Standorte STOB

Anfrage an: Bundesnetzagentur

die Bescheinigungen der Mobilfunkstandorte 491764, 491234, 491254, 490160, 491337, 491229
und falls vorhanden auch das technische Datenblatt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Juli 2020
  • Frist
    29. August 2020
  • 0 Follower:innen
Tim Brandt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Beschei…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Tim Brandt
Betreff
Standorte STOB [#193605]
Datum
27. Juli 2020 11:00
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Bescheinigungen der Mobilfunkstandorte 491764, 491234, 491254, 490160, 491337, 491229 und falls vorhanden auch das technische Datenblatt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tim Brandt Anfragenr: 193605 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193605/
Mit freundlichen Grüßen Tim Brandt

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Brandt, vielen Dank für Ihre Anfrage. Beigefügt erhalten Sie die von Ihnen erfragte(n) Stand…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Standorte STOB [#193605]
Datum
28. Juli 2020 16:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Brandt, vielen Dank für Ihre Anfrage. Beigefügt erhalten Sie die von Ihnen erfragte(n) Standortbescheinigung(en): - Stob-Nr. 491764 - 50679 Köln, Auenweg (Mast, Bahngelände) - Stob-Nr. 491234 - 50679 Köln, Adolphstr. 35 - Stob-Nr. 491254 - 50676 Köln, Rothgerberbach 1 - Stob-Nr. 490160 - 50668 Köln, Riehler Platz 2 - Stob-Nr. 491337 - 50931 Köln, Aachener Str. 239 - Stob-Nr. 491229 - 50931 Köln, Bachemer Str. 29-33 Neben den Sicherheitsabständen und bescheinigten Funkanlagen können Sie deren Montagehöhen und Hauptstrahlrichtungen der Standortbescheinigung entnehmen. Die Richtungsangabe der Hauptstrahlrichtung (HSR) entspricht den Himmelsrichtungen. Sie erfolgt im Uhrzeigersinn von 0 Grad Norden, rechtsdrehend zu 90 Grad (Osten) weiter zu 180 Grad (Süden) weiter zu 270 Grad (Westen) und endet bei 360 Grad oder 0 Grad Norden und zwar vom Standort der Sendeanten-ne(n) aus gesehen. Den ebenfalls beiliegenden technischen Datenblättern können Sie weitere Informationen entnehmen. Diese Info ist für Sie kostenfrei. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße