Stärken- /Schwächenanalyse der sechs Bewerberstandorte der Gründungskommission Batteriezellforschung

die Stärken-/ und Schwächenanalyse der "Gründungskommission Batteriezellforschung" für jeden der sechs Bewerberstandorte für die Forschungsfabrik Batteriezellen. Siehe hierzu https://www.zeit.de/2019/29/foerdergelder-muenster-anja-karliczek-bundesforschungsministerin
"Weshalb die Kommission [...] für jede Bewerberstadt eine separate Stärken-Schwächen-Analyse erstellt habe."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juli 2019
  • Frist
    17. August 2019
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Stärken-/ und S…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stärken- /Schwächenanalyse der sechs Bewerberstandorte der Gründungskommission Batteriezellforschung [#158121]
Datum
13. Juli 2019 10:27
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Stärken-/ und Schwächenanalyse der "Gründungskommission Batteriezellforschung" für jeden der sechs Bewerberstandorte für die Forschungsfabrik Batteriezellen. Siehe hierzu https://www.zeit.de/2019/29/foerdergelder-muenster-anja-karliczek-bundesforschungsministerin "Weshalb die Kommission [...] für jede Bewerberstadt eine separate Stärken-Schwächen-Analyse erstellt habe."
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 13.07.2019 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannst…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 13.07.2019
Datum
13. August 2019 16:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 523-18051/83 (2019) Bonn, den 13.08.2019 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13.7.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang an das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur Stärken-/ und Schwächenanalyse der "Gründungskommission Batteriezellforschung" für jeden der sechs Bewerberstandorte für die Forschungsfabrik Batteriezellen vom 13.7.2019. Hierzu möchte ich Ihnen wie folgt antworten: Eine Stärken-/ und Schwächenanalyse der Gründungskommission liegt nicht vor. Ihr Antrag wurde entsprechend Ihrem Begehren ausgelegt ("[...] für jede Bewerberstadt eine separate Stärken-Schwächen-Analyse [...]") und demnach wird Ihnen das beigefügte Dokument übermittelt. Der Gründungskommission wurde im Vorfeld der Sitzung am 25.6.2019 unter anderem eine qualitative Bewertung der Standorte übermittelt, die die Geschäftsstelle Standortbewerbungsprozess FFB der Fraunhofer Gesellschaft erstellt hat. Hier sind Vorzüge bzw. Nachteile der einzelnen Standorte separat aufgeführt, so dass Sie in Ihrer Frage nach einer Stärken-/Schwächenanalyse wahrscheinlich auf diese Analyse Bezug nehmen. Diese qualitative Analyse wurde den Mitgliedern der Gründungskommission als Orientierungshilfe im Vorfeld und nur zur Vorbereitung der Sitzung am 25.06.2019 von Seiten der o.g. FhG-Geschäftsstelle übermittelt. Diese Information ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen