Standorte von Überwachungskameras in Münster.

Eine Liste mit den Standorten von Überwachungskameras in Münster.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Mai 2015
  • Frist
    16. Juni 2015
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Felix Wöstmann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Münster Details
Von
Felix Wöstmann
Betreff
Standorte von Überwachungskameras in Münster. [#9803]
Datum
15. Mai 2015 13:04
An
Polizeipräsidium Münster
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste mit den Standorten von Überwachungskameras in Münster.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix Wöstmann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Felix Wöstmann
Polizeipräsidium Münster
Auskunftsersuchen nach § 7 IFG NRW Sehr geehrter Herr Wöstmann, meine Antwort finden Sie in der angefügten Datei …
Von
Polizeipräsidium Münster
Betreff
Auskunftsersuchen nach § 7 IFG NRW
Datum
18. Mai 2015 11:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wöstmann, meine Antwort finden Sie in der angefügten Datei Mit freundlichen Grüßen
Felix Wöstmann
AW: Auskunftsersuchen nach § 7 IFG NRW [#9803] Sehr geehrte Damen und Herren, die kommunal Verwaltung Münster sag…
An Polizeipräsidium Münster Details
Von
Felix Wöstmann
Betreff
AW: Auskunftsersuchen nach § 7 IFG NRW [#9803]
Datum
18. Mai 2015 15:40
An
Polizeipräsidium Münster
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, die kommunal Verwaltung Münster sagte mir das Aufstellen von Überwachungskameras fällt in ihren Zuständigkeitsbereich. Mit freundlichen Grüßen Felix Wöstmann Anfragenr: 9803 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Felix Wöstmann << Adresse entfernt >>

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Polizeipräsidium Münster
Auskunftsersuchen nach § 7 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Sehr geehrter Herr Wöstmann, die Beoba…
Von
Polizeipräsidium Münster
Betreff
Auskunftsersuchen nach § 7 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen
Datum
19. Mai 2015 14:21
Status
Sehr geehrter Herr Wöstmann, die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen richtet sich nach § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die im Zuständigkeitsbereich der Polizei Münster installierten Kameras, habe ich Ihnen mit meiner Mail vom 18.05.2015 bereits abschließend genannt. Eine Auflistung aller im Stadtgebiet Münster installierten Überwachungskameras kann ich Ihnen nicht geben. Das Polizeipräsidium Münster ist nicht zuständig. Wie ich Ihnen bereits am 18.05.2015 per Mail mitgeteilt habe, müssen Sie sich an die Stadt Münster (als verantwortliche Stelle) wenden. Die getätigte Aussage, dass die Polizei Münster Antwort geben kann, ist schlicht falsch. Dem PP Münster liegt weder eine Anzahl aller installierten Kameras im öffentlichen / privaten Bereich noch deren Standorte vor. Das Ordnungsamt der Stadt Münster könnte Ihnen Auskunft geben. Mit freundlichen Grüßen