Stand des Regierungsvorhabens „Staatsangehörigkeitsrecht reformieren“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Staatsangehörigkeitsrecht reformieren (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Ergebnis der Anfrage

Zitat: "Das Bundesministerium des Innern und für Heimat wird voraussichtlich aber noch in diesem Jahr dem Kabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes zuleiten. Dem folgt das parlamentarische Verfahren, so dass mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in 2023 zu rechnen ist."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Juli 2022
  • Frist
    9. August 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die de…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Staatsangehörigkeitsrecht reformieren“ [#252759]
Datum
6. Juli 2022 09:52
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Staatsangehörigkeitsrecht reformieren (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252759 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252759/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheit - Stand des Regierungsvorhabens "Staatsangehörigkeitsrecht reformieren" [#252759] D…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheit - Stand des Regierungsvorhabens "Staatsangehörigkeitsrecht reformieren" [#252759]
Datum
14. Juli 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Die sorgfältige Vorbereitung und Umsetzung dieses wichtigen Reformvorhabens ist in Arbeit, wird aber noch etwas Zeit in Anspruch nehmen, weil hierfür grundlegende Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz erforderlich sind. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat wird voraussichtlich aber noch in diesem Jahr dem Kabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes zuleiten. Dem folgt das parlamentarische Verfahren, so dass mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in 2023 zu rechnen ist.