Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln für den internationalen Datenverkehr

Alle von Ihnen abgeschlossenen Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln für den internationalen Datenverkehr.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Oktober 2021
  • Frist
    30. November 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln für den internationalen Datenverkehr [#231781]
Datum
26. Oktober 2021 20:41
An
Technische Universität Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle von Ihnen abgeschlossenen Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln für den internationalen Datenverkehr.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231781/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Technische Universität Dortmund
Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Von
Technische Universität Dortmund
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
22. November 2021
Status
Warte auf Antwort
Technische Universität Dortmund
E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>>
Von
Technische Universität Dortmund
Via
Briefpost
Betreff
E-Mail-Adresse
Datum
22. November 2021
Status
Warte auf Antwort
<<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Brief vom 22.11.2021 [#231781] Sehr << Anrede >> die konkreten von Ihnen abgeschlossenen Verträge…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihr Brief vom 22.11.2021 [#231781]
Datum
24. November 2021 23:00
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die konkreten von Ihnen abgeschlossenen Verträge kann ich auf der Seite der EU-Kommission leider nicht finden. Dort sind nur die Vorlagen für die Verträge zu finden, die abgeschlossen werden müssen. Die konkreten Klauseln, die von Ihnen abgeschlossen wurden enthalten weitere Informationen wie den Datenempfänger, insofern sind die von mir angefragten Informationen nicht allgemein zugänglich. Ebenso erbitte ich die Anhänge zu den abgeschlossenen Standardverträgen sowie allgemeine Beschreibungen der Sicherheitsmaßnahmen. Außerdem erbitte ich gegebenenfalls die Kopie des Vertrags über Datenverarbeitungsdienste, der gemäß den Klauseln an einen Unterauftragsverarbeiter vergeben wurde, es sei denn, die Klauseln oder der Vertrag enthalten Geschäftsinformationen; in diesem Fall können solche Geschäftsinformationen herausgenommen werden. Weiterhin sind die üblichen abgeschlossenen Verträge nicht mit den Vorlagen der EU-Kommission identisch. So weisen exemplarisch herausgenommen das von Ihnen bereitgestellte DPA von Zoom bereits in Klausel 1b und 1c Unterschiede zur Vorlage der Kommission auf. Ich weise zudem darauf hin, dass nach Klausel 4h der alten Standardverträge sowie nach Klausel 8.2c der neuen Verträge dieselben Informationen bereitgestellt werden müssen - insofern müssen Ihnen diese Informationen vorliegen und durch die anderweitige Beschaffungsmöglichkeit für betroffene Personen liegt hier auch kein Geheimhaltungsinteresse vor. Ich bitte Sie, mir die erfragten Informationen bis zum Fristablauf zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231781/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln für den internationalen Datenverkehr“ [#231781]
Datum
1. Dezember 2021 18:17
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/231781/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Beehörde mir die angefragten Informationen nicht zur Verfügung stellt. Es wird darauf verwiesen, dass die Klauseln bei der EU-Kommission eingesehen werden, dies sind jedoch selbstverständlich nur die Vorlagen, in die die Vertragsparteien eingetragen werden müssen. Weiterhin weichen die abgeschlossenen Klauseln häufig von den Vorlagen der EU-Kommission ab, der LfDI Baden-Württemberg empfiehlt dies sogar in manchen Fällen. Weiterhin weise ich bereits vorab daraufhin, dass diese Dokumente keinerlei Geheimhaltung unterliegen und betroffenen Personen auf Anfrage bereitgestellt werden müssen. Ich bitte Sie, die TU Dortmund aufzufordern, mir die Informationen zukommen zu lassen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 231781.pdf - 2021-11-22_1-scan_2021-11-24-213325.pdf Anfragenr: 231781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231781/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 02.12.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln für den internationalen Datenverkehr“ [#231781]
Datum
2. Dezember 2021 14:46
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 02.12.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzkl…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln für den internationalen Datenverkehr“ [#231781]
Datum
9. Dezember 2021 22:04
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln für den internationalen Datenverkehr“ vom 26.10.2021 (#231781) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231781/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Technische Universität Dortmund
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Anfrage nach dem IFG NRW wurde bereits entsprechend be…
Von
Technische Universität Dortmund
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln für den internationalen Datenverkehr“ [#231781]
Datum
10. Dezember 2021 08:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Anfrage nach dem IFG NRW wurde bereits entsprechend beschieden. Die Standardvertragsklauseln sind Ihnen öffentlich zugänglich. Sollten Sie mit der Sachentscheidung nicht einverstanden sein, verweise ich insoweit gerne nochmals auf die dem Bescheid beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung. Mit freundlichen Grüßen