Stand des Ladesäulen-Ausbaus

Anfrage an: Senatskanzlei Bremen

Im Sommer 2022 wies man Ihrerseits den Vorwurf zurück, dass beim Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur in Bremen "nichts passieren würde". Dabei verwiesen Sie auf das E-Mobilitätskonzept der Stadt, dessen Umsetzung im Gange sei.

Jetzt, ein halbes Jahr später, wollte ich einfach noch einmal horchen:
Wie viel ist denn nun tatsächlich passiert?

Laut Ihrer Präsentation des E-Mobilitätskonzepts müssten es in Bremen aktuell ca. 1000-1500 Ladepunkte sein.

Wie viele sind es aktuell in der Realität?
(Stand 03/2022 = 329 Ladepunkte an 174 Standorten)

Ergebnis der Anfrage

Ich war im Sommer eigentlich mit einer Mitarbeiterin der Staatskanzlei zu dem Thema in Kontakt und hatte deswegen die Anfrage auch wieder dorthin gestellt. Aber gut, dann frage ich noch einmal beim anderen Ressort nach.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Januar 2023
  • Frist
    8. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Sommer 2022 wies man I…
An Senatskanzlei Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Ladesäulen-Ausbaus [#267132]
Datum
6. Januar 2023 11:26
An
Senatskanzlei Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Sommer 2022 wies man Ihrerseits den Vorwurf zurück, dass beim Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur in Bremen "nichts passieren würde". Dabei verwiesen Sie auf das E-Mobilitätskonzept der Stadt, dessen Umsetzung im Gange sei. Jetzt, ein halbes Jahr später, wollte ich einfach noch einmal horchen: Wie viel ist denn nun tatsächlich passiert? Laut Ihrer Präsentation des E-Mobilitätskonzepts müssten es in Bremen aktuell ca. 1000-1500 Ladepunkte sein. Wie viele sind es aktuell in der Realität? (Stand 03/2022 = 329 Ladepunkte an 174 Standorten)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267132 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267132/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatskanzlei Bremen
Guten Tag Herr << Antragsteller:in >>, vielen Dank für Ihre Anfrage. Hier in der Senatskanzlei Breme…
Von
Senatskanzlei Bremen
Betreff
AW: [EXTERN] Stand des Ladesäulen-Ausbaus [#267132]
Datum
6. Januar 2023 15:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr << Antragsteller:in >>, vielen Dank für Ihre Anfrage. Hier in der Senatskanzlei Bremen liegen derartige Informationen nicht vor. Die von Ihnen begehrten Informationen könnten beim Ressort der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau vorliegen. Hier könnten Sie Ihre Anfrage erneut platzieren. Mit freundlichen Grüßen