Stand des Regierungsvorhabens „Regulierung von Ställen“

Ich bitte um Übersendung des Ergebnisberichts der AMK-ad-hoc-AG, der im Rahmen der Agrarministerkonferenz vom 30.03. bis 01.04.2022 unter TOP 33 „Schlussfolgerungen aus und Handlungsbedarf aufgrund von Brandvorfällen in großen Tierhaltungsanlagen“ vorgestellt wurde.

Seit nunmehr 2018 (erstmals vom Land Sachsen-Anhalt eingebracht) wird das Thema Brandvorfälle/Havarien bzw. Sicherheit in Tierhaltungsanlagen in der AMK diskutiert. Bislang ist jedoch lediglich festgestellt worden, das dem Brandschutz eine wesentliche Bedeutung zukommt und aufgrund entsprechender Vorkommnisse einer stärkeren Aufmerksamkeit bedarf. Zwischen der vormaligen Bundeslandwirtschaftsministerin und den Bundesländern herrschte Uneinigkeit über die Zuständigkeiten und so wurde das Thema - wenn es nicht von der Tagesordnung gestrichen wurde - seither hin- und hergeschoben.

Der o.a. Bericht ist durch eine länderübergreifende Arbeitsgruppe unter Beteiligung mehrerer Bundesländer und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft erstellt worden (Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen, Niedersachsen, Hansestadt Bremen)
und soll maßgebliche Grundlage für alle weiteren Schritte und Maßnahmen sein. Insofern muss dem Bericht eine außerordentliche Bedeutung zugeschrieben werden, die im Zuge der Transparenz veröffentlicht werden sollte.

Die aus der AMK hervorgegangen Beschlüsse sind bislang nicht veröffentlicht. Anhand von Presseerklärungen u.a. von Herrn Minister Dr. Backhaus und nach Informationen verschiedener Medien "muss die Sicherheit und gegebenenfalls Rettung von Menschen und Tieren das Ziel sein!".

- Zur Umsetzung weiterer Maßnahmen sollen insbesondere die (von der ad-hoc-AG) ermittelten Ursachen von Brandereignissen einfließen.
Frage: Wie und von wem, bzw. unter welcher Beteiligung und auf welcher Erkenntnisgrundlage ist die Brandursachenermittlung durchgeführt worden? Welches sind die ermittelten Brandursachen?

Weiterhin ist bisher öffentlich bekannt, das Verbesserungen herbeigeführt werden sollen
a) bei der baulichen Konzeption, wie der Feuerfestigkeit von Bauteilen oder der Anordnung von Feuerschutzwänden;
b) bei der technischen Ausstattung der Anlagen, u.a. mit Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen oder automatischer Feuerlöschanlagen sowie deren Wartung;
c) im Betriebsmanagement bei der Erstellung von Havariekonzepten und Notfallplänen und
d) eine finanzielle Förderung/Unterstützung durch den Bund/die Länder für Investitionen für Brandschutzmaßnahmen notwendig erscheint.
Dazu ist bis zur nächsten AMK im Herbst 2022 die weitere Beteiligung der Innenministerkonferenz und der Bauministerkonferenz vorgesehen.

Vielen Dank!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Über…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Regulierung von Ställen“ [#245919]
Datum
8. April 2022 19:10
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Übersendung des Ergebnisberichts der AMK-ad-hoc-AG, der im Rahmen der Agrarministerkonferenz vom 30.03. bis 01.04.2022 unter TOP 33 „Schlussfolgerungen aus und Handlungsbedarf aufgrund von Brandvorfällen in großen Tierhaltungsanlagen“ vorgestellt wurde. Seit nunmehr 2018 (erstmals vom Land Sachsen-Anhalt eingebracht) wird das Thema Brandvorfälle/Havarien bzw. Sicherheit in Tierhaltungsanlagen in der AMK diskutiert. Bislang ist jedoch lediglich festgestellt worden, das dem Brandschutz eine wesentliche Bedeutung zukommt und aufgrund entsprechender Vorkommnisse einer stärkeren Aufmerksamkeit bedarf. Zwischen der vormaligen Bundeslandwirtschaftsministerin und den Bundesländern herrschte Uneinigkeit über die Zuständigkeiten und so wurde das Thema - wenn es nicht von der Tagesordnung gestrichen wurde - seither hin- und hergeschoben. Der o.a. Bericht ist durch eine länderübergreifende Arbeitsgruppe unter Beteiligung mehrerer Bundesländer und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft erstellt worden (Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen, Niedersachsen, Hansestadt Bremen) und soll maßgebliche Grundlage für alle weiteren Schritte und Maßnahmen sein. Insofern muss dem Bericht eine außerordentliche Bedeutung zugeschrieben werden, die im Zuge der Transparenz veröffentlicht werden sollte. Die aus der AMK hervorgegangen Beschlüsse sind bislang nicht veröffentlicht. Anhand von Presseerklärungen u.a. von Herrn Minister Dr. Backhaus und nach Informationen verschiedener Medien "muss die Sicherheit und gegebenenfalls Rettung von Menschen und Tieren das Ziel sein!". - Zur Umsetzung weiterer Maßnahmen sollen insbesondere die (von der ad-hoc-AG) ermittelten Ursachen von Brandereignissen einfließen. Frage: Wie und von wem, bzw. unter welcher Beteiligung und auf welcher Erkenntnisgrundlage ist die Brandursachenermittlung durchgeführt worden? Welches sind die ermittelten Brandursachen? Weiterhin ist bisher öffentlich bekannt, das Verbesserungen herbeigeführt werden sollen a) bei der baulichen Konzeption, wie der Feuerfestigkeit von Bauteilen oder der Anordnung von Feuerschutzwänden; b) bei der technischen Ausstattung der Anlagen, u.a. mit Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen oder automatischer Feuerlöschanlagen sowie deren Wartung; c) im Betriebsmanagement bei der Erstellung von Havariekonzepten und Notfallplänen und d) eine finanzielle Förderung/Unterstützung durch den Bund/die Länder für Investitionen für Brandschutzmaßnahmen notwendig erscheint. Dazu ist bis zur nächsten AMK im Herbst 2022 die weitere Beteiligung der Innenministerkonferenz und der Bauministerkonferenz vorgesehen. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245919/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Az. 114-05111/0001 Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Sta…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Regulierung von Ställen“ [#245919]
Datum
11. April 2022 12:19
Status
Warte auf Antwort
Az. 114-05111/0001 Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Staat“ vom 08.04.2022 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
IFG - Antrag - „Regulierung von Ställen“ [#245919] Sehr << Antragsteller:in >> anliegend finden Sie u…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
IFG - Antrag - „Regulierung von Ställen“ [#245919]
Datum
3. Mai 2022 15:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anliegend finden Sie unser Antwortschreiben zu Ihrem o.g. IFG-Antrag. Mit freundlichen Grüßen