Stand des Regierungsvorhabens „Neues Dateninstitut“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Neues Dateninstitut (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Ergebnis der Anfrage

Neue Anfrage unter: https://fragdenstaat.de/anfrage/stand-d…

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die de…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Neues Dateninstitut“ [#243777]
Datum
18. März 2022 15:14
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Neues Dateninstitut (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243777 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243777/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Stand des Regierungsvorhabens "Neues Dateninstitut" Sehr Antragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 18. Marz…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens "Neues Dateninstitut"
Datum
24. März 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 18. Marz 2022 beantragen Sie beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Neues Dateninstitut (siehe Koalitionsvertrag) dokumentieren. Zu Ihrer Anfrage liegen im BMI keine Unterlagen vor, denn ftir das o.g. Thema ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Referat VI B 2, federftihrend zustandig. Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten widersprochen haben, kann ich Ihre Anfrage nicht weiterleiten. Ich stelle Ihnen daher anheim, einen entsprechenden Antrag an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zu stellen. Mit freundlichen Grüßen