Standortbescheinigung

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Standortbescheinigungs-Nr.: 540872, 540205, 541102, 69013602, 540777 und 540167

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Oktober 2021
  • Frist
    20. November 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Standortbescheini…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Standortbescheinigung [#231314]
Datum
17. Oktober 2021 22:41
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Standortbescheinigungs-Nr.: 540872, 540205, 541102, 69013602, 540777 und 540167
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231314 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231314/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr Antragsteller/in zu dem Standort 69013602 kann ich Ihnen keine Angaben machen. Der Schutz dieser technischen…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Standortbescheinigung [#231314]
Datum
26. Oktober 2021 08:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu dem Standort 69013602 kann ich Ihnen keine Angaben machen. Der Schutz dieser technischen Anlage vor Sabotageakten ist wichtiges staatliches Interesse. Damit sind solche Informationen, deren Kenntnis ob als Einzelinformationen oder in ihrer Gesamtheit- Sabotageakte ermöglicht, vor unbefugter Kenntnisnahme zu schützen. Die Weitergabe von Informationen ist hier untersagt. Ich habe Ihre Anfrage zu dem Standort 69013602 an die zuständige Stelle weitergeleitet.. Als beigefügte Anlagen übersende ich Ihnen die 5 Standortbescheinigungen. Freundliche Grüße
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. November 2021 17:00
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Die Anfrage nach der STOB Nr. 69013602 war nur rein Interessehalber, da ich diesen…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage "Standortbescheinigung [#231314]" vom 17. Oktober 2021, eingegangen BDBOS, St3 am 25.Oktober 2021 [#231314]
Datum
2. November 2021 17:42
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Die Anfrage nach der STOB Nr. 69013602 war nur rein Interessehalber, da ich diesen Funkmast von der Ferne beim vorbeifahren gesehen habe und nur wissen wollte um welche Art Funkmast es sich handelt. Demzufolge war es nur eine einfache Frage, wenn es sich dabei um einen Sicherheitsrelevanten Standort handelt und ich deswegen keine Auskunft erhalten darf, verzichte ich gerne darauf, so wichtig ist es mir demnach nicht. Mir ging es bezüglich den Standortanfragen nur um den Mobilfunk Netzausbau. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231314 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231314/