Sehr
Antragsteller/in
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18.3.22, in der Sie um Auskunft über den Stand des Regierungsvorhabens „Portal für Umweltdaten ausbauen“ nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten, die ich Ihnen gerne beantworte. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt.
Der Koalitionsvertrag besagt:
„[...] und das digitale Portal für Umweltdaten zu einem öffentlich nutzbaren zentralen Archiv für Kartierungs- und Artendaten ausbauen.“
Es gibt aktuell verschiedenen Projekte die zu dieser Zielstellung beitragen:
Unter
https://www.umweltbundesamt.de/umwelt... finden Sie Informationen zum aktuellen Stand der Entwicklungen des Portals
umwelt.info. Hier werden in Zukunft die, aktuell über verschiedene Portale verteilten, Umweltdaten zentral auffindbar sein. Unter
https://www.umweltbundesamt.de/umwelt... wird der Projektfortschritt dokumentiert.
Weiterhin darf ich Sie auf den „Bericht über den konzeptionellen Stand und den Zeitplan zur technischen Umsetzung eines Artenschutzportals (Naturschutzdaten für den Stromnetzausbau)“ (BT-Drs. 19/16545) hinweisen.
Zusätzlich gibt es eine enge Abstimmung mit dem Projekt Wissensplattform im Umweltbereich, welches im BMDV betreut wird.
Aktuell wird eine Zusammenarbeit zwischen diesen Projekten ausgelotet. Bisher gibt es keine Dokumente, die den Fortschritt dahingehend dokumentieren.
Ich bitte Sie um Mitteilung, falls Sie der Auffassung sind, dass Ihrem Antrag hiermit nicht entsprochen worden ist. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung.
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, [Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin] einzulegen.
Mit freundlichen Grüßen