Standortbescheinigungs-Nr.: 061065; Datum der Erteilung: 28.09.2018; Netzabdeckung

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Welcher Mobilfunkanbieter steckt hinter dem Standort 061065 und bedeutet das Datum der Erteilung, dass der Mast ggf. erst ab dort verfügbar ist/war?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Januar 2019
  • Frist
    1. März 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welcher Mobilfun…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
Standortbescheinigungs-Nr.: 061065; Datum der Erteilung: 28.09.2018; Netzabdeckung [#53098]
Datum
29. Januar 2019 11:35
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welcher Mobilfunkanbieter steckt hinter dem Standort 061065 und bedeutet das Datum der Erteilung, dass der Mast ggf. erst ab dort verfügbar ist/war?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in an einem Standort mit einer Gesamtstrahlungsleistung von 10 Watt EIRP und mehr darf e…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Standortbescheinigungs-Nr.: 061065; Datum der Erteilung: 28.09.2018; Netzabdeckung [#53098]
Datum
29. Januar 2019 13:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in an einem Standort mit einer Gesamtstrahlungsleistung von 10 Watt EIRP und mehr darf eine ortsfeste Funkanlage nur mit einer gültigen Standortbescheinigung betrieben werden. Rechtsgrundlage hierfür ist die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV). Daraus folgt, dass eine standortbescheinigungspflichtige Anlage erst ab dem Datum der Erteilung der Standortbescheinigung betrieben werden darf. Am Standort 061065 werden Funkanlagen von der Telekom Deutschland GmbH und Telefónica Germany GmbH & Co. OHG betrieben. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre zügige Antwort. Vor Ort gibt es noch zwei weitere ! auf der …
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Standortbescheinigungs-Nr.: 061065; Datum der Erteilung: 28.09.2018; Netzabdeckung [#53098]
Datum
29. Januar 2019 13:46
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre zügige Antwort. Vor Ort gibt es noch zwei weitere ! auf der Karte, Nr. 060249 und Nr. 061191. Ist eine der Beiden für Vodafone bzw. D2? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 53098 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in am Standort 061065 ist Vodafone und bei 061191 Telefónica (früher E+) vertreten. Mit…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Standortbescheinigungs-Nr.: 061065; Datum der Erteilung: 28.09.2018; Netzabdeckung [#53098]
Datum
29. Januar 2019 13:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in am Standort 061065 ist Vodafone und bei 061191 Telefónica (früher E+) vertreten. Mit freundlichen Grüßen