Standardisierende Leistungsbeschreibung Quellen-TKÜ

Anfrage an: Landeskriminalamt NRW

Die Standardisierende Leistungsbeschreibung zur Quellen-TKÜ, wie berichtet in https://<< Adresse entfernt >>/2013/geheimes-dokument-bundeskriminalamt-kauft-international-bekannten-staatstrojaner-finfisherfinspy-von-gamma/

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Januar 2013
  • Frist
    19. Februar 2013
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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landeskriminalamt NRW Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Standardisierende Leistungsbeschreibung Quellen-TKÜ
Datum
16. Januar 2013 17:31
An
Landeskriminalamt NRW
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Standardisierende Leistungsbeschreibung zur Quellen-TKÜ, wie berichtet in https://netzpolitik.org/2013/geheimes-dokument-bundeskriminalamt-kauft-international-bekannten-staatstrojaner-finfisherfinspy-von-gamma/ Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister
Landeskriminalamt NRW
Undelivered Mail Returned to Sender This is the mail system at host fragdenstaat.de. I'm sorry to have to in…
Von
Landeskriminalamt NRW
Betreff
Undelivered Mail Returned to Sender
Datum
21. Januar 2013 17:50
Status
Information nicht vorhanden
This is the mail system at host fragdenstaat.de. I'm sorry to have to inform you that your message could not be delivered to one or more recipients. It's attached below. For further assistance, please send mail to postmaster. If you do so, please include this problem report. You can delete your own text from the attached returned message. The mail system <<E-Mailadresse>> connect to lka.polizei.nrw.de[168.63.101.98]:25: Connection timed out Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Standardisierende Leistungsbeschreibung zur Quellen-TKÜ, wie berichtet in https://netzpolitik.org/2013/geheimes-dokument-bundeskriminalamt-kauft-international-bekannten-staatstrojaner-finfisherfinspy-von-gamma/ Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister

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Landeskriminalamt NRW
standardisierende Leistungsbeschreibung Quellen-TKÜ Sehr geehrter Herr Meister, vielen Dank für Ihre Mail vom 22.…
Von
Landeskriminalamt NRW
Betreff
standardisierende Leistungsbeschreibung Quellen-TKÜ
Datum
28. Januar 2013 14:43
Status
Information nicht vorhanden
Sehr geehrter Herr Meister, vielen Dank für Ihre Mail vom 22.01.2013, die mir zur weiteren Bearbeitung zugeleitet wurde. Leider kann ich Ihnen nicht weiter helfen, da in diesem angefragten Fall ausschließlich das Bundeskriminalamt in Wiesbaden für dieses Thema und somit für Ihre Anfrage zuständig ist. Mit freundlichen Grüßen Frank Scheulen Erster Kriminalhauptkommissar Landeskriminalamt NRW Sachgebietsleiter ZA 3.3, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Völklinger Str. 49 40221 Düsseldorf Tel: +49 (0) 211 / 939-7330 Fax: +49 (0) 211 / 939-7339 E-Mail: <<E-Mailadresse>> oder <<E-Mailadresse>>