Sehr geehrter Herr Semsrott,
mit EMail vom 20.07.2018 bitten Sie um eine Übersicht sämtlicher Standorte von Werbeflächen in Wartehallen der BVG mit Angaben der Koordinaten.
Es ergeht nunmehr folgender Bescheid
1. Die Auskunft wird gern. Berliner Informationsfreiheitsgesetz wie folgt gewährt:
Als Anlage erhalten sie die gewünschte Übersicht, Koordinaten sind nicht vorhanden.
2. Gebührenerhebung
Da es sich um eine einfache Auskunft handelt, wird eine Verwaltungsgebühr von
15,00 EUR
festgesetzt. Die Entscheidung beruht auf§ 16 BlnlFG i.V.m. § 6 Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) iVm Ziffer 1004 a) Nr. 2. vom 24. November 2009 (GVBI, S. 707, 894), in der jeweils geltenden Fassung. Die Verwaltungsgebühr entrichten Sie bitte auf das Konto:
Bank: Berliner Sparkasse
Konto: IBAN DE47 1005 0000 0990 0039 06
Verwendungszweck: F-RC18/00423 / 40300 / 49211 0 / A0
Bitte überweisen Sie die Gebühren
bis 07.09.2018
an das vorgenannte Konto. Vielen Dank.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die in diesem Bescheid enthaltene Entscheidung über den Antrag auf Akteneinsicht und die Gebührenerhebung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides bei .den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) AöR, Vorstandsvorsitzende Frau Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin, zum Aktenzeichen F-RC 18/00423, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlichem Widerspruch die Widerspruchsfrist nur gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist bei der vorgenannten Stelle eingegangen ist.
Bitte beachten Sie, dass der Widerspruch nicht per EMail eingelegt werden kann.
Hinweis zum Datenschutz
Im Zuge Ihres !FG-Antrages haben wir Ihre Daten, die sich aus Ihrer Anfrage ergeben sowie ggf. zur Ergänzung bei Ihnen nachgefragt wurden , bei uns gespeichert. Diese werden für einen Zeitraum von 10 Jahren gespeichert und danach gelöscht. Wir speichern diese Daten aufgrund Art. 6 Abs. 1 S. 1f) DSGVO sowie Art. 6 Abs. 1 S. 1c) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse besteht in der effektiven Bearbeitung von Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz. Das Pflicht zur Aufbewahrung ergibt sich zudem aus Gesetz, da der Gebührenbescheid eine buchhalterische Unterlage darstellt.
Grundsätzlich werden die personenbezogenen Daten, die wir verarbeiten, so lange gespeichert, wie sie für die jeweiligen Zwecke, für die sie erhoben wurden, benötigt werden. Wenn eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht (z.B. aus steuerlichen Gründen) besteht, werden hierfür erforderliche personenbezogene Daten für die Dauer dieser Aufbewahrungsfrist gespeichert.
Sie haben, je nach den Gegebenheiten des konkreten Falls, folgende Datenschutzrechte:
- Die Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen;
- Aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, der Verarbeitung zu widersprechen;
- Die Datenschutzaufsichtsbehörde zu kontaktieren und sich ggf. bei dieser zu beschweren.
Für Rückfragen können Sie sich an den Vorstandsstab Datenschutz der BVG unter <<E-Mail-Adresse>> wenden.
Mit freundlichen Grüßen