Stand des Regierungsvorhabens „Monitoring- und Beratungsstelle für antiziganistische Vorfälle sowie Antiziganismus-Beauftragte“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Monitoring- und Beratungsstelle für antiziganistische Vorfälle sowie Antiziganismus-Beauftragte (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Ergebnis der Anfrage

Es gibt einen guten ersten Schritt. Durch die Erschaffung der Melde- und Informationsstelle Antiziganismus, die in Berlin startet, werden Probleme, Diskriminierung und Gadjé-Rassismus (andere Bezeichnung als Antiziganismus) sichtbar gemacht. Positiv ist auch die enge Zusammenarbeit mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma.

Negativ dabei ist, dass es erst in Berlin gestartet ist und es bisher bei einer Aufdeckung und Erkenntnis der Rassismusform bleibt. Zwar ist das Ziel genannt weiter zu gehen, aber ob tatsächlich rassistische Strukturen in Behörden und Hilfsorganisationen verändert und verurteilt werden wird aus dem Dokument nicht deutlich.

Von daher ist es ein guter erster Schritt, aber eben nur der erste von vielen! Vor allem was Gadjè-Rassismus in Behörden betrifft müsste es Handlungsmöglichkeiten geben direkt dagegen anzuarbeiten und nicht erst irgendwann in der Zukunft. Denn Rassismus wurde erlernt und kann auch wieder verlernt werden!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juli 2022
  • Frist
    6. August 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die de…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Monitoring- und Beratungsstelle für antiziganistische Vorfälle sowie Antiziganismus-Beauftragte“ [#252553]
Datum
2. Juli 2022 20:10
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Monitoring- und Beratungsstelle für antiziganistische Vorfälle sowie Antiziganismus-Beauftragte (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252553 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252553/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz - Stand des Regierungsvorhabens "Monitoring- und Beratungsstelle für antiziganist…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz - Stand des Regierungsvorhabens "Monitoring- und Beratungsstelle für antiziganistische Vorfälle sowie Antiziganismus-Beauftragte" [#151553]
Datum
19. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort
Es gibt einen guten ersten Schritt. Durch die Erschaffung der Melde- und Informationsstelle Antiziganismus, die in Berlin startet, werden Probleme, Diskriminierung und Gadjé-Rassismus (andere Bezeichnung als Antiziganismus) sichtbar gemacht. Positiv ist auch die enge Zusammenarbeit mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma. Negativ dabei ist, dass es erst in Berlin gestartet ist und es bisher bei einer Aufdeckung und Erkenntnis der Rassismusform bleibt. Zwar ist das Ziel genannt weiter zu gehen, aber ob tatsächlich rassistische Strukturen in Behörden und Hilfsorganisationen verändert und verurteilt werden wird aus dem Dokument nicht deutlich. Von daher ist es ein guter erster Schritt, aber eben nur der erste von vielen! Vor allem was Gadjè-Rassismus in Behörden betrifft müsste es Handlungsmöglichkeiten geben direkt dagegen anzuarbeiten und nicht erst irgendwann in der Zukunft. Denn Rassismus wurde erlernt und kann auch wieder verlernt werden!
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antwort. In dem Brief werden erste gute Schritte genannt. Leid…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stand des Regierungsvorhabens „Monitoring- und Beratungsstelle für antiziganistische Vorfälle sowie Antiziganismus-Beauftragte“ [#252553]
Datum
3. August 2022 21:23
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antwort. In dem Brief werden erste gute Schritte genannt. Leider macht die Erfassung des Gadjè-Rassismus auch deutlich wie sehr dieser Rassismus strukturell verankert ist. Das muss sich dringend ändern. Sind insbesondere Behörden nicht auch schon über Art. 3 GG verpflichtet Rassismuskritisch zu handeln? Gibt es dazu schon irgendwelche Pläne dem entgegen zu wirken? Zum Beispiel irgendwelche Schulungen zu dem Thema für Mitarbeiter*innen und Personaler*innen? Gibt es schon divers aufgestellte Teams? Oder zumindest das Ziel diese divers aufzustellen? Wird so etwas bereits angegangen? Und wenn ja wie? Leider fällt mir auch keine Patentlösung ein und ich bin froh nicht an dieser Position zu sein aber mich würde dennoch die aktuelle Strategie interessieren, wie dem entgegengewirkt werden soll... Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252553 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252553/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: PKII4-12017/1#1 - << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >> Sehr << Antra…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
220804, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Stand des Regierungsvorhabens „Monitoring- und Beratungsstelle für antiziganistische Vorfälle sowie Antiziganismus-Beauftragte“ [#252553]
Datum
15. September 2022 08:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: PKII4-12017/1#1 - << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >> Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die verspätete Beantwortung Ihrer Zuschrift vom 4. August 2022 an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), mit der Sie im Rahmen eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) um Informationen zum Stand des Regierungsvorhabens „Monitoring- und Beratungsstelle für antiziganistische Vorfälle“ bitten. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei Ihrer Anfrage nicht um einen IFG-Antrag handelt. Ihr Schreiben wird daher als Bürgerschreiben bewertet und beantwortet, nicht jedoch als IFG-Antrag beschieden. Weiterhin bitte ich um Verständnis, dass ich Ihnen nicht weiterhelfen kann, da unser Haus nicht der zuständige Ansprechpartner ist. Die Zuständigkeit für die Förderung des Aufbaus der Monitoring- und Informationsstelle zur Erfassung antiziganistischer Übergriffe (MIA) ist aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung vom BMI auf das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) übergegangen. Dementsprechend bitte ich Sie, Ihre Fragen an das zuständige BMFSFJ unter den folgenden Kontaktdaten zu richten: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Glinkastraße 24 10117 Berlin Telefon: 030 / 18 555 – 0 Telefax: 030 / 18 555 – 1145 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> https://www.bmfsfj.de/ Sehr << Antragsteller:in >> ich bedaure, Ihnen nicht abschließend antworten zu können, hoffe jedoch, dass Ihnen die genannte Information zumindest etwas weiterhilft. Mit freundlichen Grüßen