Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Gründerinnen im Digitalsektor fördern

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Gründerinnen im Digitalsektor fördern (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    29. November 2022
  • Frist
    7. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die de…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Gründerinnen im Digitalsektor fördern [#264412]
Datum
29. November 2022 23:48
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Gründerinnen im Digitalsektor fördern (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264412 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264412/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> in der Start-up-Strategie der Bundesregierung wurde im Juli 2022 die E…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: IFG-Anfrage zum Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Gründerinnen im Digitalsektor fördern [#264412]
Datum
9. Dezember 2022 18:10
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
6,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> in der Start-up-Strategie der Bundesregierung wurde im Juli 2022 die Einrichtung einer neuen Förderlinie „EXIST Women“ angekündigt. Damit sollen gezielt Gründerinnen mit Hochschulbezug angesprochen werden, um diesen den Schritt in die Selbständigkeit zu erleichtern und die Beteiligung von Frauen an wissensbasierten und innovativen Gründungen nachhaltig zu erhöhen. Die Planungen für die neue Förderlinie umfassen auch ein optionales 3-monatiges Gründerinnenstipendium. Starten soll die neue Fördermaßnahme voraussichtlich Mitte 2023. Das in der Start-up-Strategie der Bundesregierung im Rahmen des Zukunftsfonds vorgesehene neue Instrument zur Stärkung von Gründerinnen und Diversität bei Gründungen im deutschen Wagniskapitalmarkt wird derzeit konzipiert. Auch hier soll der Start voraussichtlich Mitte 2023 erfolgen. Reicht Ihnen diese Antwort oder halten Sie Ihre IFG-Anfrage aufrecht? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bedanke mich für Ihre Antwort. Sollten darüber hinaus keine weiteren Informationen/Dokumente über…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: IFG-Anfrage zum Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Gründerinnen im Digitalsektor fördern [#264412]
Datum
14. Dezember 2022 00:35
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bedanke mich für Ihre Antwort. Sollten darüber hinaus keine weiteren Informationen/Dokumente über die angefragte Thematik bei Ihnen vorliegen, so sehe ich meine Anfrage nach dem IFG als erledigt. Sollten darüber hinaus jedoch weitere Informationen/Dokumente über die angefragte Thematik bei Ihnen vorliegen, so halte ich meine Anfrage nach dem IFG gemäß der ursprünglichen Anfrage aufrecht. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264412 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264412/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Informationsfreiheitsanfrage „Stand des Regi…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: IFG-Anfrage zum Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Gründerinnen im Digitalsektor fördern [#264412]
Datum
3. Januar 2023 01:25
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Informationsfreiheitsanfrage „Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Gründerinnen im Digitalsektor fördern“ vom 29.11.2022 (#264412) Ergänzend zu meiner Antwort vom 13.12.2022 bezugnehmend auf Ihre Mail vom 09.12.2022 teile ich erneut, nun etwas erweitert wie folgt mit: Sollten über die bereits gegebenen Informationen hinaus keine weiteren Informationen/Dokumente über die angefragte Thematik bei Ihnen vorliegen, so sehe ich meine Anfrage nach dem IFG als erledigt an. In diesem Fall bitte ich um entsprechende Mitteilung. Sollten über die bereits gegebenen Informationen hinaus jedoch weitere Informationen/Dokumente über die angefragte Thematik bei Ihnen vorliegen, so halte ich meine Anfrage nach dem IFG gemäß der ursprünglichen Anfrage aufrecht und bitte um Beantwortung innerhalb der üblichen Frist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) | Ihr Antrag vom 29.11.2022 | Zwische…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) | Ihr Antrag vom 29.11.2022 | Zwischennachricht
Datum
10. Januar 2023 09:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag vom 29.11.2022 übersende ich angehängte Zwischennachricht. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) | Ihr Antrag vom 29.11.2022 | Zwi…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) | Ihr Antrag vom 29.11.2022 | Zwischennachricht [#264412]
Datum
4. März 2023 16:59
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich ziehe hiermit meinen Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>