Stärkung der Polizei

Vorbereitungen zur Stärkung der Polizei
(Erhöhung der Hundertschaften, mehr Streifenwagen, allg. mehr Personal etc.)

Ich befrage alle Bundesländer um eine Zusammenstellung zu erstellen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. September 2020
  • Frist
    16. Oktober 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vorbereitungen zur Stärku…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stärkung der Polizei [#197139]
Datum
14. September 2020 15:46
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vorbereitungen zur Stärkung der Polizei (Erhöhung der Hundertschaften, mehr Streifenwagen, allg. mehr Personal etc.) Ich befrage alle Bundesländer um eine Zusammenstellung zu erstellen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197139 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197139/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde an die Stabsstelle Kommunikation der Polizei Sachsen in der Abteilung 3 …
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
WG: Stärkung der Polizei [#197139]
Datum
16. September 2020 08:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde an die Stabsstelle Kommunikation der Polizei Sachsen in der Abteilung 3 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung / Landespolizeipräsidium – im Sächsischen Staatsministerium des Innern weitergeleitet. Die sächsische Staatsregierung hat am 4. März 2016, basierend auf den Empfehlungen der Fachkommission zur Evaluierung der Polizei des Freistaates Sachsen, den Beschluss gefasst, den geplanten Stellenabbau bei der sächsischen Polizei zu stoppen und diese darüber hinaus, ausgehend von der Stellenausstattung im Jahr 2015, mit 1.000 zusätzlichen Stellen zu verstärken. Dies wurde mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 umgesetzt. Um diese 1.000 Stellen auch schnellstmöglich mit Polizisten zu besetzen und damit den Personalaufwuchs sicherzustellen sowie gleichzeitig die Altersabgänge kompensieren zu können, wurde der Einstellungskorridor auf jährlich 700 Anwärter angehoben. Somit wird die sächsische Polizei bis 2024 tatsächlich um 1.000 zusätzliche Polizisten verstärkt. Die Auskunft über weitere Details Ihrer aufgeworfenen Fragen ist aus polizei-taktischen Gründen nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Tag und verbleibe Mit freundlichen Grüßen