Standortbescheinigung
Anfrage an:
Bundesnetzagentur
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)
Alle Standortbescheinigungen für ortsfeste Funkanlagen am Standort Turmstraße 20, 72770 Reutlingen-Ohmenhausen. Zudem die Auskunft wie oft in den vergangenen 5 Jahren die Einhaltung der Grenzwerte gemssen wurde, wann zum letzen Mal, und in wie vielen Fällen die Grenzwerte überschritten wurden.
Anfrage abgelehnt
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Datum23. Januar 2014
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25. Februar 2014
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