Standorte von Bundeswehr-Werbung in Chemnitz

Eine Auflistung aller Standorte von Werbemaßnahmen der Bundeswehr jeglicher Art im Großraum Chemnitz.

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  • Datum
    17. Dezember 2018
  • Frist
    20. Februar 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung …
An Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Details
Von
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Betreff
Standorte von Bundeswehr-Werbung in Chemnitz [#35227]
Datum
17. Dezember 2018 22:52
An
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung aller Standorte von Werbemaßnahmen der Bundeswehr jeglicher Art im Großraum Chemnitz.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - I 1.3 Verwaltung - Betreff: Anfrage nach dem Informations…
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
Antwort: WG: Standorte von Bundeswehr-Werbung in Chemnitz [#35227]
Datum
18. Dezember 2018 08:26
Status
Warte auf Antwort
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - I 1.3 Verwaltung - Betreff: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Standorte von Bundeswehr-Werbung in Chemnitz [#35227] Bezug: Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> 17.12.2018, 22:52 Uhr Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem IFG gemäß Bezug ist am 17. Februar 2018 im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) eingegangen. Nach Abschluss der Bearbeitung Ihrer Anfrage erhalten Sie unaufgefordert weitere Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Sehr geehrtAntragsteller/in bei meiner eben abgeschickten nachstehenden Mail ist mir ein Fehler bzgl. des Datums…
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
WG: Standorte von Bundeswehr-Werbung in Chemnitz [#35227]
Datum
18. Dezember 2018 08:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bei meiner eben abgeschickten nachstehenden Mail ist mir ein Fehler bzgl. des Datums unterlaufen. Ihre u. a. IFG-Anfrage ist natürlich am 17. Dezember 2018 im BAPersBw eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - I 1.3 Verwaltung - Betreff: Anfrage nach dem Informations…
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Standorte von Bundeswehr-Werbung in Chemnitz [#35227]
Datum
9. Januar 2019 11:38
Status
Warte auf Antwort
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - I 1.3 Verwaltung - Betreff: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Standorte von Bundeswehr-Werbung in Chemnitz [#35227] Bezug: Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> 17.12.2018, 22:52 Uhr Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage nach dem IFG gemäß Bezug, in der Sie um Auflistung aller Standorte von Werbemaßnahmen der Bundeswehr jeglicher Art im Großraum Chemnitz baten. Hierzu übersende ich Ihnen nachstehend die mir vom zuständigen Fachreferat im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr übermittelte Aufstellung der regionalen Werbe-Maßnahmen der Bundeswehr im Großraum Chemnitz im Dezember 2018: Station Video – Chemnitz HBF, Zwickau (Sachsen) HBF (Kampagne KSK) CinemaChannel – Chemnitz (CineStar Chemnitz-Am Roten Turm), (Kampagne KSK) CLP-Netz (City-Light-Poster) – Chemnitz, Zwickau (Kampagne Berufe 3 Offiziere) Station Video - Chemnitz HBF, Zwickau (Sachsen) HBF (Kampagne Berufe 3 Offiziere) Straßenbahnbeklebung – Zwickau (Kampagne Karrierecenter der Bundeswehr Erfurt) Straßenbahnbeklebung – Chemnitz (Kampagne Karrierecenter der Bundeswehr Erfurt) Busbeklebung Zwickau (Kampagne Karrierecenter der Bundeswehr Erfurt) Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Leider ist Ihre Antwort nicht wirklich in meinem In…
An Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Details
Von
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Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Standorte von Bundeswehr-Werbung in Chemnitz [#35227]
Datum
9. Januar 2019 11:53
An
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Leider ist Ihre Antwort nicht wirklich in meinem Interesse. Meine Begehren liegt eher in einer Liste von Standorten, wie Ihre Behörde sie schon einmal als Antwort folgender IFG-Anfrage sendete: https://fragdenstaat.de/anfrage/werbekampagne-der-bundeswehr-mach-was-wirklich-zahlt/#nachricht-41103 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35227 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - I 1.3 Verwaltung - Betreff: Anfrage nach dem Informations…
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
Antwort: AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Standorte von Bundeswehr-Werbung in Chemnitz [#35227]
Datum
9. Januar 2019 13:19
Status
Warte auf Antwort
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - I 1.3 Verwaltung - Betreff: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Standorte von Bundeswehr-Werbung in Chemnitz [#35227] Sehr geehrtAntragsteller/in unter Zugrundelegung Ihrer IFG-Anfrage vom 17.12.2018 wurden die verfügbaren Informationen bereitgestellt. Sofern Sie sich etwas anderes vorstellen, steht es Ihnen frei, Ihre Anfrage zu konkretisieren. (Bei der von Ihnen verlinkten und abgeschlossenen IFG-Anfrage wurden detaillierte Informationen zu einer Werbekampagne der Bundeswehr ("Mach, was wirklich zählt") angefragt und übermittelt.) Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, gerne konkretisiere ich meine Anfrage, mit dem Grund, warum ich die Anfrage als ni…
An Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Details
Von
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Betreff
AW: Antwort: AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Standorte von Bundeswehr-Werbung in Chemnitz [#35227]
Datum
9. Januar 2019 14:09
An
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, gerne konkretisiere ich meine Anfrage, mit dem Grund, warum ich die Anfrage als nicht beantwortet sehe. In Chemnitz wird für die Bundeswehr stationäre Werbemaßnahmen, wie auf Litfaßsäulen oder Plakatwände, geworben, wie ich mit eigenen Aufgen sehen konnte. Diese sehe ich nicht in Ihrer Auflistung, die Sie mir am heutigen Vormittag schickten. Deswgen frage ich nach einer Liste der Standorte dieser stationären Werbemaßnahmen an, die der Liste in Aufmachung ähnelt, die sie am Nachmittag des 1. Februars 2016 in der verlinkten Anfrage versendet haben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35227 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - I 1.3 Verwaltung - Betreff: Anfrage nach dem Informations…
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
Antwort: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Standorte von Bundeswehr-Werbung in Chemnitz [#35227]
Datum
9. Januar 2019 16:57
Status
Warte auf Antwort
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - I 1.3 Verwaltung - Betreff: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Standorte von Bundeswehr-Werbung in Chemnitz [#35227] Sehr geehrtAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre Konkretisierung. Der Umstand, warum Sie stationäre Werbemaßnahmen der Bundeswehr erblickt haben, die nicht in der heute an Sie übermittelten Auflistung enthalten sind, erklärt sich nach heute erfolgter Rücksprache mit dem zuständigen Fachreferat im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr wie folgt: Konnten die Werbemaßnahmen räumlich genau benannt werden, wurde dies getan. Teilweise werden bei Vermarktern allerdings Werbeflächen gemietet, die nicht nach Standort, sondern nach allgemeinen und speziellen Vorgaben ausgewählt werden, z. B. 10 Plakate Nähe Messegelände. Die genauen Standorte sind hierbei nur unter Beauftragung der Vermarkter -zumeist kostenpflichtig- zu ermitteln. Zudem verhält es sich bei stationären Werbemaßnahmen (etwa auf Litfaßsäulen oder Plakatwänden) so, dass die Vermarkter dieser Werbeflächen diese erst wieder überkleben, wenn die entsprechenden Werbeflächen erneut vermietet wurden. Sofern noch keine neue Vermietung der Werbeflächen durch die Vermarkter der Werbeflächen erfolgt ist und der letzte Kunde die Beseitigung/ das Überkleben seiner Plakate wünscht, muss er dafür bezahlen. In den meisten Fällen dürfte es jedoch im Interesse der jeweiligen Kunden sein, über den bezahlten Zeitraum hinaus kostenlos Werbeflächen (bis zur neuen Vermietung dieser) mit den eigenen Plakaten nutzen zu können, statt für deren Beseitigung/ das Überkleben noch gesondert zahlen zu müssen. Vor diesem Hintergrund erklären sich wohl die erblickten (wohl älteren), aber bislang nicht aufgelisteten stationären Werbemaßnahmen der Bundeswehr. Sofern Sie dennoch eine Liste der Standorte haben wollen, die der Liste in Aufmachung ähnelt, wie Sie sie in der von Ihnen verlinkten IFG-Anfrage gesehen haben, müssten die genauen Standorte nun von den jeweiligen Vermarktern der Werbeflächen ermittelt werden. Hierbei könnten von den jeweiligen Vermarktern aufgrund des Aufwandes unter Umständen selbst die Kostenvoranschläge dafür in Rechnung gestellt werden, ebenso die Ermittlung und Auflistung. Diese Kosten müssten von Ihnen getragen werden. Aufgrund der obigen Schilderungen hoffe ich, dass Ihnen die bereits übersandte Auflistung ausreicht und Ihre IFG-Anfrage damit beantwortet ist. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank weiterhin für Ihre Mühen. Da sich mir der Aufwand, die Vermarkter nac…
An Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Details
Von
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Betreff
AW: Antwort: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Standorte von Bundeswehr-Werbung in Chemnitz [#35227]
Datum
9. Januar 2019 18:01
An
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank weiterhin für Ihre Mühen. Da sich mir der Aufwand, die Vermarkter nach den Orten der Werbung zu kontaktieren, erschließt, der mit Kosten – selbst für Kostenvoranschläge – verbunden sein könnte, sehe ich von der Kontaktiereung dieser zur Informationsbeschaffung ab. Um trotz dessen an (selbst wenn vage) Informationen zu den Standorten der Maßnahmen zu gelangen, frage ich Sie in anderer Weise: Sie erleuterten, dass den Vermarktern stationärer Werbeflächen allgemeine und spezielle Vorgaben zum Standort der Maßnahmen mitgeteilt werden. Können Sie mir die Dokumente, die diese Vorgaben zu den Lagen der Maßnahmen enthalten, zusenden, die in den letzten 6 Monaten an jene Vermarkter gegangen sind. Die Größe des Zeitraums soll ebenso Plakate abdecken, die zwar für geringe Zeit vermietet waren, aber durch Nicht-Überkleben immer noch sichtbar sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35227 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - I 1.3 Verwaltung - Betreff: Anfrage nach dem Informations…
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
Antwort: AW: Antwort: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Standorte von Bundeswehr-Werbung in Chemnitz [#35227]
Datum
10. Januar 2019 16:21
Status
Warte auf Antwort
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - I 1.3 Verwaltung - Betreff: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Standorte von Bundeswehr-Werbung in Chemnitz [#35227] Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Nach Abschluss der Bearbeitung Ihrer Anfrage werde ich mich hierzu unaufgefordert bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - I 1.3 Verwaltung - Betreff: Anfrage nach dem Informationsf…
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)_Standorte von Bundeswehr-Werbung in Chemnitz [#35227]; hier: Zwischenbescheid
Datum
16. Januar 2019 07:30
Status
Warte auf Antwort
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - I 1.3 Verwaltung - Betreff: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)_Standorte von Bundeswehr-Werbung in Chemnitz [#35227]; hier: Zwischenbescheid Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre o. g. IFG-Anfrage bzw. Ihre diesbezügliche Nachfrage vom 09.01.2019. Hierzu kann ich Ihnen keine weiteren Informationen mitteilen, da diese im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr nicht vorhanden sind. Daher gebe ich hiermit die weitere Bearbeitung zuständigkeitshalber an das Bundesministerium der Verteidigung - Referat R I 1 ab. Sie werden von dort demnächst eine Antwort erhalten. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-928 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihre Anfrag…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Standorte von Bundeswehr-Werbung in Chemnitz
Datum
29. Januar 2019 10:28
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-928 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihre Anfrage über die Internetseite "fragdenstaat.de [#35227]" vom 17.12.2018 2. Ihre Nachfrage vom 09.01.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in der o.g. Vorgang wurde mir vom Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr mit der Bitte um weitere Bearbeitung zugeleitet. Ich nehme Bezug auf Ihre Ausführungen in Ihrer Nachricht vom 9. Januar 2019 "Sie erleuterten, dass den Vermarktern stationärer Werbeflächen allgemeine und spezielle Vorgaben zum Standort der Maßnahmen mitgeteilt werden. Können Sie mir die Dokumente, die diese Vorgaben zu den Lagen der Maßnahmen enthalten, zusenden, die in den letzten 6 Monaten an jene Vermarkter gegangen sind. Die Größe des Zeitraums soll ebenso Plakate abdecken, die zwar für geringe Zeit vermietet waren, aber durch Nicht-Überkleben immer noch sichtbar sind." und teile Ihnen mit, dass hierzu keine amtlichen Informationen vorliegen Zu Ihrem Verständnis möchte ich hierbei kurz erläutern, dass für eine Kampagne durch die beauftragte Medienagentur ein Vorschlag zur Verbreitung erarbeitet wird, der auf die Werbenetze einzelner regionaler Anbieter zurückgreift und als Voll- oder Teilnetz gebucht wird. Eine Festlegung einzelner Straßen oder ganz spezieller Orte in diesem Sinne erfolgt heute nicht mehr. Dementsprechend liegt hier auch keine Liste in dem von Ihnen im Bearbeitungsverlauf Ihrer Anfrage angesprochenen Format aus 2016 vor. Mit freundlichen Grüßen