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Standorte von Flüssiggastanks

Anfrage an: Stadt Leipzig

Eine Übersicht mit Flüssiggastanks (Butan, Propan und deren Gemische) in Ihrem Zuständigkeitsbereich von gewerblichen Betreibern (keine Privatpersonen!). Dabei bitte ich neben dem Betreibernamen inkl. Rechtsform, den genauen Standort (Straße, Hausnummer, PLZ und Ort), Tankgröße und den Ihnen bekannten, vollständigen Kontaktdaten. Aufgrund der Genehmigungspflicht sollten Ihnen diese Daten vorliegen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Dezember 2017
  • Frist
    12. Januar 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte se…
An Stadt Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Standorte von Flüssiggastanks [#25633]
Datum
9. Dezember 2017 17:24
An
Stadt Leipzig
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht mit Flüssiggastanks (Butan, Propan und deren Gemische) in Ihrem Zuständigkeitsbereich von gewerblichen Betreibern (keine Privatpersonen!). Dabei bitte ich neben dem Betreibernamen inkl. Rechtsform, den genauen Standort (Straße, Hausnummer, PLZ und Ort), Tankgröße und den Ihnen bekannten, vollständigen Kontaktdaten. Aufgrund der Genehmigungspflicht sollten Ihnen diese Daten vorliegen.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Leipzig
Sehr geehrtAntragsteller/in ihren Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung auf Einsicht in eine Übersicht mi…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Standorte von Flüssiggastanks [#25633] - Eingangsbestätigung
Datum
11. Dezember 2017 15:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ihren Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung auf Einsicht in eine Übersicht mit Flüssiggastanks von gewerblichen Betreibern haben wir an das Amt für Umweltschutz weitergeleitet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Amtshandlungen aufgrund der Informationsfreiheitssatzung Kosten (Gebühren und Auslagen) nach den entsprechenden Regelungen der Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem bestehenden Kostenverzeichnis. Ansprechpartner für Ihren Antrag ist im Amt für Umweltschutz Tel. 0341/ 123 3409 (Sekretariat). Mit freundlichen Grüßen
Stadt Leipzig
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer im Betreff genannten Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung der Stad…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Standorte von Flüssiggastanks [#25633]
Datum
10. Januar 2018 10:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer im Betreff genannten Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig erhalten Sie die beiliegende Entscheidung vorab. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> die IFS regelt in § 1 Abs.1 die Zugangsmöglichkeiten zu städtischen Informati…
An Stadt Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Standorte von Flüssiggastanks [#25633]
Datum
10. Januar 2018 10:30
An
Stadt Leipzig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> die IFS regelt in § 1 Abs.1 die Zugangsmöglichkeiten zu städtischen Informationen in sog. „weisungsfreien Angelegenheiten“. Immissionsschutzrecht hingegen ist Bundesrecht. Es handelt sich hierbei um sog. „weisungsgebundene Angelegenheiten“, die nicht der kommunalen Satzung, der IFS, unterliegen. Ich stelle den Antrag hiermit erneut, aber auf der Rechtsgrundlage des Informationsfreiheitsgesetzes. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25633 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Leipzig
Sehr geehrtAntragsteller/in beiliegenden Bescheid erhalten Sie vorab zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Standorte von Flüssiggastanks [#25633]
Datum
11. Januar 2018 15:16
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in beiliegenden Bescheid erhalten Sie vorab zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.