Stand Umgestaltung Tullastraße für Radschutzstreifen

Dokumente, die den Stand der Umgestaltung Tullastraße mit Einrichtung neuer Radschutzstreifen, dokumentieren, insbesondere in Bezug auf Planungsablauf und konkrete Termine für Beginn und Abschluss der Baumaßnahmen.

Ich beziehe mich hierbei auf einen KA-News Artikel vom 23. September 2024: „Sicherer Radweg, dafür weniger Parkplätze? Entlang der Tullastraße soll umgebaut werden“. Darin wurde angegeben, dass zwischen der Gerwig- und Schückstraße sowie der Strieder- und Jordanstraße 1,5 Meter breite Schutzstreifen für Radfahrer eingerichtet und der Straßenraum entsprechend umgestaltet werden soll.

Warte auf Antwort

  • Datum
    22. Februar 2025
  • Frist
    26. März 2025
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Jonas Heinrich
Jonas Heinrich
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die den Stand der Umges…
An Stadtplanungsamt Karlsruhe Details
Von
Jonas Heinrich
Betreff
Stand Umgestaltung Tullastraße für Radschutzstreifen [#328316]
Datum
22. Februar 2025 12:51
An
Stadtplanungsamt Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand der Umgestaltung Tullastraße mit Einrichtung neuer Radschutzstreifen, dokumentieren, insbesondere in Bezug auf Planungsablauf und konkrete Termine für Beginn und Abschluss der Baumaßnahmen. Ich beziehe mich hierbei auf einen KA-News Artikel vom 23. September 2024: „Sicherer Radweg, dafür weniger Parkplätze? Entlang der Tullastraße soll umgebaut werden“. Darin wurde angegeben, dass zwischen der Gerwig- und Schückstraße sowie der Strieder- und Jordanstraße 1,5 Meter breite Schutzstreifen für Radfahrer eingerichtet und der Straßenraum entsprechend umgestaltet werden soll.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jonas Heinrich Anfragenr: 328316 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/328316/ Postanschrift Jonas Heinrich << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jonas Heinrich

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