Stand des Regierungsvorhabens „Cannabis zu Genusszwecken“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Cannabis zu Genusszwecken (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • 12 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die de…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Cannabis zu Genusszwecken“ [#243718]
Datum
18. März 2022 09:11
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Cannabis zu Genusszwecken (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243718 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243718/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 1451/6 II - Z3 206/2022 Sehr Antragsteller/in zu Ihrem nachstehenden A…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
IFG-Antrag-Stand des Regierungsvorhabens „Cannabis zu Genusszwecken“ [#243718]
Datum
30. März 2022 07:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 1451/6 II - Z3 206/2022 Sehr Antragsteller/in zu Ihrem nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz liegen im Bundesministerium der Justiz keine amtlichen Informationen vor. Federführend für dieses im Koalitionsvertrag vereinbarte Regierungsvorhaben ist im Übrigen das Bundesministerium für Gesundheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Wenn das Bundesministerium der Justiz nich…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag-Stand des Regierungsvorhabens „Cannabis zu Genusszwecken“ [#243718]
Datum
30. März 2022 10:39
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Wenn das Bundesministerium der Justiz nicht zuständig ist möchte ich Sie bitten diese offizielle Anfrage nach dem IFG an die zuständige Stelle im Bundesministerium für Gesundheit weiterzuleiten damit Sie dort bearbeitet werden kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243718 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243718/
Bundesministerium der Justiz
Sehr Antragsteller/in ich möchte Ihnen mitteilen, dass Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz, den Sie a…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: IFG-Antrag-Stand des Regierungsvorhabens „Cannabis zu Genusszwecken“ [#243718]
Datum
8. April 2022 10:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich möchte Ihnen mitteilen, dass Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz, den Sie an das Bundesministerium der Justiz gerichtet hatten, vom Bundesministerium für Gesundheit bearbeitet wird. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Justiz
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 18.03.2022 Der Antrag wird gemäß § 3 Nummer 3 Buchstabe …
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 18.03.2022
Datum
21. April 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
434,5 KB
Der Antrag wird gemäß § 3 Nummer 3 Buchstabe b IFG abgelehnt. Gemäß § 3 Nummer 3 Buchstabe b IFG besteht kein Anspruch auf Informationszugang, wenn durch das Bekanntwerden der Information die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden.