Standortbescheinigung 450666

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Eine Kopie der Standortbescheinigungen sowie der technischen Datenblätter der Funkanlage mit der STOB-Nummer 450666

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Juli 2020
  • Frist
    26. August 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Kopie der Stan…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Standortbescheinigung 450666 [#193473]
Datum
24. Juli 2020 17:33
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Kopie der Standortbescheinigungen sowie der technischen Datenblätter der Funkanlage mit der STOB-Nummer 450666
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193473 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193473/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Neu errichtete und Erweiterungen bereits bestehend…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Standortbescheinigung 450666 [#193473]
Datum
5. August 2020 09:15
Status
Anfrage abgeschlossen
254,1 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Neu errichtete und Erweiterungen bereits bestehender Funkstandorte, an denen Anlagen mit einer effektiven Sendeleistung von insgesamt 10 Watt oder mehr betrieben werden sollen, müssen auf Grundlage der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagneti-scher Felder (BEMFV) ein Genehmigungsverfahren durchlaufen. Wird von der Bundesnetzagentur bei der Überprüfung hierfür festgestellt, dass die gültigen Grenzwerte zum Aufenthalt von Personen in elektromagnetischen Feldern in Wohnbereichen oder anderen der Allgemeinheit zugänglichen Bereichen sicher eingehalten werden, erteilt sie dem Betreiber der Funkanlage als Bestätigung eine Standortbescheinigung. Das Standortverfahren wird immer für jeden einzelnen Funkanlagenstandort individuell durchgeführt. Für den Standort Stob-Nr. 450666 wurde zuletzt am 16.09.1999 eine Standortbescheinigung erteilt, der Standort wurde vormals als Antennenträger für Mobilfunksysteme der heutigen Vodafone GmbH und als TV-Umsetzer des Südwestrundfunks (SWR) genutzt. Die analogen TV-Funksysteme des SWR sind nicht mehr aktiv, die GSM900-Mobilfunksysteme befinden sich nach Rücksprache mit der Vodafone GmbH weiterhin im Wirkbetrieb. Beigefügt erhalten Sie die entsprechende Standortbescheinigung: - Stob-Nr. 450666 - 55758 Sensweiler, Flur 17, Flurstück 70/1 Neben den Sicherheitsabständen und bescheinigten Funkanlagen können Sie deren Montagehöhen und Hauptstrahlrichtungen der Standortbescheinigung entnehmen. Die Richtungsangabe der Hauptstrahlrichtung (HSR) entspricht den Himmelsrichtungen. Sie erfolgt im Uhrzeigersinn von 0 Grad Norden, rechtsdrehend zu 90 Grad (Osten) weiter zu 180 Grad (Süden) weiter zu 270 Grad (Westen) und endet bei 360 Grad oder 0 Grad Norden und zwar vom Standort der Sendeanten-ne(n) aus gesehen. Dem ebenfalls beiliegenden technischen Datenblatt können Sie weitere Infos entnehmen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße