Stand des Regierungsvorhabens „Regulierung von Ställen“
Ich bitte um Übersendung des Ergebnisberichts der AMK-ad-hoc-AG, der im Rahmen der Agrarministerkonferenz vom 30.03. bis 01.04.2022 unter TOP 33 „Schlussfolgerungen aus und Handlungsbedarf aufgrund von Brandvorfällen in großen Tierhaltungsanlagen“ vorgestellt wurde.
Seit nunmehr 2018 (erstmals vom Land Sachsen-Anhalt eingebracht) wird das Thema Brandvorfälle/Havarien bzw. Sicherheit in Tierhaltungsanlagen in der AMK diskutiert. Bislang ist jedoch lediglich festgestellt worden, das dem Brandschutz eine wesentliche Bedeutung zukommt und aufgrund entsprechender Vorkommnisse einer stärkeren Aufmerksamkeit bedarf. Zwischen der vormaligen Bundeslandwirtschaftsministerin und den Bundesländern herrschte Uneinigkeit über die Zuständigkeiten und so wurde das Thema - wenn es nicht von der Tagesordnung gestrichen wurde - seither hin- und hergeschoben.
Der o.a. Bericht ist durch eine länderübergreifende Arbeitsgruppe unter Beteiligung mehrerer Bundesländer und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft erstellt worden (Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen, Niedersachsen, Hansestadt Bremen)
und soll maßgebliche Grundlage für alle weiteren Schritte und Maßnahmen sein. Insofern muss dem Bericht eine außerordentliche Bedeutung zugeschrieben werden, die im Zuge der Transparenz veröffentlicht werden sollte.
Die aus der AMK hervorgegangen Beschlüsse sind bislang nicht veröffentlicht. Anhand von Presseerklärungen u.a. von Herrn Minister Dr. Backhaus und nach Informationen verschiedener Medien "muss die Sicherheit und gegebenenfalls Rettung von Menschen und Tieren das Ziel sein!".
- Zur Umsetzung weiterer Maßnahmen sollen insbesondere die (von der ad-hoc-AG) ermittelten Ursachen von Brandereignissen einfließen.
Frage: Wie und von wem, bzw. unter welcher Beteiligung und auf welcher Erkenntnisgrundlage ist die Brandursachenermittlung durchgeführt worden? Welches sind die ermittelten Brandursachen?
Weiterhin ist bisher öffentlich bekannt, das Verbesserungen herbeigeführt werden sollen
a) bei der baulichen Konzeption, wie der Feuerfestigkeit von Bauteilen oder der Anordnung von Feuerschutzwänden;
b) bei der technischen Ausstattung der Anlagen, u.a. mit Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen oder automatischer Feuerlöschanlagen sowie deren Wartung;
c) im Betriebsmanagement bei der Erstellung von Havariekonzepten und Notfallplänen und
d) eine finanzielle Förderung/Unterstützung durch den Bund/die Länder für Investitionen für Brandschutzmaßnahmen notwendig erscheint.
Dazu ist bis zur nächsten AMK im Herbst 2022 die weitere Beteiligung der Innenministerkonferenz und der Bauministerkonferenz vorgesehen.
Vielen Dank!
Anfrage abgelehnt
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Datum8. April 2022
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10. Mai 2022
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