Stand zu Überarbeitung der Reakti­vie­rungs­kri­terien für stillgelegte Bahnstrecken

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der aktuellen Situation bezüglich der hohen Treibstoffkosten ist es dringend erforderlich mehr Personenverkehr auf die Schiene zu bekommen, um ein zuverlässiges Mobilitätsangebot sicherzustellen.

Dies bedeutet auch, dass bisher stillgelegte Trassen wieder reaktiviert werden müssen, um das Angebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu verbessern und attraktiver zu machen. Somit müssen auch bisher nicht an das Bahnnetz angeschlossene ländliche Regionen wieder eine Bahnanbindung erhalten.

In der Antwort zu meiner Anfrage vom 11.03.2022 wegen "Überarbeitung der Reakti­vie­rungs­kri­terien für stillgelegte Bahnstrecken" ( https://fragdenstaat.de/a/243018 ) wurde auf eine Diskussion der Regierungsfraktionen des Landtags bezüglich einer anteilige Förderung des Freistaats für den Betrieb von Strecken, welche die 1.000 Pkm/km-Streckenlänge nicht erreichen, hingewiesen. Zu dieser Diskussion habe ich folgende Frage mit der bitte um Beantwortung:

- Wann ist mit einem konkreten Ergebnis bezogen auf die Diskussionen zu rechnen?
- Welche Haltung vertritt die Staatsregierung?

Des Weiteren wurde auf eine Überlegung der Staatsregierung zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen verwiesen. Hierzu habe ich folgende Fragen mit der bitte um Beantwortung:

- Wann werden diese angesprochene zusätzlichen Mittel bereitgestellt?
- In welche finanziellen Höhe werden die zusätzlichen Mittel bereitgestellt?
- Wie können diese zusätzlichen Mittel abgerufen werden?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. August 2022
  • Frist
    6. September 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der aktuellen Situation bezüglich der hoh…
An Bayerische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand zu Überarbeitung der Reakti­vie­rungs­kri­terien für stillgelegte Bahnstrecken [#256224]
Datum
3. August 2022 10:22
An
Bayerische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der aktuellen Situation bezüglich der hohen Treibstoffkosten ist es dringend erforderlich mehr Personenverkehr auf die Schiene zu bekommen, um ein zuverlässiges Mobilitätsangebot sicherzustellen. Dies bedeutet auch, dass bisher stillgelegte Trassen wieder reaktiviert werden müssen, um das Angebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu verbessern und attraktiver zu machen. Somit müssen auch bisher nicht an das Bahnnetz angeschlossene ländliche Regionen wieder eine Bahnanbindung erhalten. In der Antwort zu meiner Anfrage vom 11.03.2022 wegen "Überarbeitung der Reakti­vie­rungs­kri­terien für stillgelegte Bahnstrecken" ( https://fragdenstaat.de/a/243018 ) wurde auf eine Diskussion der Regierungsfraktionen des Landtags bezüglich einer anteilige Förderung des Freistaats für den Betrieb von Strecken, welche die 1.000 Pkm/km-Streckenlänge nicht erreichen, hingewiesen. Zu dieser Diskussion habe ich folgende Frage mit der bitte um Beantwortung: - Wann ist mit einem konkreten Ergebnis bezogen auf die Diskussionen zu rechnen? - Welche Haltung vertritt die Staatsregierung? Des Weiteren wurde auf eine Überlegung der Staatsregierung zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen verwiesen. Hierzu habe ich folgende Fragen mit der bitte um Beantwortung: - Wann werden diese angesprochene zusätzlichen Mittel bereitgestellt? - In welche finanziellen Höhe werden die zusätzlichen Mittel bereitgestellt? - Wie können diese zusätzlichen Mittel abgerufen werden? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256224 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256224/
Bayerische Staatskanzlei
Reaktivierungskriterien für stillgelegte Bahnstrecken Sehr << Antragsteller:in >> anliegend erhalten …
Von
Bayerische Staatskanzlei
Betreff
Reaktivierungskriterien für stillgelegte Bahnstrecken
Datum
22. August 2022 12:41
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
350,6 KB
Sehr << Antragsteller:in >> anliegend erhalten Sie ein Antwortschreiben der Bayerischen Staatskanzlei in Form einer pdf-Datei. Um diese lesen zu können, benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie kostenlos im Internet unter http://www.adobe.de/ herunterladen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Reaktivierungskriterien für stillgelegte Bahnstrecken [#256224]
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informat…
An Bayerische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Reaktivierungskriterien für stillgelegte Bahnstrecken [#256224]
Datum
6. September 2022 08:26
An
Bayerische Staatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stand zu Überarbeitung der Reakti­vie­rungs­kri­terien für stillgelegte Bahnstrecken“ vom 03.08.2022 (#256224) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Da die Anfrage ihrerseits an das Fachressort weitergeleitet wurde, bitte ich sie diese Nachricht ebenfalls weiterzuleiten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bayerische Staatskanzlei
Stand zu Überarbeitung der Reaktivierungskriterien für stillgelegte Bahnstrecken Sehr << Antragsteller:in &g…
Von
Bayerische Staatskanzlei
Betreff
Stand zu Überarbeitung der Reaktivierungskriterien für stillgelegte Bahnstrecken
Datum
13. September 2022 12:13
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Hierzu können wir Ihnen Folgendes mitteilen: - Wann ist mit einem konkreten Ergebnis bezogen auf die Diskussionen (der Regierungsfraktionen des Landtags bezüglich einer anteilige Förderung des Freistaats für den Betrieb von Strecken, welche die 1.000 Pkm/km-Streckenlänge nicht erreichen) zu rechnen? - Welche Haltung vertritt die Staatsregierung? Die Diskussion ist inzwischen abgeschlossen. Aufgrund der Haltung der kommunalen Spitzenverbände, die eine kommunale Beteiligung an den Betriebskosten ablehnen, wird der Vorschlag nicht weiter verfolgt. Des Weiteren wurde auf eine Überlegung der Staatsregierung zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen verwiesen. Hierzu habe ich folgende Fragen mit der bitte um Beantwortung: - Wann werden diese angesprochene zusätzlichen Mittel bereitgestellt? - In welche finanziellen Höhe werden die zusätzlichen Mittel bereitgestellt? - Wie können diese zusätzlichen Mittel abgerufen werden? Der Bayerische Landtag hat Sondermittel in Höhe von 35 Mio. € bereitgestellt, die für Infrastrukturmaßnahmen von nichtbundeseigenen Eisenbahnen eingesetzt werden können. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind antragsberechtigt, ein Mittelabruf ist bis Ende 2023 möglich. Hierbei ist auch die finanzielle Unterstützung von Reaktivierungsprojekten explizit in der Zweckbestimmung vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen