Standorte und Messdaten von Geschwindigkeitstafeln

Die Liste der Standorte aller Geschwindigkeitstafeln im Stadtgebiet Potsdam. Die vollständigen Messdaten aller Geschwindigkeitstafeln, womit sowohl aktuelle als auch in der Vergangenheit erhobenen Daten gemeint sind.

Gemäß einem Beitrag (http://blog.offeneskoeln.de/2012/12/datendienstag-geschwindigkeitstafel/) des Projekts Offenes Köln verfügt die Stadt Köln über Messdaten ihrer Geschwindigkeitstafeln, sowohl im an- als auch im ausgeschalteten Zustand der Tafeln. Ich gehe daher davon aus, dass auch die Stadt Potsdam, sofern sie über derartige Tafeln verfügt, über derartige Messdaten verfügt.

Gerne können Sie mir die Daten in einem Format wie Open Document, CSV oder Excel zukommen lassen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Februar 2013
  • Frist
    14. März 2013
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Jan Ehrhardt
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
Jan Ehrhardt
Betreff
Standorte und Messdaten von Geschwindigkeitstafeln
Datum
10. Februar 2013 11:06
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
Die Liste der Standorte aller Geschwindigkeitstafeln im Stadtgebiet Potsdam. Die vollständigen Messdaten aller Geschwindigkeitstafeln, womit sowohl aktuelle als auch in der Vergangenheit erhobenen Daten gemeint sind. Gemäß einem Beitrag (http://blog.offeneskoeln.de/2012/12/datendienstag-geschwindigkeitstafel/) des Projekts Offenes Köln verfügt die Stadt Köln über Messdaten ihrer Geschwindigkeitstafeln, sowohl im an- als auch im ausgeschalteten Zustand der Tafeln. Ich gehe daher davon aus, dass auch die Stadt Potsdam, sofern sie über derartige Tafeln verfügt, über derartige Messdaten verfügt. Gerne können Sie mir die Daten in einem Format wie Open Document, CSV oder Excel zukommen lassen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Jan Ehrhardt
Mit freundlichen Grüßen Jan Ehrhardt
Stadtverwaltung Potsdam
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sie haben uns geschrieben - vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schn…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Antw: Standorte und Messdaten von Geschwindigkeitstafeln
Datum
10. Februar 2013 11:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sie haben uns geschrieben - vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und Ihre E-Mail an den zuständigen Mitarbeiter weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen Poststelle der Landeshauptstadt Potsdam

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Stadtverwaltung Potsdam
Ihre Mail vom 10.02.2013 Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr g…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Ihre Mail vom 10.02.2013
Datum
27. Februar 2013 14:48
Status
Information nicht vorhanden
Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrter Herr Erhardt, als Leiterin der Bußgeldstelle der Landeshauptstadt Potsdam beantworte ich Ihre Anfrage vom 10.02.2013. Im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Potsdam wird eine mobile Geschwindigkeitsanzeigetafel verwandt. Stationäre Anzeigetafeln kommen nicht zum Einsatz. Grundlage der Einsatzplanung dieser mobilen Anzeigetafel ist die Kooperationsvereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und dem Verkehrswacht Potsdam e.V. Die Verkehrswacht unterstützt die Landeshauptstadt Potsdam im Rahmen der verkehrserzieherischen Präventionsarbeit. Diese Arbeit findet ihren Ausdruck in der präventiven Verkehrsüberwachung insbesondere vor Schulen und Kindertagesstätten. Hierbei nutzt die Verkehrswacht die durch die Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung gestellte Geschwindigkeitsanzeigetafel. Der Einsatz dieser mobilen Anlage erfolgt über einen halbjährlich abgestimmten Einsatzplan und operativer Einzelmaßnahmen. Die bei einem Einsatz aufgezeichneten Daten werden nicht gespeichert und stehen somit nicht für eine Auswertung zur Verfügung. Ich hoffe, dass diese Auskunft für Sie ausreichend war und verbleibe mit freundlichem Gruß Im Auftrag Grochowski Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Bereich Bußgeldstelle Friedrich-Ebert-Str. 79-81 14469 Potsdam Telefon: +49 - (0)331-289 1663 Telefax: +49 - (0)331-289 1662 Email-Adresse: <<E-Mailadresse>> Die Abwicklung rechtsverbindlichen Schriftverkehrs über unsere E-Mail-Adresse ist nicht möglich