Standortbescheinigungs-Nr.: 69016956 - Wer ist der Mobilfunkbetreiber

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Wer ist der Mobilfunkbetreiber, der unter der Standortbescheinigungs-Nr.: 69016956 Sendeantennen für Mobilfunk betreibt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. April 2018
  • Frist
    8. Mai 2018
  • Ein:e Follower:in
Dominik Wünschel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wer ist der Mobi…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Dominik Wünschel
Betreff
Standortbescheinigungs-Nr.: 69016956 - Wer ist der Mobilfunkbetreiber [#28632]
Datum
5. April 2018 15:17
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wer ist der Mobilfunkbetreiber, der unter der Standortbescheinigungs-Nr.: 69016956 Sendeantennen für Mobilfunk betreibt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Dominik Wünschel <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Dominik Wünschel

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Wünschel, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Bundesnetzagentur ist zum Schutz von Personen in …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Standortbescheinigungs-Nr.: 69016956 - Wer ist der Mobilfunkbetreiber [#28632]
Datum
6. April 2018 08:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wünschel, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Bundesnetzagentur ist zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern im Rahmen des Standortbescheinigungsverfahrens für ortsfeste Funkanlangen mit 10 Watt EIRP oder mehr nach der Verordnung (BEMFV) über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder zuständig. Die Aufgabe der Bundesnetzagentur liegt u.a. in der Entwicklung und Durchführung von Verfahren zur sicheren Einhaltung dieser Grenzwerte, beispielweise durch die Ermittlung der erforderlichen Sicherheitsabstände zu den abstrahlenden Antennen. Die Bundesnetzagentur ist in Ihrer Arbeit an die Grenzwerte gebunden und besitzt keinen Einfluss auf deren Gestaltung. Die Netzplanung, also an welcher Stelle Mobilfunksender aufgebaut werden sowie welche Funkdienste betrieben werden, liegt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen in der Verantwortung der Netzbetreiber. Zu Ihrer Frage: Der Mobilfunknetzbetreiber des Standortes mit der Standortbescheinigungs-Nr.: 69016956 ist die Firma Vodafone. Hinweis: Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur https://www.bundesnetzagentur.de unter Verbraucherservice->Telekommunikation->Elektromagnetische Felder finden Sie weitere Informationen zu dem Thema. Mit freundlichen Grüßen