Starkregenfälle, Rückhaltebecken Grothwisch, 22457 Hamburg-Schnelsen

1) Ist es richtig, das es einen Vertrag/Abkommen zwischen dem Bezirksamt Eimsbüttel, bzw. der FHH und Schleswig-Holstein (hier Kreis Pinneberg, bzw. Gemeinde Bönningstedt) hinsichtlich der Wasser-Einleitungsmenge vom Rückhaltebecken Grothwisch in die Schleswig-Holsteinische MÜHLENAU gibt? Wenn ja, bitte ich hiermit um Einsicht/Zusendung des Vertrages, bzw. der Vereinbarung. Wann wurde die Vereinbarung, der Vertrag erstellt? Wurde eine/die Vereinbarung nach Fertigstellung IKEA (1986) sowie der Siedlung Burgwedel (Fertigstellung 90er Jahre) hinsichtlich der/einer Einleitungsmenge angepasst?
2) Wo ist ein Schlüssel für die Inbetriebnahme (Notfälle, Starkregenereignisse) des Schiebers Rückhaltebecken hinterlegt? Evtl. auch bei der Feuerwehr (Städtische oder Freiwillige)?
3) Wurde die letzte Entschlammung des Rückhaltebeckens im Jahr 2007 durchgeführt?
Wenn ja, warum folgte bei dem heutigen Zustand des Beckens keine aktuelle Entschlammung, bzw. die Entfernung von Totholz?
4) Reicht es wirklich die Entwässerungsgräben im Märchenviertel nur einmal im Jahr zur reinigen?
5) Welche Bestrebungen/Lösungen hinsichtlich Starkregenereignisse (hier Märchenviertel Schnelsen) sieht das Bezirksamt Eimsbüttel künftig vor? Wird es kurzfristige Gespräche mit dem Kreis Pinneberg, bzw. der Gemeinde Bönningstedt hinsichtlich der Einleitungsmengen vom Rückhaltebecken in die Mühlenau geben? Ist überhaupt eine Quotierung noch Zeitgerecht, bzw. rechtlich überhaupt zulässig? Ich möchte Sie hiermit um eine zeitnahe Antwort bitten. Vielen Dank für Ihre Bemühungen sowie Ihrem Verständnis.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. September 2021
  • Frist
    5. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen
Heinrich Flügge
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Bezirksamt Eimsbüttel Details
Von
Heinrich Flügge
Betreff
Starkregenfälle, Rückhaltebecken Grothwisch, 22457 Hamburg-Schnelsen [#227757]
Datum
3. September 2021 10:46
An
Bezirksamt Eimsbüttel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1) Ist es richtig, das es einen Vertrag/Abkommen zwischen dem Bezirksamt Eimsbüttel, bzw. der FHH und Schleswig-Holstein (hier Kreis Pinneberg, bzw. Gemeinde Bönningstedt) hinsichtlich der Wasser-Einleitungsmenge vom Rückhaltebecken Grothwisch in die Schleswig-Holsteinische MÜHLENAU gibt? Wenn ja, bitte ich hiermit um Einsicht/Zusendung des Vertrages, bzw. der Vereinbarung. Wann wurde die Vereinbarung, der Vertrag erstellt? Wurde eine/die Vereinbarung nach Fertigstellung IKEA (1986) sowie der Siedlung Burgwedel (Fertigstellung 90er Jahre) hinsichtlich der/einer Einleitungsmenge angepasst? 2) Wo ist ein Schlüssel für die Inbetriebnahme (Notfälle, Starkregenereignisse) des Schiebers Rückhaltebecken hinterlegt? Evtl. auch bei der Feuerwehr (Städtische oder Freiwillige)? 3) Wurde die letzte Entschlammung des Rückhaltebeckens im Jahr 2007 durchgeführt? Wenn ja, warum folgte bei dem heutigen Zustand des Beckens keine aktuelle Entschlammung, bzw. die Entfernung von Totholz? 4) Reicht es wirklich die Entwässerungsgräben im Märchenviertel nur einmal im Jahr zur reinigen? 5) Welche Bestrebungen/Lösungen hinsichtlich Starkregenereignisse (hier Märchenviertel Schnelsen) sieht das Bezirksamt Eimsbüttel künftig vor? Wird es kurzfristige Gespräche mit dem Kreis Pinneberg, bzw. der Gemeinde Bönningstedt hinsichtlich der Einleitungsmengen vom Rückhaltebecken in die Mühlenau geben? Ist überhaupt eine Quotierung noch Zeitgerecht, bzw. rechtlich überhaupt zulässig? Ich möchte Sie hiermit um eine zeitnahe Antwort bitten. Vielen Dank für Ihre Bemühungen sowie Ihrem Verständnis.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Heinrich Flügge Anfragenr: 227757 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227757/ Postanschrift Heinrich Flügge << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Heinrich Flügge
Bezirksamt Eimsbüttel
Sehr geehrter Herr Flügge, anbei unsere Antworten von auf Ihre Anfrage: 1) Ist es richtig, das es einen Vertra…
Von
Bezirksamt Eimsbüttel
Betreff
WG: Anfrage Transparenzgesetz: Starkregenfälle, Rückhaltebecken Grothwisch, 22457 Hamburg-Schnelsen [#227757]
Datum
17. September 2021 13:24
Status
Warte auf Antwort
image002.jpg
805 Bytes


Sehr geehrter Herr Flügge, anbei unsere Antworten von auf Ihre Anfrage: 1) Ist es richtig, das es einen Vertrag/Abkommen zwischen dem Bezirksamt Eimsbüttel, bzw. der FHH und Schleswig-Holstein (hier Kreis Pinneberg, bzw. Gemeinde Bönningstedt) hinsichtlich der Wasser-Einleitungsmenge vom Rückhaltebecken Grothwisch in die Schleswig-Holsteinische MÜHLENAU gibt? Wenn ja, bitte ich hiermit um Einsicht/Zusendung des Vertrages, bzw. der Vereinbarung. Wann wurde die Vereinbarung, der Vertrag erstellt? Wurde eine/die Vereinbarung nach Fertigstellung IKEA (1986) sowie der Siedlung Burgwedel (Fertigstellung 90er Jahre) hinsichtlich der/einer Einleitungsmenge angepasst? Nein, es handelt sich vielmehr um eine Vorgabe des zulässigen Drosselabflusses in die schleswig-holsteinische Mühlenau zum Schutz der Unterlieger durch Schleswig-Holstein im Zuge des wasserrechtlichen Ausbauverahrens für die Burgwedelau. Das Rückhaltebecken wurde entsprechend dieser Vorgabe bemessen und 1972 hergestellt. Das wasserrechtliche Ausbauverfahren für die Burgwedelau und damit auch die Abstimmung mit dem Kreis Pinneberg über den zulässigen Drosselabfluss nach Schleswig-Holstein wurde von der ehemaligen Baubehörde (jetzt BUKEA) durchgeführt und ist ggf. dort einzusehen. Nein, die Vorgabe des zulässigen Drosselabflusses durch Schleswig-Holstein dient dem Schutz der Unterlieger, deren Schutzbedürfnis sich nicht geändert bzw. eher noch verschärft hat. Seit Jahren wird die zulässige Einleitmenge in die Gewässer bei Neubauten durch uns als zuständige Wasserbehörde im Bezirk Eimsbüttel begrenzt, damit u.a. die Vorgaben aus Schleswig-Holstein eingehalten und die Unterlieger geschützt werden. Dementsprechend wurde z.B. beim Bau von IKEA ein eigenes Rückhaltebecken für die IKEA-Flächen hergestellt. Gleiches gilt für Wohnerschließung im Zuge der Umsetzung der Bebaungungspläne Schnelsen 14 und 21 der sog. Burgwedel-Siedlung. 2) Wo ist ein Schlüssel für die Inbetriebnahme (Notfälle, Starkregenereignisse) des Schiebers Rückhaltebecken hinterlegt? Evtl. auch bei der Feuerwehr (Städtische oder Freiwillige)? Der Schlüssel liegt bei E/MR 23 als zuständiger Dienststelle für die Unterhaltung. Zusätzlich hat die von uns beauftrage Unterhaltungsfirma noch einen Schlüssel. 3) Wurde die letzte Entschlammung des Rückhaltebeckens im Jahr 2007 durchgeführt? Ja. Wenn ja, warum folgte bei dem heutigen Zustand des Beckens keine aktuelle Entschlammung, bzw. die Entfernung von Totholz? Die nächste Entschlammung ist entsprechend der Erfordernis, die kontinuierlich durch uns kontrolliert wird, für den Herbst/Winter 2022/23 vorgesehen. Die Vergabe der Planungsleistungen läuft bereits. 4) Reicht es wirklich die Entwässerungsgräben im Märchenviertel nur einmal im Jahr zur reinigen? Bei den Gewässern im Verwaltungsvermögen der Wasserwirtschaft werden die Rechen vor den Verrohrungen werden regelmäßig im Zuge der Begehrungen und vor und nach jedem Starkregenereignis kontrolliert und bei Bedarf gereinigt, damit ein schadloser Abfluss durch die Verrohrungen sichergestellt ist. Die Mahd der Böschungen und Nebenflächen im Verwaltungsvermögen Wasserwirtschaft erfolgt einmal im Jahr und ist ausreichend um einen schadlosen Abfluss in den Gewässern zu gewährleisten. Im Zuge der Begehungen festgestellte Verlegungen, die den Abfluss stark behindern, werden zeitnah entfernt. 5) Welche Bestrebungen/Lösungen hinsichtlich Starkregenereignisse (hier Märchenviertel Schnelsen) sieht das Bezirksamt Eimsbüttel künftig vor? Wird es kurzfristige Gespräche mit dem Kreis Pinneberg, bzw. der Gemeinde Bönningstedt hinsichtlich der Einleitungsmengen vom Rückhaltebecken in die Mühlenau geben? Ist überhaupt eine Quotierung noch Zeitgerecht, bzw. rechtlich überhaupt zulässig? Ich möchte Sie hiermit um eine zeitnahe Antwort bitten. Vielen Dank für Ihre Bemühungen sowie Ihrem Verständnis. Auf den vermehrten Abfluss von Oberflächenwasser durch zunehmende Flächenversiegelungen und auftretende Starkregenereignisse muss und wird natürlich entsprechend reagiert. Im Zuge des vorsorgenden Hochwasserschutzes wird daher von uns als zuständiger Wasserbehörde bereits seit mehreren Jahren bei allen Neuplanungen, nicht nur in Schnelsen, eine Einleitmengenbegrenzung ausgesprochen. D.h. das anfallende Oberflächenwasser muss auf den Flächen zurückgehalten werden bevor es gedrosselt in die Gewässer eingeleitet werden darf. Da die Hochwasser- und Starkregenproblematik ein hamburgweites Thema sind, erarbeitet die FHH im Projekt RISA (RISA - RegenInfraStrukturAnpassung - hamburg.de<https://www.hamburg.de/risa/>) Lösungsansätze für eine nachhaltige Oberflächenwasserbewirtschaftung und Stadtentwicklung. Viele Aspekte wie klimaverträgliches Bauen z.B. mit Gründächern oder die genannten Rückhalte- oder wenn möglich Versickerungsforderungen sollen beitragen, dass das anfallende Oberflächenwasser möglichst gar nicht in die z.T. schon überlasteten Gewässer gelangt und die Städte sich zu einer Art „Schwammstadt“ entwickeln. Es wird weiterhin durch Pflegemaßnahmen sichergestellt, dass der Abfluss in den Gewässern in ihrem vorhandenen Rahmen schadlos möglich ist. Allerdings ist es kaum möglich, die vorhandene Infrastruktur baulich an größere Regenmengen anzupassen ohne massiv in die Bestandsnutzungen einzugreifen (Enteignungen o.ä.), da kaum noch ungenutzte Freiflächen zur Verfügung stehen und die Kosten dafür immens wären. Wo immer es möglich ist, wird zusätzlicher Rückhalteraum auf freien Flächen durch Sekundärauen und Rückhaltebecken geschaffen und der Hochwasserschutz optimiert. Daher wird neben der dargestellten übergeordneten Oberflächenwasserbewirtschaftung auch immer der Schutz des eigenen Grundstückes notwendig sein, um Schäden zu vermeiden. Die FHH hat Infobroschüren als Hilfestellung für betroffenen Bürger erstellt (leitfaden-starkregen.pdf (hamburg.de)<https://www.hamburg.de/contentblob/35...>). Nein, Gespräche mit der zuständigen Wasserbehörde wegen der Wassermenge sind nicht geplant. Ja, derartige Abflussbegrenzungen sind aktuell wie im ersten Absatz beschrieben eines der wichtigsten Steuerungsinstrumente für den vorsorgenden Hochwasserschutz und damit auf jeden Fall zeitgerecht. Das Wasserhaushaltsgesetz und die Landeswassergesetze bevollmächtigen und verpflichten sogar die zuständigen Dienststellen entsprechende Vorgaben zu machen, damit Ober- und auch Unterlieger gleichermaßen geschützt werden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Helmut Strauß Abteilung Verwaltung Bezirksamt Eimsbüttel, Management des öffentlichen Raumes, E/MR 10 Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg Tel. 040/42801-2786, Fax 040/42790-3128, E-Mail <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Unsere Datenschutzerklärung und allgemeinen Informationen nach den Art. 12-14 der Datenschutzgrundverordnung finden Sie hier: https://www.hamburg.de/eimsbuettel/da... [Wappen Eimsbüttel]

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Heinrich Flügge
Sehr << Anrede >> bedingt durch Urlaub und der Auswertung der beiden Anfrage von CDU und SPD nach §24 …
An Bezirksamt Eimsbüttel Details
Von
Heinrich Flügge
Betreff
AW: WG: Anfrage Transparenzgesetz: Starkregenfälle, Rückhaltebecken Grothwisch, 22457 Hamburg-Schnelsen [#227757]
Datum
7. Oktober 2021 12:34
An
Bezirksamt Eimsbüttel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bedingt durch Urlaub und der Auswertung der beiden Anfrage von CDU und SPD nach §24 BezVG zum Thema Starkregenereignisse, kann ich erst heute auf Ihre Stellungnahme vom September 2021 antworten. Im Gegensatz zur CDU-Antwort wurde mir der "Drosselabfluss aus dem Becken Grothwisch mit 0,12 m³/sec." nicht mitgeteilt. Verwundert bin ich nun auch, das Sie in Ihrer Antwort nicht von einem Vertrag hinsichtlich Wasserabgabe an SH sondern von einer Vorgabe ausgehen. Ist es üblich das in Behörden "Vorgaben" nicht schriftlich festgehalten werden?. Somit wurde also 1972 bei Errichtung des Rückhaltebeckens Grothwisch der "Drosselabfluss" per Vorgabe geregelt. Und somit wurde auch die Drosselabgabe zwischen 1972 und 2021 nicht angepasst?! Haben Sie sich eigentlich einmal gefragt, was sich u.A. bautechnisch in den letzten 49 Jahren (!!) ereignet hat? Grundstücke im Märchenviertel waren bis in die 90er Jahre "Kleinsiedlungsgebiet" mit einer Bebauung von max 10% der Grundstücksfläche. Da die Regelung Kleinsiedlungsgebiet obsolet ist, gibt es heute schon Verdichtungen über 25% von privaten Grundstücksflächen. Dann möchte ich mir noch den Hinweis erlauben, dass das Rückhaltebecken von IKEA eine Aufnahmemenge von 300 m³ ( Grothwisch 10.000 m³ ) hat. Wir -Schnelsener- müssen also durch den zulässigen Drosselabfluss die "Unterlieger" der Mühlenau, wie auch letztlich Pinneberg etc. schützen. Dieses Schutzbedürfnis hat sich nicht geändert sondern noch eher verschärft. Wie gestaltet denn nun der Kreis Pinneberg aufgrund dieser wohl doch verschärften Situation das Thema "Starkregenfälle"? Hierzu gibt es einen Infobrief des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig Holstein (leider ohne Datum) zum Thema Betrieb von Rückhaltebecken:"... Ein dauerhaft ordnungsgemäßer Betrieb der Anlage setzt der richtige Dimensionierung voraus. Für die Bemessung maßgebende Parameter können sich aber während der Nutzungsdauer eines Regenbecken verändern. Beispielsweise haben Veränderungen des Einzugsgebietes Auswirkungen auf Menge und Qualität des anfallenden Niederschlagswassers..." Wurde überhaupt dieses Thema einmal in den uns bekannten Arbeitskreisen BA Eimsbüttel / Pinneberg, bzw. BA Eimsbüttel + Bönningstedt als betroffene Gemeinde thematisiert? Natürlich ist mir bekannt - da selbst betroffen - bei (neuen-) Baugenehmigungen Rückhaltesysteme für Oberflächenwasser vorgehalten werden müssen. Dies gilt aber erst für Baugenehmigungen seit 2009/2010 (?!) Ein Dauerbrenner bleibt im Märchenviertel auch immer noch ein zu hoher Grundwasserspiegel. Dieses Wasser wird auch dem Rückhaltebecken Grothwisch durch Abpumpen der betroffenen Grundstücks zugeführt. Ich möchte Sie nun bitten, mir die offenen Fragen hinsichtlich Menge Drosselklappe etc. zu beantworten. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Heinrich Flügge e Anfragenr: 227757 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227757/