Stärkung der Polizei

Vorbereitungen zur Stärkung der Polizei
(Erhöhung der Hundertschaften, mehr Streifenwagen, allg. mehr Personal etc.)

Ich befrage alle Bundesländer um eine Zusammenstellung zu erstellen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. September 2020
  • Frist
    16. Oktober 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vorbereitungen zur Stärkung d…
An Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stärkung der Polizei [#197143]
Datum
14. September 2020 15:48
An
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vorbereitungen zur Stärkung der Polizei (Erhöhung der Hundertschaften, mehr Streifenwagen, allg. mehr Personal etc.) Ich befrage alle Bundesländer um eine Zusammenstellung zu erstellen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197143 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197143/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Niedersächsisches Ministerium Hannover, 30.09.2020 fü…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Betreff
Anfrage fragdenstadt; hier: Stärkung der Polizei [#197143
Datum
30. September 2020 09:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Niedersächsisches Ministerium Hannover, 30.09.2020 für Inneres und Sport Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass Ihrem Antrag nicht entsprochen werden kann. Die von Ihnen zitierten Rechtsgrundlagen sind bezüglich der von Ihnen gewünschten Informationen nicht einschlägig. Ein darüber hinaus gehender Auskunftsanspruch besteht nicht. Informationsansprüche nach dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG), dem Umweltinformationsgesetz (UIG) und dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bestehen nicht, da die Anwendungsbereiche der genannten Gesetze nicht eröffnet sind. Der Antrag auf Übersendung von Unterlagen zu Vorbereitungen zur Stärkung der Polizei Niedersachsen zielt weder auf Umwelt- noch auf Verbraucherinformationen ab (§§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 5 NUIG, § 2 Abs. 3 UIG, §§ 1, 2 Abs. 1 VIG). Sofern Sie Ihre Anfrage als Bürgeranfrage behandelt haben möchten, führt dies zu keinem anderen Ergebnis, da Ihre Anfrage nicht auf personenbezogene Daten abstellt und folglich Ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) nicht betroffen ist. Freundliche Grüße