Stand des Regierungsvorhabens "Bundespressegesetz"

-Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Bundespressegesetz (siehe Koalitionsvertrag) dokumentieren,
-Dokumente, die die aktuellen Aufgaben der Ministerien zu diesem Regierungsvorhaben angeben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Mai 2023
  • Frist
    1. Juli 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Dokumente, die den Stand des Regieru…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens "Bundespressegesetz" [#280083]
Datum
30. Mai 2023 20:06
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Bundespressegesetz (siehe Koalitionsvertrag) dokumentieren, -Dokumente, die die aktuellen Aufgaben der Ministerien zu diesem Regierungsvorhaben angeben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280083 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280083/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Sehr << Antragsteller:in >> wie von Ihnen erbeten, bestätige ich Ihnen hiermit den Eingang Ihres IFG-…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: Stand des Regierungsvorhabens "Bundespressegesetz" [#280083]
Datum
5. Juni 2023 15:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie von Ihnen erbeten, bestätige ich Ihnen hiermit den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 30. Mai 2023, in dem Sie um Übersendung der Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Bundespressegesetz entsprechend dem Koalitionsvertrag dokumentieren sowie um die Dokumente, die die aktuellen Aufgaben der Ministerien zu diesem Regierungsvorhaben angeben. Ihr Antrag wird von dem innerhalb der BKM für IFG-Fragen federführenden Referat K 11 unter dem Aktenzeichen K 11 - K11-13002/00044#0020 bearbeitet. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/ einsehen können. Sollte sich abzeichnen, dass in Ihrem Fall mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einem damit einhergehenden Anfall von Gebühren zu rechnen ist, werden wir Sie gesondert darüber in Kenntnis setzen. Für Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch oder auf dem elektronischen Wege zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Sehr << Antragsteller:in >> anliegend übersenden wir Ihnen die Antwort auf Ihre Anfrage zum Stand des…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
230713_Bescheid Herr << Antragsteller:in >>- Stand des Regierungsvorhabens "Bundespressegesetz"
Datum
13. Juli 2023 07:21
Status
Anfrage abgeschlossen