Stand des Regierungsvorhabens „Gleichwertige Behandlung von beruflicher und akademischer Qualifikation für Beamte“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Gleichwertige Behandlung von beruflicher und akademischer Qualifikation für Beamte (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Ergebnis der Anfrage

Eingang lt. IFG bestätigt & lapidar auf gem. Geschäftsordnung der BReg verwiese6n, nach der "Anfragen, die offensichtlich anonym oder unter einem Pseudonym erfolgen, grundsätzlich nicht zu beantworten" seien. Klarname samt zustellfähiger Postanschrift sollen übermittelt werden, was ich grds. ablehne - im 21. Jh. hat die 4. größte Wirtschaftsmacht der Welt derlei digital zu beantworten & die Anfrage ist grds. auch ggü. Pseudonymen zu beantworten, da pers. Daten gänzlich irrelevant bzgl. Status-Bekanntgabe sind!

Rückmeldung BfDI: stimmen Sicht des Anfragenden zu, Klage gegen BMI läuft bereits bzw. noch & wir melden uns nach Abschluss.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. März 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
Staatl. gepr. Informatiker
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die de…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Staatl. gepr. Informatiker
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Gleichwertige Behandlung von beruflicher und akademischer Qualifikation für Beamte“ [#245093]
Datum
31. März 2022 09:12
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Gleichwertige Behandlung von beruflicher und akademischer Qualifikation für Beamte (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Staatl. gepr. Informatiker Anfragenr: 245093 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245093/
Mit freundlichen Grüßen Staatl. gepr. Informatiker
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#3398 Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, ich bestätige den Eingang Ihres nach…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Stand des Regierungsvorhabens „Gleichwertige Behandlung von beruflicher und akademischer Qualifikation für Beamte“ [#245093](3398)
Datum
31. März 2022 09:51
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4-13002/4#3398 Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, ich bestätige den Eingang Ihres nachstehenden Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung sind Anfragen, die offensichtlich anonym oder unter einem Pseudonym erfolgen, grundsätzlich nicht zu beantworten. Sofern Sie die Bearbeitung Ihres Antrages wünschen, bitte ich um Übersendung Ihres Namens und einer zustellfähigen Postanschrift. Die Beantwortung erfolgt dann per Post an die von Ihnen angegebene Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen
Staatl. gepr. Informatiker
Sehr geehrte Damen und Herren, ist das wirklich Ihr Ernst? Im 21. Jahrhundert braucht eine Angestellte des Innen…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Staatl. gepr. Informatiker
Betreff
AW: Stand des Regierungsvorhabens „Gleichwertige Behandlung von beruflicher und akademischer Qualifikation für Beamte“ [#245093](3398) [#245093]
Datum
31. März 2022 12:52
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ist das wirklich Ihr Ernst? Im 21. Jahrhundert braucht eine Angestellte des Innenministeriums der 4. größten Wirtschaftsmacht dieses Planeten einen Namen & vor allem eine Postanschrift, um eine digital eingereichte Anfrage bzgl. des Status einer seit fast 10 Jahren überfälligen Angleichung im Einstellungsprozedere des öffentlichen Dienstes zu beantworten? Als Bundesbürger kann ich mich nur fremdschämen, da ein solch erbärmliches, weil lapidar auf die Geschäftsordnung einer offenkundig immer noch analog denkenden Bundesregierung verweisen, Verhalten keine einzige Alternative zulässt. Danke für nichts - ich bleibe dann weiter in der freien Wirtschaft & verdiene das 3-fache, weil dort Können statt Papier zählt. Mit freundlichen Grüßen Staatl. gepr. Informatiker Anfragenr: 245093 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245093/
Staatl. gepr. Informatiker
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Staatl. gepr. Informatiker
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Stand des Regierungsvorhabens „Gleichwertige Behandlung von beruflicher und akademischer Qualifikation für Beamte““ [#245093]
Datum
11. April 2022 10:14
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/245093/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die lapidare, pauschale Ablehnung aufgrund der "gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung" mitnichten zulässig ist. Es ist eben gerade _nicht_ Sinn & Zweck des IFG, vor dem Staat "blankzuziehen", nur um eine Auskunft bzgl. Fortschritts eines geplanten Koalitionsvertragspunkts erhalten zu können. Im Übrigen ist es schlicht erbärmlich & im internationalen Kontext gesehen maximal-peinlich, dass das Innenministerium die fundamentale Idee von "FragDenStaat.de" derart unterläuft, indem es via postalischer Zustellung eine solch simple Status-Anfrage beantworten möchte. Jede/r zukünftige Interessent müsste demnach erneut das gleiche, fast as "Martyrium" zu bezeichnende, Prozedere durchlaufen, statt direkt auf FragDenStaat.de die Information - ohne erneute Kontaktaufnahme & somit auch ohne erneute Ressourcen-Beanspruchung ministerialer Mitarbeiter - vorfinden zu können. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich weise aus obigen Gründen daher nochmals explizit darauf hin, dass mein tatsächlicher Name gegenüber der Behörde weiterhin nicht & stattdessen weiterhin nur mein, bereits vormals von mir verwandte & real zutreffende, Berufstitel, "Staatl. gepr. Informatiker", genannt werden darf. Bleiben Sie gesund, Martin Arndt, alias "Staatl. gepr. Informatiker" Anhänge: - 245093.pdf Anfragenr: 245093 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245093/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim BMI vom 31.03.2022 # [geschwärzt]#[ges…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim BMI vom 31.03.2022 # [geschwärzt]#[geschwärzt]
Datum
24. Juni 2022 15:46
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,9 MB
signature.asc
207 Bytes


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: [geschwärzt]#[geschwärzt] Sehr [geschwärzt], in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] ******************************************************************************** Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit [geschwärzt] im Referat Informationsfreiheit Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn Fon: ([geschwärzt]) [geschwärzt] Fax: ([geschwärzt]) [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] Internet: http://www.datenschutz.bund.de ******************************************************************************** Datenschutzrechtliche Erklärung des BfDI für den E-Mail-Verkehr und die Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben insgesamt: (nachstehender Link führt auf den Internetauftritt des BfDI unter www.bfdi.bund.de) https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/D... Kein Zugang für elektronisch signierte Dokumente ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * Data protection: Your personal data will be processed for further processing and correspondence according to the BfDI privacy statement. This privacy statement can be found on the website of the BfDI under the following link: https://www.bfdi.bund.de/EN/Service/P... If it is not possible for you to access the privacy statement, this statement can be sent to you also in text form. * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] ******************************************************************************** Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit -Referat 25, Informationsfreiheit, Innere Verwaltung, Stasi-Unterlagen- Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn Fon: ([geschwärzt]) [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] Internet: https://www.datenschutz.bund.de ******************************************************************************** Datenschutzrechtliche Erklärung des BfDI für den E-Mail-Verkehr und die Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben insgesamt: (nachstehender Link führt auf den Internetauftritt der BfDI unter www.bfdi.bund.de) https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/D...[geschwärzt]=[geschwärzt] ******************************************************************************** Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] ******************************************************************************** Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit [geschwärzt] im Referat Informationsfreiheit Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn Fon: ([geschwärzt]) [geschwärzt] Fax: ([geschwärzt]) [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] Internet: http://www.datenschutz.bund.de ******************************************************************************** Datenschutzrechtliche Erklärung des BfDI für den E-Mail-Verkehr und die Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben insgesamt: (nachstehender Link führt auf den Internetauftritt des BfDI unter www.bfdi.bund.de) https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/D... Kein Zugang für elektronisch signierte Dokumente ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * Data protection: Your personal data will be processed for further processing and correspondence according to the BfDI privacy statement. This privacy statement can be found on the website of the BfDI under the following link: https://www.bfdi.bund.de/EN/Service/P... If it is not possible for you to access the privacy statement, this statement can be sent to you also in text form. * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] ******************************************************************************** Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit [geschwärzt] im Referat Informationsfreiheit Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn Fon: ([geschwärzt]) [geschwärzt] Fax: ([geschwärzt]) [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] Internet: http://www.datenschutz.bund.de ******************************************************************************** Datenschutzrechtliche Erklärung des BfDI für den E-Mail-Verkehr und die Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben insgesamt: (nachstehender Link führt auf den Internetauftritt des BfDI unter www.bfdi.bund.de) https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/D... Kein Zugang für elektronisch signierte Dokumente ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * Data protection: Your personal data will be processed for further processing and correspondence according to the BfDI privacy statement. This privacy statement can be found on the website of the BfDI under the following link: https://www.bfdi.bund.de/EN/Service/P... If it is not possible for you to access the privacy statement, this statement can be sent to you also in text form. * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Staatl. gepr. Informatiker
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim BMI vom 31.03.2022 # IFG-725/002 I…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Staatl. gepr. Informatiker
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim BMI vom 31.03.2022 # IFG-725/002 II#0643 [#245093]
Datum
22. Dezember 2022 09:30
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stand des Regierungsvorhabens „Gleichwertige Behandlung von beruflicher und akademischer Qualifikation für Beamte““ vom 30.03.2022 (#245093) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 234 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Staatl. gepr. Informatiker
Staatl. gepr. Informatiker
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim BMI vom 31.03.2022 # IFG-725/002 I…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Staatl. gepr. Informatiker
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim BMI vom 31.03.2022 # IFG-725/002 II#0643 [#245093]
Datum
22. Dezember 2022 09:35
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Moin, Referat 25! Mein letzter Stand ist, dass Sie bzw. Ihre Behörde das Innenministerium verklagen, da mein Fall der Verweigerung der Herausgabe von Ständen ohne postalische Adresse (was definitiv weder notwendig wäre noch für derlei Anfragen angemessen ist) seitens des Ministeriums, auch Ihren Widerstand aktivierte. Ich möchte daher gern wissen, wie weit Ihre Bemühungen vorangeschritten sind. Nachfolgend die originale Nachricht der Plattform, die ich parallel erneut ans Innenministerium sandte. Bleiben Sie gesund & schon mal "Frohes Fest"! ----- Meine Informationsfreiheitsanfrage „Stand des Regierungsvorhabens „Gleichwertige Behandlung von beruflicher und akademischer Qualifikation für Beamte““ vom 30.03.2022 (#245093) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 234 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Staatl. gepr. Informatiker

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim BMI vom 31.03.2022 # [geschwärzt]#[ges…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim BMI vom 31.03.2022 # [geschwärzt]#[geschwärzt]
Datum
29. Dezember 2022 11:21
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: [geschwärzt]#[geschwärzt] Sehr [geschwärzt], in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit -Referat Informationsfreiheit- Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn [geschwärzt] [geschwärzt] E-Mail: referatifg@bfdi.bund.de Internet: https://www.bfdi.bund.de ******************************************************************************** Datenschutzerklärung des BfDI: Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie unter https://www.bfdi.bund.de/datenschutz. [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]