Stand des Planfeststellungsverfahrens für die Hunsrück(quer)bahn

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Planfeststellungsverfahren für die Hunsrück(quer)bahn Strecke 3021
Einwendungen
Bearbeitungsstand

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. November 2019
  • Frist
    10. Dezember 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Planfeststellungsve…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Planfeststellungsverfahrens für die Hunsrück(quer)bahn [#170063]
Datum
8. November 2019 10:51
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Planfeststellungsverfahren für die Hunsrück(quer)bahn Strecke 3021 Einwendungen Bearbeitungsstand
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Eisenbahn-Bundesamt
Ihr Antrag nach IFG vom 08.11.2019 bzgl. Hunsrück(Quer)bahn Sehr geehrteAntragsteller/in ihr o.g. Antrag ist hie…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Ihr Antrag nach IFG vom 08.11.2019 bzgl. Hunsrück(Quer)bahn
Datum
13. November 2019 12:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ihr o.g. Antrag ist hier eingegangen und wird in der Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken meiner Behörde bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Eisenbahn-Bundesamt
Antrag nach IFG, UIG und VIG von Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in zu ihrem An…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Antrag nach IFG, UIG und VIG von Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in
Datum
6. Dezember 2019 08:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu ihrem Antrag nach IFG, UIG und VIG bzgl. des Projektes Reaktivierung der Hunsrückbahn, den Sie in elektronischer Form gemäß § 1 Abs. 2 IFG bearbeitet haben wollten, kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Verfahrensstand PFA 1: Für den Planfeststellungsabschnitt 1 (Verbandsgemeinde Langenlonsheim bis Simmern) wurden die Planfeststellungsunterlagen im November 2014 an die Anhörungsbehörde (Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz) zur Durchführung des Anhörungsverfahrens übersandt. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens gingen 52 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und 785 Einwendungen Privater ein. Der Erörterungstermin fand am 08.11.2016 statt. Das Anhörungsverfahren ist nicht abgeschlossen. Zum weiteren Zeitplan, insbesondere einer erneuten Offenlage von geänderten bzw. ergänzten Planunterlagen, ist die Anhörungsbehörde zu befragen. Verfahrensstand PFA 2: Für den Planfeststellungsabschnitt 2 (Verbandsgemeinde Kirchberg) gingen im Rahmen des Anhörungsverfahrens beim Landesbetrieb Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz 39 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und 62 Einwendungen Privater ein. Das Anhörungsverfahren ist abgeschlossen, der Abschlussbericht der Anhörungsbehörde liegt dem EBA vor. Die Vorhabenträgerin ist aufgefordert, Planunterlagen nachzureichen bzw. zu überarbeiten. Die planungsrechtliche Zulassungsentscheidung in Form eines Planfeststellungsbeschlusses kann erst nach Vorlage v.g. Unterlagen vom EBA erarbeitet werden. Bis zum Eingang der eingeforderten Unterlagen ruht das Verfahren. Eine Übersendung der Einwendungen Dritter ist aus Gründen der informationellen Selbstbestimmung der betroffenen Personen nicht möglich. Eine Übersendung der kompletten Antragsunterlagen ist in elektronischer Form aufgrund der Datenfülle nicht möglich. Ich übersende Ihnen insofern zu Ihrer Information als Anlagen die beigefügten auszugsweisen Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen