Standorte von Außenwerbung

Eine Übersicht sämtlicher Standorte von Werbeflächen in Wartehallen der BVG mit Angaben der Koordinaten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juli 2018
  • Frist
    21. August 2018
  • Kosten dieser Information:
    15,00 Euro
  • 2 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Standorte von Außenwerbung [#32092]
Datum
20. Juli 2018 17:11
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht sämtlicher Standorte von Werbeflächen in Wartehallen der BVG mit Angaben der Koordinaten.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Sehr geehrter Herr Semsrott, wir haben Ihren o.g. Antrag erhalten und teilen Ihnen mit, dass die voraussichtlic…
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Betreff
18/00423 - WG: IFG-Antrag vom 20.07.2018 - Standorte von Außenwerbung [#32092]
Datum
13. August 2018 09:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, wir haben Ihren o.g. Antrag erhalten und teilen Ihnen mit, dass die voraussichtlichen Kosten maximal 25,00 EUR betragen werden. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie gleichwohl an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen,
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich halte an meinem Antrag fest. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr…
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: 18/00423 - WG: IFG-Antrag vom 20.07.2018 - Standorte von Außenwerbung [#32092]
Datum
13. August 2018 09:57
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich halte an meinem Antrag fest. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 32092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Eingangsbestätigung zu Anfrage 0000436513 Liebe Kundin, lieber Kunde, vielen Dank für Ihre E-Mail. Es freut uns, …
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Betreff
Eingangsbestätigung zu Anfrage 0000436513
Datum
13. August 2018 09:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Liebe Kundin, lieber Kunde, vielen Dank für Ihre E-Mail. Es freut uns, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns zu kontaktieren. Gern leiten wir Ihr Anliegen an den zuständigen Fachbereich zur Kenntnisnahme und weiteren Bearbeitung weiter. Freundliche Grüße

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Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit EMail vom 20.07.2018 bitten Sie um eine Übersicht sämtlicher Standorte von Werbef…
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Via
Briefpost
Betreff
Standorte von Außenwerbung
Datum
21. August 2018
Status
geschwärzt
1,5 MB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit EMail vom 20.07.2018 bitten Sie um eine Übersicht sämtlicher Standorte von Werbeflächen in Wartehallen der BVG mit Angaben der Koordinaten. Es ergeht nunmehr folgender Bescheid 1. Die Auskunft wird gern. Berliner Informationsfreiheitsgesetz wie folgt gewährt: Als Anlage erhalten sie die gewünschte Übersicht, Koordinaten sind nicht vorhanden. 2. Gebührenerhebung Da es sich um eine einfache Auskunft handelt, wird eine Verwaltungsgebühr von 15,00 EUR festgesetzt. Die Entscheidung beruht auf§ 16 BlnlFG i.V.m. § 6 Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) iVm Ziffer 1004 a) Nr. 2. vom 24. November 2009 (GVBI, S. 707, 894), in der jeweils geltenden Fassung. Die Verwaltungsgebühr entrichten Sie bitte auf das Konto: Bank: Berliner Sparkasse Konto: IBAN DE47 1005 0000 0990 0039 06 Verwendungszweck: F-RC18/00423 / 40300 / 49211 0 / A0 Bitte überweisen Sie die Gebühren bis 07.09.2018 an das vorgenannte Konto. Vielen Dank. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die in diesem Bescheid enthaltene Entscheidung über den Antrag auf Akteneinsicht und die Gebührenerhebung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides bei .den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) AöR, Vorstandsvorsitzende Frau Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin, zum Aktenzeichen F-RC 18/00423, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlichem Widerspruch die Widerspruchsfrist nur gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist bei der vorgenannten Stelle eingegangen ist. Bitte beachten Sie, dass der Widerspruch nicht per EMail eingelegt werden kann. Hinweis zum Datenschutz Im Zuge Ihres !FG-Antrages haben wir Ihre Daten, die sich aus Ihrer Anfrage ergeben sowie ggf. zur Ergänzung bei Ihnen nachgefragt wurden , bei uns gespeichert. Diese werden für einen Zeitraum von 10 Jahren gespeichert und danach gelöscht. Wir speichern diese Daten aufgrund Art. 6 Abs. 1 S. 1f) DSGVO sowie Art. 6 Abs. 1 S. 1c) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse besteht in der effektiven Bearbeitung von Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz. Das Pflicht zur Aufbewahrung ergibt sich zudem aus Gesetz, da der Gebührenbescheid eine buchhalterische Unterlage darstellt. Grundsätzlich werden die personenbezogenen Daten, die wir verarbeiten, so lange gespeichert, wie sie für die jeweiligen Zwecke, für die sie erhoben wurden, benötigt werden. Wenn eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht (z.B. aus steuerlichen Gründen) besteht, werden hierfür erforderliche personenbezogene Daten für die Dauer dieser Aufbewahrungsfrist gespeichert. Sie haben, je nach den Gegebenheiten des konkreten Falls, folgende Datenschutzrechte: - Die Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen; - Aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, der Verarbeitung zu widersprechen; - Die Datenschutzaufsichtsbehörde zu kontaktieren und sich ggf. bei dieser zu beschweren. Für Rückfragen können Sie sich an den Vorstandsstab Datenschutz der BVG unter <<E-Mail-Adresse>> wenden. Mit freundlichen Grüßen