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Stand des Regierungsvorhabens „Portal für Umweltdaten ausbauen“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Portal für Umweltdaten ausbauen (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die de…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Portal für Umweltdaten ausbauen“ [#243784]
Datum
18. März 2022 15:18
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Portal für Umweltdaten ausbauen (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243784/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
UIG-Anfrage: Stand des Regierungsvorhabens "Portal für Umweltdaten ausbauen" Sehr Antragsteller/in viel…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
UIG-Anfrage: Stand des Regierungsvorhabens "Portal für Umweltdaten ausbauen"
Datum
29. März 2022 15:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18.3.22, in der Sie um Auskunft über den Stand des Regierungsvorhabens „Portal für Umweltdaten ausbauen“ nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten, die ich Ihnen gerne beantworte. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Der Koalitionsvertrag besagt: „[...] und das digitale Portal für Umweltdaten zu einem öffentlich nutzbaren zentralen Archiv für Kartierungs- und Artendaten ausbauen.“ Es gibt aktuell verschiedenen Projekte die zu dieser Zielstellung beitragen: Unter https://www.umweltbundesamt.de/umwelt... finden Sie Informationen zum aktuellen Stand der Entwicklungen des Portals umwelt.info. Hier werden in Zukunft die, aktuell über verschiedene Portale verteilten, Umweltdaten zentral auffindbar sein. Unter https://www.umweltbundesamt.de/umwelt... wird der Projektfortschritt dokumentiert. Weiterhin darf ich Sie auf den „Bericht über den konzeptionellen Stand und den Zeitplan zur technischen Umsetzung eines Artenschutzportals (Naturschutzdaten für den Stromnetzausbau)“ (BT-Drs. 19/16545) hinweisen. Zusätzlich gibt es eine enge Abstimmung mit dem Projekt Wissensplattform im Umweltbereich, welches im BMDV betreut wird. Aktuell wird eine Zusammenarbeit zwischen diesen Projekten ausgelotet. Bisher gibt es keine Dokumente, die den Fortschritt dahingehend dokumentieren. Ich bitte Sie um Mitteilung, falls Sie der Auffassung sind, dass Ihrem Antrag hiermit nicht entsprochen worden ist. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, [Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin] einzulegen. Mit freundlichen Grüßen