Standorte Mobilfunkmasten

Anfrage an: Bundesnetzagentur

für ein Kartografie-Projekt benötige ich die Standorte aller Mobilfunkmasten auf dem Bundesgebiet. Die Karte unter http://emf2.bundesnetzagentur.de/karte/default.aspx ist ein guter Anfang, ich bräuchte die Daten jedoch in maschinenlesbarer und zur Georeferenzierung geeigneter Form.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. September 2016
  • Frist
    28. Oktober 2016
  • 2 Follower:innen
David Hilzendegen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: für ein Kartogra…
An Bundesnetzagentur Details
Von
David Hilzendegen
Betreff
Standorte Mobilfunkmasten [#17956]
Datum
26. September 2016 15:28
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
für ein Kartografie-Projekt benötige ich die Standorte aller Mobilfunkmasten auf dem Bundesgebiet. Die Karte unter http://emf2.bundesnetzagentur.de/karte/default.aspx ist ein guter Anfang, ich bräuchte die Daten jedoch in maschinenlesbarer und zur Georeferenzierung geeigneter Form.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, David Hilzendegen <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen David Hilzendegen
David Hilzendegen
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Standorte Mobilfunkmasten“ vom 26.09.2016 (#17…
An Bundesnetzagentur Details
Von
David Hilzendegen
Betreff
AW: Standorte Mobilfunkmasten [#17956]
Datum
31. Oktober 2016 08:34
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Standorte Mobilfunkmasten“ vom 26.09.2016 (#17956) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen David Hilzendegen Anfragenr: 17956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift David Hilzendegen
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Hilzendegen, Mit ihrem E-Mail vom 26. September 2016 bitten Sie mit Verweis auf IFG und UIG um…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Standorte Mobilfunkmasten [#17956]
Datum
2. November 2016 15:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hilzendegen, Mit ihrem E-Mail vom 26. September 2016 bitten Sie mit Verweis auf IFG und UIG um die Weitergabe georeferenzierbarer Standortdaten für alle Mobilfunkanlagen in Deutschland. Mobilfunkanlagen werden an den unterschiedlichsten Standorten installiert. Inwieweit es sich dabei um öffentliche oder private Bereiche handelt, ist der Bundesnetzagentur nicht bekannt. Auch geht aus den der BNetzA vorliegenden Unterlagen nicht eindeutig hervor, ob die installierten Funkanlagen von öffentlichen Bereichen (Gehwegen, Straßen, Plätzen usw.) erkennbar sind. Für die Weitergabe einer Standortadresse, oder genauen Standortkoordinate erfordert dies eine detaillierte Prüfung der jeweiligen Standortbedingungen. Hierbei ist zu prüfen, ob der Funkanlagenstandort in einem nicht öffentlichen Bereich liegt und die installierten Funkanlagen für jedermann sichtbar sind. Anderenfalls wäre die Standortadresse als personenbezogener Datensatz zu werten, der nicht ohne die Einwilligung des Betroffenen von der BNetzA an Dritte weitergegeben werden darf. Um unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ihrem Anliegen nachkommen zu können, müssen deshalb zunächst die Mobilfunkbetreiber der BNetzA sämtliche Privatadressen mitteilen, die von ihrer Anfrage betroffen sind. In einem weiteren Schritt wären nach den bestehenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen die betroffenen Personen um ihr Einverständnis zur Weitergabe ihrer Adresse zu befragen. Sollte einer Weitergabe nicht zugestimmt werden, könnte die Anschrift nicht weitergeben werden. Sie hatten um Information über die mit ihrer Anfrage zu erwartenden Gebühren gebeten. Eine detaillierte Prognose der anfallenden Gebühren ist in diesem Fall nicht möglich, da sich derzeit der Aufwand für die erforderlichen Abfragen (Mobilfunknetzbetreiber und betroffene Privatpersonen) nicht einschätzen lässt. Hier ist von einem aufwändigen und kostenintensiven Verfahren auszugehen. Bitte teilen Sie mir mit, ob ihr Antrag zur Weitergabe der Standortanschriften (Mobilfunk) für ganz Deutschland kostenpflichtig bearbeitet werden soll. Wünschen Sie eine Bearbeitung unter diesen Umständen, möchte ich Sie bitten, mir mitzuteilen, welches Informationsinteresse auf Ihrer Seite besteht. Aufgrund der möglichen Betroffenheit von personenbezogenen Daten könnte es eventuell erforderlich werden, eine Abwägung zwischen Ihrem Informationsinteresse und den schutzwürdigen Interessen der betroffenen Dritten vorzunehmen (§ 5 IFG). Dazu benötige ich nähere Angaben von Ihnen. Hinweis Damit interessierte Bürger sich unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen über die einzuhaltenden Sicherheitsabstände zu standortbescheinigungspflichtigen Funkanlagen informieren können, hat die BNetzA die EMF – Datenbank eingerichtet. Unter anderem können in dieser Datenbank für standortbescheinigungspflichtige Funkanlagen die ungefähren Standorte ermittelt werden. Mit freundlichen Grüßen
David Hilzendegen
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mail. Von einer gebührenpflichtigen Bearbeitung möchte i…
An Bundesnetzagentur Details
Von
David Hilzendegen
Betreff
AW: WG: Standorte Mobilfunkmasten [#17956]
Datum
2. November 2016 16:02
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mail. Von einer gebührenpflichtigen Bearbeitung möchte ich absehen. Allerdings interessieren mich die Funkstandorte in der EMF-Datenbank. Handelt es sich dabei um Mobilfunkmasten? In der Datenbank selbst sind sie nur in kartographischer Form einsehbar. Allerdings müssen die Koordinaten der Karteneinträge ja irgendwo hinterlegt sein. Können Sie mir die Koordinaten der dort eingezeichneten Funkstandorte zur Verfügung stellen? Damit dürften die datenschutzrechtlichen Bestimmungen ja erfüllt sein. Danke und viele Grüße David Hilzendegen Anfragenr: 17956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift David Hilzendegen
David Hilzendegen
Sehr geehrt<< Anrede >> hiermit spezifiziere ich, dass es sich bei meiner Anfrage um eine Anfrage nac…
An Bundesnetzagentur Details
Von
David Hilzendegen
Betreff
AW: AW: WG: Standorte Mobilfunkmasten [#17956]
Datum
10. November 2016 15:16
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> hiermit spezifiziere ich, dass es sich bei meiner Anfrage um eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) handelt. Ihren Bedenken nach möglichen Interessenkonflikten in Bezug auf personenbezogene Daten möchte ich §9 Absatz 1 UIG entgegenhalten, dort ist nur von erheblicher Beeinträchtigung als möglichem Ablehnungsgrund Ihrerseits die Rede. Sie haben jedoch die Daten online verfügbar (jedoch nicht vollumfänglich, dies ist das Ziel meiner Anfrage). Und diese lassen sich auch so weit detailliert darstellen, dass eine klare Zuordnung auf Gebäude/Grundstücke möglich ist bzw. erreicht wird. Dies lässt sich auch durch die Auswertung der übermittelten Daten an den Browser belegen (genaue Geokoordinaten mit Längen- und Breitengraden). Ich bitte Sie daher, mir eine Liste sämtlicher Standorte mit den jeweiligen Geokoordinaten möglichst kostengünstig zur Verfügung zu stellen (digital, Datenbankauszug). Mit freundlichen Grüßen David Hilzendegen Anfragenr: 17956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift David Hilzendegen
David Hilzendegen
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Standorte Mobilfunkmasten“ vom 26.09.2016…
An Bundesnetzagentur Details
Von
David Hilzendegen
Betreff
AW: AW: AW: WG: Standorte Mobilfunkmasten [#17956]
Datum
20. Dezember 2016 14:04
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Standorte Mobilfunkmasten“ vom 26.09.2016 (#17956) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Auch auf die Korrespondenz vom 10. November 2016 um 15:16 Uhr wurde nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit reagiert. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen David Hilzendegen Anfragenr: 17956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift David Hilzendegen
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Hilzendegen, Ihre Anfrage ist in Bearbeitung. Die Beantwortung wird in den nächsten Tagen erfo…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: AW: AW: WG: Standorte Mobilfunkmasten [#17956]
Datum
20. Dezember 2016 15:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hilzendegen, Ihre Anfrage ist in Bearbeitung. Die Beantwortung wird in den nächsten Tagen erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Hilzendegen, damit mit wir Ihnen die Antwort postalisch zustellen können, bitte ich Sie, uns I…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: AW: AW: WG: Standorte Mobilfunkmasten [#17956]
Datum
21. Dezember 2016 14:24
Status
Sehr geehrter Herr Hilzendegen, damit mit wir Ihnen die Antwort postalisch zustellen können, bitte ich Sie, uns Ihre Postanschrift mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesnetzagentur
Ihre E-Mail vom 10.11.2016 Sehr geehrter Herr Hilzendegen, mit Ihrer E-Mail vom 11.November 2016 bitten Sie mit Ve…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Ihre E-Mail vom 10.11.2016
Datum
22. Dezember 2016 12:54
Status
Sehr geehrter Herr Hilzendegen, mit Ihrer E-Mail vom 11.November 2016 bitten Sie mit Verweis auf das Umweltinformationsgesetz (UIG) um Weitergabe sämtlicher Mobilfunkstandorte und den dazugehörigen Geokoordinaten für das gesamte Bundesgebiet. Ihre Anfrage unterliegt nicht dem UIG, da es sich bei den Standortkoordinaten nicht um Umweltinformationen im Sinne des Gesetzes handelt. Aus diesem Grund lehnen wir die Herausgabe der geforderten Daten ab. Hinweis: Mobilfunkanlagen werden an den unterschiedlichsten Standorten installiert. Inwieweit es sich dabei um öffentliche oder private Bereiche handelt, ist der Bundesnetzagentur nicht bekannt. Auch geht aus den der BNetzA vorliegenden Unterlagen nicht eindeutig hervor, ob die installierten Funkanlagen von öffentlichen Bereichen (Gehwegen, Straßen, Plätzen usw.) erkennbar sind. Für die Weitergabe einer Standortadresse, oder genauen Standortkoordinate erfordert dies eine detaillierte Prüfung der jeweiligen Standortbedingungen. Hierbei ist zu prüfen, ob der Funkanlagenstandort in einem nicht öffentlichen Bereich liegt und die installierten Funkanlagen für jedermann sichtbar sind. Anderenfalls wäre die Standortadresse als personenbezogener Datensatz zu werten, der nicht ohne Einwilligung des Betroffenen von der BNetzA an Dritte weitergegeben werden darf. Damit interessierte Bürger sich unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen über die einzuhaltenden Sicherheitsabstände zu standortbescheinigungspflichtigen Funkanlagen informieren können, hat die Bundesnetzagentur die EMF-Datenbank eingerichtet. Mit freundlichen Grüßen

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David Hilzendegen
AW: Ihre E-Mail vom 10.11.2016 [#17956] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mail. Angesichts…
An Bundesnetzagentur Details
Von
David Hilzendegen
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 10.11.2016 [#17956]
Datum
9. Januar 2017 10:35
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mail. Angesichts der vorherigen Nachricht von Herrn Hotz bin ich jedoch etwas verwundert über die Kommunikation Ihrer Behörde. Nichtsdestotrotz möchte ich Sie bitten, genauer auszuführen, inwiefern meine Anfrage nicht dem UIG unterliegt. Zudem möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass die Standortdaten aus der EMF-Datenbank auslesbar sind. Die genauen Geokoordinaten mit Längen- und Breitengraden werden an den Browser übermittelt. Allerdings erst ab einer gewissen Zoomstufe und nicht vollumfänglich - das ist das Ziel meiner Anfrage. Wenn die Standortausgabe in der EMF-Datenbank konform mit dem Datenschutz ist, ist es nach meinem Verständnis auch konform, die dort hinterlegten Standorte vollumfänglich herauszugeben. Mit freundlichen Grüßen David Hilzendegen Anfragenr: 17956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift David Hilzendegen