Stand des Regierungsvorhabens „Mutterschutz bei Tot- und Fehlgeburt“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Mutterschutz bei Tot- und Fehlgeburt (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Ergebnis der Anfrage

Hinweis des Ministeriums für Arbeit und Soziales, dass die Zuständigkeit für meine Anfrage beim Familienministerium läge. Eine Antwort von dort habe ich bisher nicht erhalten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. April 2023
  • Frist
    5. Mai 2023
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Angelika Dirks
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die den Stand des Regierun…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Angelika Dirks
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Mutterschutz bei Tot- und Fehlgeburt“ [#274695]
Datum
3. April 2023 09:48
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Mutterschutz bei Tot- und Fehlgeburt (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Angelika Dirks Anfragenr: 274695 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274695/ Postanschrift Angelika Dirks << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Angelika Dirks

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrte Frau Dirks, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3.4.2023. Für das Regierungsvorhaben "Mutterschutz…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
WG: Stand des Regierungsvorhabens „Mutterschutz bei Tot- und Fehlgeburt“ [#274695]
Datum
3. April 2023 13:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Dirks, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3.4.2023. Für das Regierungsvorhaben "Mutterschutz bei Tot- und Fehlgeburt" ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht zuständig. Das Regierungsvorhaben fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage dorthin. Mit freundlichen Grüßen