Stärkung der Polizei

Vorbereitungen zur Stärkung der Polizei
(Erhöhung der Hundertschaften, mehr Streifenwagen, allg. mehr Personal etc.)

Ich befrage alle Bundesländer um eine Zusammenstellung zu erstellen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. September 2020
  • Frist
    16. Oktober 2020
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stärkung der Polizei [#197141]
Datum
14. September 2020 15:47
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vorbereitungen zur Stärkung der Polizei (Erhöhung der Hundertschaften, mehr Streifenwagen, allg. mehr Personal etc.) Ich befrage alle Bundesländer um eine Zusammenstellung zu erstellen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197141 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197141/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am n…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Automatische Antwort: Stärkung der Polizei [#197141]
Datum
14. September 2020 15:47
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am nächsten Arbeitstag weitergeleitet. In dringenden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffenden Fällen, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer (030) 90223-9100 an die Lagezentrale der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage wie erbeten. Ihr Antrag liegt mir zur Bearbeitung v…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Stärkung der Polizei [#197141]
Datum
24. September 2020 14:41
Status
Warte auf Antwort
image001.png
20,1 KB


Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage wie erbeten. Ihr Antrag liegt mir zur Bearbeitung vor; Sie erhalten nach Prüfung fristgerecht eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr Antragsteller/in ich bitte das beigefügte Schreiben zur Kenntnis zu nehmen. Vielen Dank. Mit freundlichen Gr…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Stärkung der Polizei [#197141]
Datum
5. November 2020 14:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich bitte das beigefügte Schreiben zur Kenntnis zu nehmen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen