Standortbescheinigung

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Alle Standortbescheinigungen für ortsfeste Funkanlagen am Standort Turmstraße 20, 72770 Reutlingen-Ohmenhausen. Zudem die Auskunft wie oft in den vergangenen 5 Jahren die Einhaltung der Grenzwerte gemssen wurde, wann zum letzen Mal, und in wie vielen Fällen die Grenzwerte überschritten wurden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Januar 2014
  • Frist
    25. Februar 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Standortbes…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Standortbescheinigung [#5469]
Datum
23. Januar 2014 21:27
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Standortbescheinigungen für ortsfeste Funkanlagen am Standort Turmstraße 20, 72770 Reutlingen-Ohmenhausen. Zudem die Auskunft wie oft in den vergangenen 5 Jahren die Einhaltung der Grenzwerte gemssen wurde, wann zum letzen Mal, und in wie vielen Fällen die Grenzwerte überschritten wurden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage ist bei der Pressestelle der Bundesnetzagentur eingegangen. Da…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Standortbescheinigung [#5469]
Datum
27. Januar 2014 08:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage ist bei der Pressestelle der Bundesnetzagentur eingegangen. Da von der Pressestelle nur Anfragen von Medienvertretern beantwortet werden, verweise ich Sie auf folgenden link: http://emf3.bundesnetzagentur.de/stob.html Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Standortbescheinigung" [#5469]
Datum
17. September 2015 18:54
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/5469 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil die BnetzA die Anfrage problemlos an die zuständige Stelle weiterleiten kann. Sie ist doch schließlich zugegangen, d. h. in den Einflußbereich des Empfängers gelangt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 5469 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. Oktober 2015 08:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
36678_2015.pdf
136,6 KB

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