Stand des Regierungsvorhabens „Bürgergeld statt Hartz IV“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Bürgergeld statt Hartz IV (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. November 2022
  • Frist
    30. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die de…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Bürgergeld statt Hartz IV“ [#264183]
Datum
27. November 2022 07:50
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Bürgergeld statt Hartz IV (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264183 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264183/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 27. November 2022 beantragen Sie den Zugang zu Doku…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Bürgergeld statt Hartz IV“
Datum
8. Dezember 2022 13:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 27. November 2022 beantragen Sie den Zugang zu Dokumenten, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Bürgergeld statt Hartz IV (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren. Sie stützen Ihren Antrag auf § 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG). Nach dieser Vorschrift hat jeder nach Maßgabe des IFG gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dabei ist der Informationsanspruch auf die bei der informationspflichtigen Stelle zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich vorhandenen Informationen beschränkt. Des Weiteren gewährt das IFG keinen Anspruch auf die Zusammenstellung oder Aufbereitung von Informationen durch die Behörde, die über die Einsichtnahme in vorhandene amtliche Informationen hinausgeht. Die von Ihnen gewünschten Informationen sind jedoch öffentlich zugänglich. Alle wichtigen Informationen zum neuen Bürgergeld-Gesetz können Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abrufen. Unter https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/Buergergeld/buergergeld.html finden Sie Informationen zum Inhalt des Gesetzes, zum aktuellen Umsetzungstand sowie die wichtigsten Dokumente und Links zu weiterführenden Informationen. Mit freundlichen Grüßen