Standorte Trinkwasser-Notbrunnen

bitte senden Sie mir die Standorte der Trinkwasser-Notbrunnen in der Landeshauptstadt Stuttgart.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. März 2020
  • Frist
    9. April 2020
  • 9 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte senden Sie …
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Standorte Trinkwasser-Notbrunnen [#182350]
Datum
10. März 2020 18:49
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte senden Sie mir die Standorte der Trinkwasser-Notbrunnen in der Landeshauptstadt Stuttgart.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182350 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182350
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir bestätigen, dass Ihre Anfrage heute bei uns einge…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Standorte Trinkwasser-Notbrunnen [#182350]
Datum
16. März 2020 13:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir bestätigen, dass Ihre Anfrage heute bei uns eingegangen ist. Sie werden von uns eine Rückmeldung erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Stuttgart
Ihr Antrag auf Auskunft zu Trinkwassernotbrunnen in der Landeshauptstadt Stuttgart Sehr geehrteAntragsteller/in m…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft zu Trinkwassernotbrunnen in der Landeshauptstadt Stuttgart
Datum
19. März 2020 13:03
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 10.03.2020 haben Sie beantragt, dass Ihnen die Standorte der Trinkwassernotbrunnen in der Landeshauptstadt Stuttgart zugesendet werden. Ihr Antrag befindet sich im unteren Abschnitt dieser E-Mail. Nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG) ist der Antrag abzulehnen, soweit das Bekanntgeben der Informationen nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit hätte, es sei denn, dass das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt. Die Bekanntgabe der Standorte der Trinkwassernotbrunnen hätte nachteilige Auswirkungen auf die bedeutsamen Schutzgüter Leben und Gesundheit der Bevölkerung der Landeshauptstadt Stuttgart. Durch die Bekanntgabe der Standorte besteht die Gefahr, dass die Informationen für Sabotage oder einen terroristischen Angriff auf die Trinkwassernotbrunnen genutzt werden könnten. Ihrem Antrag als Privatperson ist kein Interesse - das über das allgemeine Interesse der Öffentlichkeit, Zugang zu Informationen über die Umwelt zu erhalten, hinausgeht - zu entnehmen. Im Falle einer Notlage muss die Landeshauptstadt Stuttgart in der Lage sein, die Bevölkerung gleichmäßig mit Trinkwasser zu versorgen. Dies darf nicht dadurch gefährdet werden, dass die Standorte einzelnen Privatpersonen bekannt gemacht werden. Folglich liegt kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Bekanntgabe der Informationen vor. Eine Rechtsgrundlage für Ihren vorgetragenen Auskunftsanspruch besteht auch nicht aus dem Landesinformationsgesetz (LIFG) oder anderen Vorschriften, da das UVwG den Zugang zu den angefragten Informationen abschließend regelt, § 1 Abs. 3 LIFG. Selbst bei Anwendung des LIFG würde nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 LIFG kein Anspruch auf Informationszugang bestehen, da aus vorgenannten Gründen die Bekanntgabe der Standorte nachteilige Auswirkungen auf die Belange der öffentlichen Sicherheit haben kann. Daher lehnt die untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt Stuttgart den Antrag ab. Die Auskunft ergeht nach § 33 Abs. 2 Nr. 5 UVwG gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Auskunft zu Trinkwassernotbrunnen in der Landeshauptstadt Stuttgart [#182350] Sehr geehrteAntra…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Auskunft zu Trinkwassernotbrunnen in der Landeshauptstadt Stuttgart [#182350]
Datum
19. März 2020 22:23
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Sie mir dann stattdessen die Anzahl und die Förderleistung je Trinkwassernotbrunnen mit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182350 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182350
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AW: Ihr Antrag auf Auskunft zu Trinkwassernotbrunnen in der Landeshauptstadt Stuttgart [#182350] Sehr geehrteAntra…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Auskunft zu Trinkwassernotbrunnen in der Landeshauptstadt Stuttgart [#182350]
Datum
25. April 2020 23:40
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Standorte Trinkwasser-Notbrunnen“ vom 10.03.2020 (#182350) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182350 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182350
Landeshauptstadt Stuttgart
Antwort: AW: Ihr Antrag auf Auskunft zu Trinkwassernotbrunnen in der Landeshauptstadt Stuttgart [#182350] Sehr gee…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: AW: Ihr Antrag auf Auskunft zu Trinkwassernotbrunnen in der Landeshauptstadt Stuttgart [#182350]
Datum
7. Mai 2020 18:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in entschuldigen Sie bitte die späte Rückmeldung auf Ihre Nachfrage zu den Trinkwassernotbrunnen. Angesichts der Auswirkungen durch die Corona-Krise auf den Betrieb im Amt für Umweltschutz, kommt es momentan zu Verzögerungen und zu einer Priorisierung von Aufgaben. Mit E-Mail vom 19.03.2020 wurde Ihr Antrag - Auskunft über die Standorte der Trinkwassernotbrunnen in der Landeshauptstadt Stuttgart zu erhalten - abgelehnt. Im Nachgang haben Sie mit E-Mail vom 19.03.2020 beantragt, dass Ihnen die Anzahl der Trinkwassernotbrunnen und die jeweilige Förderleistung mitgeteilt wird. Die untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt Stuttgart teilt Ihnen mit, dass insgesamt 34 Trinkwassernotbrunnen im Stadtgebiet Stuttgart vorhanden sind. Jedoch lehnt die untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt Stuttgart den Antrag ab, Ihnen die jeweilige Förderleistung der Notbrunnen - aus den gleichen Gründen wie in der o. g. E-Mail erläutert - bekanntzugeben. Die Trinkwassernotversorgung in der Landeshauptstadt Stuttgart orientiert sich an den Empfehlungen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und wir versichern Ihnen, dass die Trinkwassernotversorgung in der Landeshauptstadt Stuttgart gewährleistet ist. Die Auskunft ergeht nach § 33 Abs. 2 Nr. 5 UVwG gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bad…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Standorte Trinkwasser-Notbrunnen“ [#182350] [#182350]
Datum
22. Mai 2020 14:43
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/182350 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil man mir die Auskunft verweigert wird, mit der abstrusen Begründung, die Auskunft könnte für einen terroristischen Angriff missbraucht werden. In Stuttgart existieren 34 sogenannter Trinkwassernotbrunnen, für weitere Informationen verweise ich auf den nachfolgenden Wikipedia Eintrag: https://de.wikipedia.org/wiki/Trinkwassernotbrunnen Der nachfolgende Artikel der Stuttgarter Zeitung aus dem Jahr 2010, bezieht sich auf die Sanierung der 120 Meter tiefen Trinkwassernotbrunnen und nennt beispielsweise auch drei Standorte, wie etwa den Trinkwassernotbrunnen am Hubertusplatz in Weilimdorf, einen zweiten an der Hegaustraße/Ecke Gustavstraße in Feuerbach oder einen dritten in der Breitscheidstraße/Ecke Hasenbergstraße beim Olgahospital im Westen. Darüber hinaus finden sich über Google auch weitere Standorte oder selbst eine vollständige Liste aller Trinkwassernotbrunnen auf der Webseite des Vereines Schutzbauten Stuttgart e.V., aber ausschließlich für (zahlende) Vereinsmitglieder: http://www.schutzbauten-stuttgart.de/de-de/kalterkrieg/stuttgartimkaltenkrieg/notbrunnen.aspx Sollte jemand wie von der unteren Wasserbehörde in den Raum gestellt, einen terroristischen Angriff auf einen 120 Meter tiefen Brunnen durchführen wollen, könnte er doch einen der bereits öffentlich bekannten Brunnen verwenden. Mir erschließt es sich nicht, weshalb das Gefahrenpotential steigt, wenn man die vollständige Liste frei veröffentlicht. In dem nachfolgenden Wikipedia Artikel, findet sich eine Liste aller Terroranschlägen in Deutschland seit dem 2. Weltkrieg. Kein Anschlag wurde auf einen Wasserbrunnen durchgeführt. https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Terroranschl%C3%A4gen_in_Deutschland Nach der Ablehnung meiner Anfrage, habe ich dann als Rückfrage angefragt, wie hoch die Förderleistung je Brunnen ist. Ich wollte damit nachvollziehen, wie viel Liter Wasser die Stadt Stuttgart je Bürger sicherstellt. Ich vermute das an dieser Stelle gespart wird und nur eine unrealistisch geringe Wassermenge je Bürger vorgehalten wird. Auch diese Anfrage wurde mit dem Verweis auf das terroristische Gefahrenpotential abgelehnt. Auch hier erschließt es sich mir nicht, was ein Terrorist mit der Fördermenge anfangen soll. Ich vermute eher, die Stadt möchte sich nicht die blöße geben und öffentlich bekannt geben, das für den Katastrophenfall eine viel zu geringe Menge an Wasser vorgehalten wird. Als Bürger habe ich das Recht zu wissen, ob die Stadt eine ausreichende Menge an Wasser für mich vorhält, als auch wo der nächstgelegene Wasserbrunnen von mir ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 182350.pdf Anfragenr: 182350 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182350
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Standorte Trinkwasser-Notbrunnen“ [#182350] [#182350]
Datum
22. Mai 2020 14:43
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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AW: Ihre E-Mail vom 22. Mai 2020 [#182350] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich könn…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 22. Mai 2020 [#182350]
Datum
30. Dezember 2020 03:39
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich könnte es nachvollziehen, das bei geheimen Daten der kritischen Infrastruktur, diese nicht veröffentlicht werden. Wenn aber wie in diesem Fall, die Standorte der Brunnen teilweise öffentlich in der Zeitung zugänglich sind oder sogar vollständig für einen für jedermann zugänglichen kostenpflichtigen Verein, dann kann ich das nicht wirklich nachvollziehen. Die frei zugängliche Kenntnis darüber, wo für den Krisenfall der nächstgelegene Brunnen ist, sollte doch unter die Informationsfreiheit fallen, damit sich ein Bürger für einen etwaigen Krisenfall vorbereiten könnte. Über Google findet sich eine Unzahl an Beispielen von veröffentlichen Standorten von Notwasserbrunnen, ich möchte aber hier exemplarisch aufgrund der räumlichen und zeitlichen Nähe auf die Nachbargemeinde Wernau verweisen. Diese hat vor einem Monat eine Pressemitteilung mit einem Luftbild von den Notwasserbrunnen veröffentlicht, welche ich anbei verlinke: https://www.wernau.de/de/aktuelles/rathaus-aktuell/?tx_hwnews_hwnews%5BnewsartikelId%5D=2458&tx_hwnews_hwnews%5Baction%5D=show&tx_hwnews_hwnews%5Bcontroller%5D=Newsartikel Offensichtlich bin ich nicht der einzige der die Möglichkeit und Sinnhaftigkeit von terroristischen Anschlägen auf über 100 Meter tiefe Brunnen nicht erkennt, anderweitig würden andere Gemeinden nicht detaillierte Standortkarten veröffentlichen. Das mit einer solch abwegigen Begründung mir die Auskunft über die Standorte in Stuttgart verweigert wird, empfinde ich als rechtsmissbräuchlich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182350 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182350/
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