Stand des Regierungsvorhabens „Barrierefreiheit stärken“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Barrierefreiheit stärken (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. Oktober 2022
  • Frist
    23. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die de…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Barrierefreiheit stärken“ [#261411]
Datum
21. Oktober 2022 00:28
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Barrierefreiheit stärken (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261411 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261411/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stand des Regierungsvorhabens „Barrierefreihei…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stand des Regierungsvorhabens „Barrierefreiheit stärken“ [#261411]
Datum
28. November 2022 06:52
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stand des Regierungsvorhabens „Barrierefreiheit stärken““ vom 21.10.2022 (#261411) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihr Antrag nach dem IFG vom 21.10.2022 Sehr << Antragsteller:in >> die Bearbeitung Ihres Antrags nach …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG vom 21.10.2022
Datum
6. Dezember 2022 14:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Bearbeitung Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) dauert an und konnte bedauerlicherweise nicht bis zum Ablauf eines Monats nach Antragstellung abgeschlossen werden. Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, werden Sie umgehend informiert. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr << Antragsteller:in >> anbei finden Sie die Antwort auf Ihre Anfrage. Viele Grüße
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
IFG-Anfrage zum Stand des Regierungsvorhabens „Barrierefreiheit stärken“ [#261411] vom 20. Oktober 2022
Datum
22. Dezember 2022 15:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei finden Sie die Antwort auf Ihre Anfrage. Viele Grüße