Standpunkte des SGA Neukölln zu Themen wie Pflege und Entwicklung von Grünanlagen

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bitte senden Sie mir Folgendes zu oder gewähren Sie mir Einsicht in die

"fachlichen Standpunkte des SGA Neukölln zu Themen wie Pflege und Entwicklung von Grünanlagen auch vor dem Hintergrund der Erholungsfunktion einer städtischen Grünanlage“, zitiert im Emailschreiben vom 3.4.2021 vom Amtsleiter des Strassen- und Grünflächenamtes Neukölln, Herrn Voskamp - wenn möglich als vollständige zusammenfassende Darstellung.

Mit einer Schwärzung evtl. betroffener personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Sie können mir die Unterlagen an meine Anschrift oder per E-Mail übersenden.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Juni 2021
  • Frist
    31. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in Bitte senden Sie mir Folgendes …
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Standpunkte des SGA Neukölln zu Themen wie Pflege und Entwicklung von Grünanlagen [#224118]
Datum
29. Juni 2021 15:57
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in Bitte senden Sie mir Folgendes zu oder gewähren Sie mir Einsicht in die "fachlichen Standpunkte des SGA Neukölln zu Themen wie Pflege und Entwicklung von Grünanlagen auch vor dem Hintergrund der Erholungsfunktion einer städtischen Grünanlage“, zitiert im Emailschreiben vom 3.4.2021 vom Amtsleiter des Strassen- und Grünflächenamtes Neukölln, Herrn Voskamp - wenn möglich als vollständige zusammenfassende Darstellung. Mit einer Schwärzung evtl. betroffener personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden. Sie können mir die Unterlagen an meine Anschrift oder per E-Mail übersenden. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224118/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Der Antrag wird abgelehnt. Der Bescheid ist gebührenfrei. …
Von
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Datum
5. Juli 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Antrag wird abgelehnt. Der Bescheid ist gebührenfrei. Es gibt keine verakteten Dokumente, aus denen die vom SGA Neukölln in einem Brief erwähnten fachlichen Standpunkte zu Themen wie Pflege und Entwicklung von Grünanlagen auch vor dem Hintergrund der Erholungsfunktion einer städtischen Grünanlage hervorgehen. Die vom Amt erwähnten Standpunkte seien "allgemeine Standpunkte", die sich aus dem Stand von Wissenschaft, Technik und der Arbeit des Strassen und Grünflächenamtes ergeben.
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, Standpunkte des SGA.... Der Antrag wird abgelehnt. Begründ…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, Standpunkte des SGA....
Datum
5. Juli 2021
Status
Warte auf Antwort
Der Antrag wird abgelehnt. Begründung : Die Standpunkte des Strassen- und Grünflächenamts Neukölln zu Themen wie Pflege und Entwicklung von Grünanlagen sind nicht Bestandteil der geführten Akten. Bei der Nennung der Standpunkte in einem amtlichen Schreiben bezog sich das Amt auf "allgemeine Standpunkte", wie sie aus dem Stand der Wissenschaft und Technik und aus den Erfahrungen des bei der Arbeit des Amtes ergeben.

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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Standpunkte des SGA Neukölln zu Themen wie Pfle…
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Standpunkte des SGA Neukölln zu Themen wie Pflege und Entwicklung von Grünanlagen [#224118]
Datum
3. August 2021 10:37
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Standpunkte des SGA Neukölln zu Themen wie Pflege und Entwicklung von Grünanlagen“ vom 29.06.2021 (#224118) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224118/