Standorte von Überwachungskameras

Eine Liste mit den Standorten von Überwachungskameras in Münster.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. April 2015
  • Frist
    29. Mai 2015
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Felix Wöstmann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Münster Details
Von
Felix Wöstmann
Betreff
Standorte von Überwachungskameras [#9555]
Datum
27. April 2015 16:56
An
Kommunalverwaltung Münster
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste mit den Standorten von Überwachungskameras in Münster.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix Wöstmann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Felix Wöstmann

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Kommunalverwaltung Münster
Anfrage vom 27.04.2015 nach Standorten von= 20Überwachungskameras in Münster Guten Tag Herr Wöstmann, Ihre mail v…
Von
Kommunalverwaltung Münster
Betreff
Anfrage vom 27.04.2015 nach Standorten von= 20Überwachungskameras in Münster
Datum
15. Mai 2015 12:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Wöstmann, Ihre mail vom 27.04.2015 habe ich erhalten und mich zwischenzeitlich auch mit dem darin formulierten Anliegen beschäftigt. Grundsätzlich besteht für das Aufstellen von Videokameras auf Privatbesitz und für dien Privatbesitz in Deutschland keine Genehmigungspflicht durch die Ordnungsbehörde. Für die sehr eingeschränkte Aufstellung und Überwachung von öffentlichen Räumen ist die Polizei zuständig. Eine Liste von Standorten von Kameras wird nicht bei mir geführt. Daher kann ich Ihnen da keinerlei Auskünfte und/oder entsprechende Listen übersenden. Ich bitte um Kenntnisnahme . MfG Gabriele Grollmann Stadt Münster Der Oberbürgermeister -Ordnungsamt- Klemensstraße 10 48143 Münster Telefon: 0251 4923210 Telefax: 0251 4927749 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>