Standortbescheinigungen
Anfrage an:
Bundesnetzagentur
Die Standortbescheinigungen Nr. 371193, 371190, 27010042, 27010568, 200260 und die dazugehörigen technischen Datenblätter.
Anfrage erfolgreich
-
Datum10. November 2022
-
13. Dezember 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Standortbesch…
An
Bundesnetzagentur
Details
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Standortbescheinigungen [#262933]
- Datum
- 10. November 2022 11:32
- An
- Bundesnetzagentur
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Standortbescheinigungen Nr. 371193, 371190, 27010042, 27010568, 200260 und die dazugehörigen technischen Datenblätter.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Bernhard
Anfragenr: 262933
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Mit freundlichen Grüßen
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Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Bernhard,
vielen Dank für Ihre Anfrage über FragdenStaat.de.
Neu errichtete und Erweiterunge…
- Von
- Bundesnetzagentur
- Betreff
- WG: Standortbescheinigungen [#262933]
- Datum
- 14. November 2022 18:08
- Status
- Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Bernhard,
vielen Dank für Ihre Anfrage über FragdenStaat.de.
Neu errichtete und Erweiterungen bereits bestehender Funkstandorte, an denen Anlagen mit einer effektiven Sendeleistung von insgesamt 10 Watt oder mehr betrieben werden sollen, müssen auf Grundlage der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) ein Genehmigungsverfahren durchlaufen. Wird von der Bundesnetzagentur bei der Überprüfung hierfür festgestellt, dass die gültigen Grenzwerte zum Aufenthalt von Personen in elektromagnetischen Feldern in Wohnbereichen oder anderen der Allgemeinheit zugänglichen Bereichen sicher eingehalten werden, erteilt sie dem Betreiber der Funkanlage als Bestätigung eine Standortbescheinigung. Das Standortverfahren wird immer für jeden einzelnen Funkanlagenstandort individuell durchgeführt.
Für den Standort Stob-Nr. 200260 (Sender Hardberg) wurde zuletzt am 03.06.2020 beigefügte Standortbescheinigung erteilt:
- Stob-Nr. 200260 - 69518 Abtsteinach, Gemarkung Unter-Absteinbach, Flur 8, Flurstück 1/1
Neben den Sicherheitsabständen und bescheinigten Funkanlagen können Sie deren Montagehöhen und Hauptstrahlrichtungen der Standortbescheinigung entnehmen. Die Richtungsangabe der Hauptstrahlrichtung (HSR) entspricht den Himmelsrichtungen. Sie erfolgt im Uhrzeigersinn von 0 Grad Norden, rechtsdrehend zu 90 Grad (Osten) weiter zu 180 Grad (Süden) weiter zu 270 Grad (Westen) und endet bei 360 Grad oder 0 Grad Norden und zwar vom Standort der Sendeanten-ne(n) aus gesehen.
Dem ebenfalls beiliegenden technischen Datenblatt können Sie weitere Infos entnehmen.
Weitere Hinweise:
An den Standorten Stob-Nr. 371193, 371190, 27010042 + 27010568 sind keine kommerziellen Mobilfunkanlagen vertreten.
1) am Standort Stob-Nr. 27010568 befindet sich ausschließlich eine Funkanlage des Katastrophenschutzes.
2) bei den Standorten Stob-Nr. 371193, 371190 + 27010042 handelt es sich um Bahnfunkanlagen der Deutschen Bahn AG.
Sind diese 4 Standorte dennoch für Sie von Interesse?
Diese Info ist für Sie kostenfrei.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt],
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Die vier Standorte sind für mich weiterhin von Intere…
An
Bundesnetzagentur
Details
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: WG: Standortbescheinigungen [#262933]
- Datum
- 14. November 2022 21:08
- An
- Bundesnetzagentur
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt],
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Die vier Standorte sind für mich weiterhin von Interesse.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Bernhard
Anfragenr: 262933
Antwort an: [geschwärzt]
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
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Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Bernhard,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung zu Ihrer Anfrage über FragdenStaat.de.
Beigefügt …
- Von
- Bundesnetzagentur
- Betreff
- WG: WG: Standortbescheinigungen [#262933]
- Datum
- 16. November 2022 10:06
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bernhard,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung zu Ihrer Anfrage über FragdenStaat.de.
Beigefügt erhalten Sie die weiteren von Ihnen erfragten Standortbescheinigungen:
- Stob-Nr. 371193 - 69502 Hemsbach, Strecke 3601 Frankfurt - Heidelberg Km 59,491
- Stob-Nr. 371190 - 69469 Weinheim, Bergstraße, Strecke 3601, Strkm 63,991
- Stob-Nr. 27010042 - 69469 Weinheim, Weinheimer Tal 3, Strecke 4104, Km 2,790
- Stob-Nr. 27010568 - 69469 Weinheim, Odenwaldstr. 79
Neben den Sicherheitsabständen und bescheinigten Funkanlagen können Sie deren Montagehöhen und Hauptstrahlrichtungen der Standortbescheinigung entnehmen. Die Richtungsangabe der Hauptstrahlrichtung (HSR) entspricht den Himmelsrichtungen. Sie erfolgt im Uhrzeigersinn von 0 Grad Norden, rechtsdrehend zu 90 Grad (Osten) weiter zu 180 Grad (Süden) weiter zu 270 Grad (Westen) und endet bei 360 Grad oder 0 Grad Norden und zwar vom Standort der Sendeanten-ne(n) aus gesehen.
Dem ebenfalls beiliegenden technischen Datenblatt können Sie weitere Infos entnehmen.
Diese Info ist für Sie kostenfrei.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
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