Stand des Regierungsvorhabens „Kennzeichnungspflicht für Bundespolizei“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Kennzeichnungspflicht für Bundespolizei (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Oktober 2022
  • Frist
    8. November 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die de…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Kennzeichnungspflicht für Bundespolizei“ [#260304]
Datum
6. Oktober 2022 13:59
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Kennzeichnungspflicht für Bundespolizei (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260304/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für die 20. Legislaturperiode sieht die Einführu…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. November 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für die 20. Legislaturperiode sieht die Einführung einer pseudonymen Kennzeichnung von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Bundespolizei vor. Dieser Auftrag soll im Rahmen der im Koalitionsvertrag ebenfalls vorgesehenen Novellierung des Bundespolizeigesetzes umgesetzt werden. Der entsprechende Gesetzesentwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass ein Antrag zu konkreten Dokumenten, die über diese Information hinausgehen, unter Bezugnahme auf § 3 Buchstabe b IFG abzulehnen wäre.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stand des Regierungsvorhabens „Kennzeichnungsp…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stand des Regierungsvorhabens „Kennzeichnungspflicht für Bundespolizei“ [#260304]
Datum
8. November 2022 07:18
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stand des Regierungsvorhabens „Kennzeichnungspflicht für Bundespolizei““ vom 06.10.2022 (#260304) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#3604 Sehr << Antragsteller:in >> der Bescheid vom 03.11.2022 wurde am 04.11.2022 an die …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Kennzeichnungspflicht für Bundespolizei“ [#260304] (#3604)
Datum
11. November 2022 09:45
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#3604 Sehr << Antragsteller:in >> der Bescheid vom 03.11.2022 wurde am 04.11.2022 an die von Ihnen angegebene Postanschrift versandt. Mit freundlichen Grüßen