011217_20190708STOB_Standard_.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Standortbescheinigungen 011217, 018148, 011921, 018397 und 87010941

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Standortbescheinigung Zum Nachweis der Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern. Nach den der Bundesnetzagentur vorgelegten Antragsdaten wurde der Standort: STOB-Nr: 011217 15345 Altlandsberg, Gemarkung Altlandsberg, Flur 4, Flurstück 573 (PLZ, Ort, Straße/Gemarkung, Haus Nr./Flur/Flurstück) nach den Regelungen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) auf der Grundlage des § 12 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen vom 31. Januar 2001 (BGBl. I S. 170), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 20 des Gesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970), bewertet und diese Bescheinigung erteilt. Die rechnerische Bewertung des Standortes (Standort im Sinne der BEMFV) erfolgte unter der Berücksichtigung aller am Standort installierten ortsfesten Funkanlagen (Anlage 1) sowie der am Standort bereits vorhandenen relevanten Feldstärken, die von umliegenden ortsfesten Funkanlagen ausgehen auf der Basis der Grenzwerte nach § 3 der BEMFV. Standortbezogene(r) Sicherheitsabstand bzw. –abstände: Standort Gesamtstandort Hauptstrahlrichtung [Meter] vertikal (90°) [Meter] Montagehöhe der Bezugs- antenne über Grund [Meter] 24,38 6,28 34,50 Entsprechend den Regelungen der BEMFV wird in dieser Standortbescheinigung zusätzlich für jede Sendeantenne, die bereits bei Festlegung des standortbezogenen Sicherheits- abstandes berücksichtigt wurde, ein systembezogener Sicherheitsabstand festgelegt. Die Anlage 1 weist den/die systembezogene(n) Sicherheitsabstand, bzw. -abstände zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern aus. Besonderer Hinweis Der Standort darf auch mit den der Standortbescheinigung Nr. 011217 vom 10.02.2017 zugrunde liegenden Standortdaten betrieben werden. Für diesen Betriebszustand gelten der/die standortbezogene/n Sicherheitsabstand/-abstände aus der vorstehend genannten Bescheinigung, die hier als Anlage beigefügt ist. Die darin enthaltenen Festlegungen zum standortbezogenen Sicherheitsabstand/zu den standortbezogenen Sicherheitsabständen und die in der dortigen Anlage 1 ausgewiesenen systembezogenen Sicherheitsabstände für die dort aufgeführten Funkanlagen werden insoweit Bestandteil dieser Standortbescheinigung.
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STOB-Nr: 011217 Erteilungsdatum: 08.07.2019 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (bei Zustellung mittels Einschreibens: Zustellung) Widerspruch bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn oder bei einer sonstigen Dienststelle der Bundesnetzagentur erhoben werden. Es dient einer zügigen Bearbeitung Ihres Widerspruches, wenn er bei der Bundesnetzagentur, Außenstelle Leipzig, Dienstleistungszentrum 2, Zeppelinstr. 16, 99096 Erfurt eingelegt wird. Bundesnetzagentur Außenstelle Leipzig Diese Standortbescheinigung wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig Anlage(n) Anlage 1 Hinweise: - Arbeitsschutzrechtliche Aspekte werden von dieser Standortbescheinigung nicht berührt. Für Arbeitnehmer, die im Umfeld von Sendeanlagen Arbeiten ausführen, gelten spezielle Grenzwerte. Nähere Informationen hierzu geben die Berufsgenossenschaften und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS). - Für ein ganz oder teilweise erfolgloses Widerspruchsverfahren werden grundsätzlich Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Für die vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruchs wird grundsätzlich eine Gebühr bis zur Höhe der für die angefochtene Amtshandlung festgesetzten Gebühr erhoben.
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Anlage 1, Blatt 1 Anlage zur Standortbescheinigung Standortbescheinigungsnummer: 011217 Erteilungsdatum: 08.07.2019 Am Senderstandort 15345 Altlandsberg, Gemarkung Altlandsberg, Flur 4, Flurstück 573 (PLZ, Ort, Straße/Gemarkung, Haus Nr./Flur/Flurstück) Standort: Gesamtstandort wurden folgende Funkanlagen hinsichtlich der Einhaltung der Grenzwerte nach § 3 BEMFV betrachtet und entsprechende systembezogene Sicherheitsabstände festgelegt. Neu installierte Funkanlagen lfd. Nr. Funkanlage Sendeantennen- 1 kennzeichnung 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 MB08_VF MB08_VF MB08_VF MB09_VF MB09_VF MB09_VF MB18_VF MB18_VF MB18_VF MB18_VF MB18_VF MB18_VF MB21_VF MB21_VF MB21_VF 08L_A1 08L_B1 08L_C1 09G_A1 09G_B1 09G_C1 18L_A1 18L_B1 18L_C1 18L_A2 18L_B2 18L_C2 21U/L_A1 21U/L_B1 21U/L_C1 6,24 6,24 6,24 9,88 9,88 9,88 7,41 7,41 7,41 7,41 7,41 7,41 6,36 6,36 6,36 vertikaler Sicherheits- abstand in Meter Fehler! 2,00 Textmarke nicht2,00 definiert. 2,00 3,16 3,16 3,16 2,34 2,34 2,34 2,34 2,34 2,34 1,34 1,34 1,34 Hauptstrahl- richtung (HSR) in Grad Sicherheitsab- stand in HSR in Meter vertikaler Sicherheits- abstand in Meter 34,50 0,00 8,35 1,59 34,50 120,00 8,35 1,59 34,50 240,00 8,35 1,59 34,50 0,00 8,13 1,62 34,50 120,00 8,13 1,62 34,50 240,00 8,13 1,62 34,50 0,00 7,80 1,42 34,50 120,00 7,80 1,42 34,50 240,00 7,80 1,42 Montagehöhe über Grund in Meter 42,20 42,20 42,20 42,20 42,20 42,20 42,20 42,20 42,20 42,20 42,20 42,20 37,00 37,00 37,00 Weitere am Standort befindliche Funkanlagen lfd. Nr. Funkanlage Sendeantennen- Montagehöhe 1 über Grund kennzeichnung in Meter 1 GSM900 (TEF) 2 GSM900 (TEF) 3 GSM900 (TEF) 4 LTE800 (TEF) 5 LTE800 (TEF) 6 LTE800 (TEF) 7 UMTS (TEF) 8 UMTS (TEF) 9 UMTS (TEF) 1 (700421972)GS M900 S1 (700421973)GS M900 S2 (700421974)GS M900 S3 (700421978)LTE 800 S1 (700421979)LTE 800 S2 (700421980)LTE 800 S3 (700421975)UMT S S1 (700421976)UMT S S2 (700421977)UMT Zusätzliche Kennzeichnung nach Betreiberangabe Hauptstrahl- richtung (HSR) in Grad 0,00 120,00 240,00 0,00 120,00 240,00 0,00 120,00 240,00 0,00 120,00 240,00 0,00 120,00 240,00 Sicherheitsab- stand in HSR in Meter
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Anlage 1, Blatt 2 lfd. Nr. Funkanlage 10 MB18_TEF 11 MB18_TEF 12 MB18_TEF Sendeantennen- 1 kennzeichnung S S3 (700421981)MB1 800 S1 (700421982)MB1 800 S2 (700421983)MB1 800 S3 Montagehöhe über Grund in Meter Hauptstrahl- richtung (HSR) in Grad Sicherheitsab- stand in HSR in Meter vertikaler Sicherheits- abstand in Meter 34,50 0,00 8,50 1,62 34,50 120,00 8,50 1,62 34,50 240,00 8,50 1,62 Die Emissionen der in der Standortbescheinigung berücksichtigten Sendeantennen sowie die von umliegenden ortsfesten Funkanlagen herrührenden relevanten Immissionen wurden bei der Festlegung des einzuhaltenden standortbezogenen Sicherheitsabstandes bzw. der einzuhaltenden Sicherheitsabstände (diese sind auf dem Deckblatt dieser Standortbescheinigung angegeben) berücksichtigt. Bundesnetzagentur Außenstelle Leipzig Diese Standortbescheinigung wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig
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