Standortbescheinigungen

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Die Standortbescheinigungen sowie die zugehörigen Technischen Datenblätter für Folgende STOB-Nummern:

-940866
-940620
-940934
-941812
-941271
-940565
-89010970

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    30. Oktober 2021
  • Frist
    3. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Standortbesch…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Standortbescheinigungen [#232038]
Datum
30. Oktober 2021 00:10
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Standortbescheinigungen sowie die zugehörigen Technischen Datenblätter für Folgende STOB-Nummern: -940866 -940620 -940934 -941812 -941271 -940565 -89010970
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232038 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232038/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr Antragsteller/in da die von Ihnen gewünschten Informationen in der Anzahl der abgefragten Dokumente keine ei…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Standortbescheinigungen [#232038]
Datum
23. November 2021 14:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in da die von Ihnen gewünschten Informationen in der Anzahl der abgefragten Dokumente keine einfache Auskunft im Sinne der IFGGebV darstellen, fallen Kosten für den individuell zurechenbaren Verwaltungsaufwand an. Generell können nach der IFGGebV bis zu 500 Euro an Kosten anfallen. Die Höhe des Gebührenrahmens richtet sich hierbei nach dem konkret einschlägigen Gebührentatbestand. Die Bundesnetzagentur ist mit zahlreichen Anfragen wie der Ihrigen konfrontiert, so dass Erfahrungswerte bzgl. der zu erwartenden Bearbeitungszeiten und damit verbundenen Kosten bestehen. Prognostisch ist davon auszugehen, dass etwa Kosten in Höhe von 120 Euro anfallen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass es sich hierbei um eine Prognose handelt, der tatsächliche individuelle Bearbeitungsaufwand ist erst nach Bearbeitung der Anfrage genau bezifferbar. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie an Ihrem Informationszugangsbegehren festhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen