Standorte und Betreiber automatischer Kennzeichenlesesysteme (AKLS) sowie Videoüberwachungsanlagen auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen

1) Standorte und Betreiber automatischer Kennzeichenlesesysteme (AKLS) sowie Videoüberwachungsanlagen auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen im Zuständigkeitsbereich des BMVI.

2) Standorte und Betreiber anderer, von Einzelnen, Behörden oder Unternehmen betriebenen automatischer Kennzeichenlesesysteme (AKLS) sowie Videoüberwachungsanlagen auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Mai 2019
  • Frist
    15. Juni 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Standorte und Be…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Standorte und Betreiber automatischer Kennzeichenlesesysteme (AKLS) sowie Videoüberwachungsanlagen auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen [#140507]
Datum
11. Mai 2019 10:53
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Standorte und Betreiber automatischer Kennzeichenlesesysteme (AKLS) sowie Videoüberwachungsanlagen auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen im Zuständigkeitsbereich des BMVI. 2) Standorte und Betreiber anderer, von Einzelnen, Behörden oder Unternehmen betriebenen automatischer Kennzeichenlesesysteme (AKLS) sowie Videoüberwachungsanlagen auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Standorte und Betreiber automatischer Kennzeiche…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
AW: Standorte und Betreiber automatischer Kennzeichenlesesysteme (AKLS) sowie Videoüberwachungsanlagen auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen [#140507]
Datum
26. Juni 2019 10:07
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Standorte und Betreiber automatischer Kennzeichenlesesysteme (AKLS) sowie Videoüberwachungsanlagen auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen“ vom 11.05.2019 (#140507) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 140507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Standorte und Betreiber automatischer Kennzeiche…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
AW: Standorte und Betreiber automatischer Kennzeichenlesesysteme (AKLS) sowie Videoüberwachungsanlagen auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen [#140507]
Datum
5. November 2019 10:09
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Standorte und Betreiber automatischer Kennzeichenlesesysteme (AKLS) sowie Videoüberwachungsanlagen auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen“ vom 11.05.2019 (#140507) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 144 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 140507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/140507
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Anfrage vom 11.05.2019 wurde vom BMVI 24.05.2019 b…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Az.: L 24 - MB 10575 Standorte und Betreiber automatischer Kennzeichenlesesysteme (AKLS) sowie Videoüberwachungsanlagen auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen [#140507]
Datum
11. November 2019 14:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Anfrage vom 11.05.2019 wurde vom BMVI 24.05.2019 beantwortet. Das Antwortschreiben an den Empfänger Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> wurde am 31.05.2019 mit dem Vermerk „Empfänger unbekannt“ zurückgesandt. Wir bitten Sie, Ihre aktuelle Postanschrift mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie meine aktuelle Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen Antragstel…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
AW: Az.: L 24 - MB 10575 Standorte und Betreiber automatischer Kennzeichenlesesysteme (AKLS) sowie Videoüberwachungsanlagen auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen [#140507]
Datum
23. Januar 2020 16:51
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie meine aktuelle Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 140507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/140507 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. Februar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
322,3 KB