Stand des Regierungsvorhabens „Neue Chancenkarte“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Neue Chancenkarte (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren bzw. falls möglich einen groben Zeitplan für die Vorstellung des Gesetzesentwurfs.

Vielen Dank !

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. September 2022
  • Frist
    11. Oktober 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die de…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Neue Chancenkarte“ [#258685]
Datum
8. September 2022 18:07
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Neue Chancenkarte (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren bzw. falls möglich einen groben Zeitplan für die Vorstellung des Gesetzesentwurfs. Vielen Dank !
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258685/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihren IFG-Antrag, der am 08. September 2022 per E-Mail bei uns ein…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Stand des Regierungsvorhabens „Neue Chancenkarte“ [#258685]
Datum
20. September 2022 11:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihren IFG-Antrag, der am 08. September 2022 per E-Mail bei uns eingegangen ist und vom Referat VIIB5 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bearbeitet wird. Ihr Informationsinteresse bezieht sich auf den aktuellen Stand des Regierungsvorhabens zur sog. „Chancenkarte“ (s. Koalitionsvertrag 2021-2025 auf Seite 27). Im BMWK liegen bisher keine spezifischen Unterlagen vor, die den Stand des Regierungsvorhaben dokumentieren. Ich weise darauf hin, dass die Federführung zur gesetzlichen Umsetzung der „Chancenkarte“ sowie dem Zeitplan soweit bekannt beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) liegt. Ich bitte Sie daher, sich bei näheren Fragen zum Verfahren an das BMI zu wenden. Mit freundlichen Grüßen