Standort Agentur für Arbeit Trier, Jobcenter

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe festgestellt, dass sich die Agentur für Arbeit bzw. das zu ihr gehörende Jobcenter seit geraumer Zeit in der Gneisenaustraße in Trier-West befindet. Seoeit ich weiß, befinden sich Ämter und Behörden grundsätzlich nicht in diesem Viertel auf der anderen Moselseite. Das Gebiet ist als Asozialengebiet weit über die Grenzen Trier hinaus bekannt. Es ist nicht einzusehen, warum der Staat gerade dort eine Behörde aufgebaut hat und die Bürger dazu verpflichtet, regelmäßig dort persönlich zu erscheinen. Normalerweise ist für persönliche Vorsprachen die Agentur für Arbeit im Stadtteil Nord zuständig, wo das Jobcenter vorher angesiedelt war und wofür das Gebäude auch erreichtet wurde. Meine Frage lautet nun, wie es sein kann, dass der Besuchsteil der Agentur für Arbeit sich jetzt in West befindet, in der schlimmsten Gegend und der dreckigsten Straße. Die Gegend ist für das Betreiben einer Behörde gänzlich ungeeignet!

Es kann Bürgern nicht zugemutet werden kann, hier vorzusprechen! Eine Rückverlagerung nach Trier-Nord in die Dasbachstraße ist anzuraten.

Bitte teilen Sie mir die Gründe für die Verlagerung in dieses Gebiet mit.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    3. März 2017
  • Frist
    4. April 2017
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe festgestellt, dass sich die Agentur für Arbeit bzw. das zu ihr gehörende …
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Standort Agentur für Arbeit Trier, Jobcenter [#20549]
Datum
3. März 2017 12:48
An
Agentur für Arbeit Trier
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe festgestellt, dass sich die Agentur für Arbeit bzw. das zu ihr gehörende Jobcenter seit geraumer Zeit in der Gneisenaustraße in Trier-West befindet. Seoeit ich weiß, befinden sich Ämter und Behörden grundsätzlich nicht in diesem Viertel auf der anderen Moselseite. Das Gebiet ist als Asozialengebiet weit über die Grenzen Trier hinaus bekannt. Es ist nicht einzusehen, warum der Staat gerade dort eine Behörde aufgebaut hat und die Bürger dazu verpflichtet, regelmäßig dort persönlich zu erscheinen. Normalerweise ist für persönliche Vorsprachen die Agentur für Arbeit im Stadtteil Nord zuständig, wo das Jobcenter vorher angesiedelt war und wofür das Gebäude auch erreichtet wurde. Meine Frage lautet nun, wie es sein kann, dass der Besuchsteil der Agentur für Arbeit sich jetzt in West befindet, in der schlimmsten Gegend und der dreckigsten Straße. Die Gegend ist für das Betreiben einer Behörde gänzlich ungeeignet! Es kann Bürgern nicht zugemutet werden kann, hier vorzusprechen! Eine Rückverlagerung nach Trier-Nord in die Dasbachstraße ist anzuraten. Bitte teilen Sie mir die Gründe für die Verlagerung in dieses Gebiet mit. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Standort Agentur für Arbeit Trier, Jobcenter“ …
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AW: Standort Agentur für Arbeit Trier, Jobcenter [#20549]
Datum
4. April 2017 13:10
An
Agentur für Arbeit Trier
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Standort Agentur für Arbeit Trier, Jobcenter“ vom 03.03.2017 (#20549) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20549 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Agentur für Arbeit Trier
Ihre E-Mail vom 04.04.2017 um 13:10 uhr Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre elektronische Nachricht.…
Von
Agentur für Arbeit Trier
Betreff
Ihre E-Mail vom 04.04.2017 um 13:10 uhr
Datum
4. April 2017 13:42
Status
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Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre elektronische Nachricht. Leider war ein Rückruf nicht möglich, da Sie keine Telefonnummer angegeben haben. Ihr Anliegen kann nicht abschließend bearbeitet werden, da ich noch weitere Informationen von Ihnen benötige. Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihr Anliegen aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail bearbeitet werden kann. Setzen Sie sich daher bitte unter der unten angegebenen Servicerufnummer mit uns in Verbindung. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihre E-Mail vom 04.04.2017 um 13:10 uhr [#20549] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsan…
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Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 04.04.2017 um 13:10 uhr [#20549]
Datum
10. April 2017 21:42
An
Agentur für Arbeit Trier
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Standort Agentur für Arbeit Trier, Jobcenter“ vom 03.03.2017 (#20549) wurde von Ihnen nicht beantwortet, dies mit der Ausrede, eine Antwort per Mail verstoße gegen Datenschutzgesetze und weiter benötige man "mehr Angaben" zu meiner Person. Eigentlich soll das hier weitestgehend anonym gestaltet werden, so wie die Software auch die Optionen gibt. Aus welchem Grund benötigen Sie mehr Angaben zu mir? Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass ich die Antwort nicht telefonisch möchte, sondern per E-Mail. Mich interessiert, warum das Jobcenter in der Gneisenaustraße in Trier-West ist und wie man auf den Gedanken gekommen ist das Amt dort aufzubauen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20549 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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Standort Jobcenter [#20549] Sehr geehrte Damen und Herren, Gegenstand meiner Anfrage ist die Tatsache, dass sich …
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Betreff
Standort Jobcenter [#20549]
Datum
19. April 2017 21:26
An
Agentur für Arbeit Trier
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Gegenstand meiner Anfrage ist die Tatsache, dass sich das Jobcenter im schlimmsten Asozialenviertel der ganzen Stadt und dort in der dreckigsten Straße ganz hinten befindet - dieses Viertel befindet sich auf der anderen Flussseite und ist nur schwer über eine Brücke zu erreichen. In aller Regel sind dort keinerlei Ämter und schon gar kein allgemeines Trierer Arbeitsamt. Es handelt sich bei dem Jobcenter nämlich um das für ganz Trier gültige Arbeitsamt, und nicht etwa um das Bezirks- oder Stadtviertelbüro! Meine Frage lautet jetzt, wie es sein kann, dass ein öffentliches bzw. das öffentliche Amt überhaupt im wirklich letzten und schlimmsten Gebiet sein kann und wie es zu der Entscheidung gekommen ist bzw. wie man den Aufbau gerade dort begründet. Auch ist dort kein "öffentlicher Ort" im allgemeinen Sprachsinn sondern sozusagen "Privatgebiet". Soweit ich weiß, können sich Kleinämter oder Ableger bzw. Büros der Verwaltung ausnahmsweise in solchen Dreckgebieten befinden, aber nicht das allgemeine Stadtarbeitsamt! In solchen Gegenden kann man sich schonmal allein durch das dreckige Umfeld (verschrottete Autos, verlassene Häuser für Asoziale die nie bewohnt waren, dreckiger Müll, Zigeuner usw.) eine Lungenentzündung zuziehen und die Klientel, der man da begegnet, rechtfertigt eigentlich ein völliges Fernbleiben von der Location da auch hier Ansteckungsgefahr besteht!!! In der Eingangshalle des Amts steht und sitzt allerhand dreckiges und verstunkenes Pack aus dem In- und Ausland. Mich interessiert wirklich, wie es zu der Entscheidung kommen konnte, das Amt in die Gneisenaustraße 38 zu verlegen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 20549 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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AW: Standort Jobcenter [#20549] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Standort Agent…
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Betreff
AW: Standort Jobcenter [#20549]
Datum
16. Mai 2017 17:48
An
Agentur für Arbeit Trier
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Standort Agentur für Arbeit Trier, Jobcenter“ vom 03.03.2017 (#20549) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 43 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sie sind nicht inhaltlich auf meine Anfrage eingegangen, sie sind meiner Frage und meinen Argumenten ausgewichen. Sie haben mich sachlich zu informieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20549 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Agentur für Arbeit Trier
AW: AW: Standort Jobcenter [#20549] Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre elektronische Nachricht. Ih…
Von
Agentur für Arbeit Trier
Betreff
AW: AW: Standort Jobcenter [#20549]
Datum
18. Mai 2017 08:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre elektronische Nachricht. Ihre Anfrage beantwortet Ihnen der Bereich Arbeitslosengeld II. Ihre Nachricht wurde an <<E-Mail-Adresse>> weitergeleitet. Sie erhalten von dort weitere Nachricht. Bei erneuten Anfragen wenden Sie sich bitte direkt an diese E-Mail-Adresse. Mit freundlichen Grüßen
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AW: AW: AW: Standort Jobcenter [#20549] Sehr geehrte Damen und Herren, der Bereich ALG II ist nicht zuständig für…
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Betreff
AW: AW: AW: Standort Jobcenter [#20549]
Datum
18. Mai 2017 10:06
An
Agentur für Arbeit Trier
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, der Bereich ALG II ist nicht zuständig für die Anfrage und weiter ist Saarbrücken NICHT zuständig für Trier sondern Trier selbst und die Arbeitsagentur in der Dasbachstraße!! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20549 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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AW: AW: AW: AW: Standort Jobcenter [#20549] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „St…
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Betreff
AW: AW: AW: AW: Standort Jobcenter [#20549]
Datum
18. Mai 2017 10:58
An
Agentur für Arbeit Trier
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Standort Agentur für Arbeit Trier, Jobcenter“ vom 03.03.2017 (#20549) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 45 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Zuständig für die Beantwortung der Anfrage sind Sie als Agentur für Arbeit Trier, Dasbachstraße. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20549 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Agentur für Arbeit Trier
Ihre E-Mail vom 18.05.2017 10:58 Uhr Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Anliegen kann nicht abschließend bearbeitet …
Von
Agentur für Arbeit Trier
Betreff
Ihre E-Mail vom 18.05.2017 10:58 Uhr
Datum
19. Mai 2017 09:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Anliegen kann nicht abschließend bearbeitet werden, da ich noch weitere Informationen von Ihnen benötige. Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihr Anliegen aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail bearbeitet werden kann. Setzen Sie sich daher bitte unter der unten angegebenen Servicerufnummer mit uns in Verbindung. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre E-Mail vom 18.05.2017 10:58 Uhr [#20549] Sehr geehrte Damen und Herren! Sie sind verpflichtet eine vernü…
An Agentur für Arbeit Trier Details
Von
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Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 18.05.2017 10:58 Uhr [#20549]
Datum
19. Mai 2017 12:06
An
Agentur für Arbeit Trier
Status
Sehr geehrte Damen und Herren! Sie sind verpflichtet eine vernünftige Antwort zu geben, dies urch einen zuständigen Mitarbeiter der Behörde. Automatisierte E-Mails muss ich nicht akzeptieren, auch werde ich keine Service-Hotline anrufen. Eine bodenlose Frechheit! Ich erwarte eine vernünftige und sachliche Beantwortung der Frage! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20549 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in