Stand zu Überarbeitung der Reaktivierungskriterien für stillgelegte Bahnstrecken
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der aktuellen Situation bezüglich der hohen Treibstoffkosten ist es dringend erforderlich mehr Personenverkehr auf die Schiene zu bekommen, um ein zuverlässiges Mobilitätsangebot sicherzustellen.
Dies bedeutet auch, dass bisher stillgelegte Trassen wieder reaktiviert werden müssen, um das Angebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu verbessern und attraktiver zu machen. Somit müssen auch bisher nicht an das Bahnnetz angeschlossene ländliche Regionen wieder eine Bahnanbindung erhalten.
In der Antwort zu meiner Anfrage vom 11.03.2022 wegen "Überarbeitung der Reaktivierungskriterien für stillgelegte Bahnstrecken" ( https://fragdenstaat.de/a/243018 ) wurde auf eine Diskussion der Regierungsfraktionen des Landtags bezüglich einer anteilige Förderung des Freistaats für den Betrieb von Strecken, welche die 1.000 Pkm/km-Streckenlänge nicht erreichen, hingewiesen. Zu dieser Diskussion habe ich folgende Frage mit der bitte um Beantwortung:
- Wann ist mit einem konkreten Ergebnis bezogen auf die Diskussionen zu rechnen?
- Welche Haltung vertritt die Staatsregierung?
Des Weiteren wurde auf eine Überlegung der Staatsregierung zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen verwiesen. Hierzu habe ich folgende Fragen mit der bitte um Beantwortung:
- Wann werden diese angesprochene zusätzlichen Mittel bereitgestellt?
- In welche finanziellen Höhe werden die zusätzlichen Mittel bereitgestellt?
- Wie können diese zusätzlichen Mittel abgerufen werden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum3. August 2022
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6. September 2022
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