Stärkung des Datenschutzes

Anfrage an: Landtag NRW

- Welchem Ministerium ist das LDI NRW zugeordnet?
- Gibt es Pläne, die LDI bzw. die Behörde personell stärker zu besetzen (im Hinblick auf die DS-GVO) ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Januar 2018
  • Frist
    13. Februar 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stärkung des Datenschutzes [#26101]
Datum
11. Januar 2018 18:14
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Welchem Ministerium ist das LDI NRW zugeordnet? - Gibt es Pläne, die LDI bzw. die Behörde personell stärker zu besetzen (im Hinblick auf die DS-GVO) ?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landtag NRW
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Auskunft zur LDI NRW . Mit …
Von
Landtag NRW
Betreff
Re: Stärkung des Datenschutzes [#26101]
Datum
18. Januar 2018 17:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Auskunft zur LDI NRW . Mit freundlichen Grüßen

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Landtag NRW
Sehr geehrtAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Inf…
Von
Landtag NRW
Betreff
Re: Stärkung des Datenschutzes [#26101]
Datum
24. Januar 2018 17:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) ist in der Ausübung ihres Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen, Art. 77a Absatz 2 Landesverfassung NRW. Die LDI NRW ist keinem Ministerium zugeordnet oder angegliedert. Der Haushalt der LDI NRW wird im Rahmen des Einzelplans 01 (Landtag) veranschlagt. Die Haushalte von Landtag und LDI NRW werden dabei jedoch separat ausgewiesen (Landtag Kapitel 01.010; LDI NRW Kapitel 01.100) und jeweils eigenverantwortlich bewirtschaftet. Personal und sächliche Mittel werden unabhängig voneinander geplant und gegenüber dem Finanzministerium geltend gemacht. Der Landtagsverwaltung ist daher nicht bekannt, inwieweit Pläne bestehen, die Personalausstattung der LDI NRW mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zukünftig zu verändern. Ergänzend weise ich darauf hin, dass die Planstellenzahl bei der LDI NRW nach den Angaben in den Haushaltsplänen in den vergangenen Jahren mit Blick auf die EU-Datenschutzreform bereits erhöht wurde. Die genauen Zahlen können Sie den Haushaltsplänen der jeweiligen Jahre entnehmen (Einzelplan 01, Kapitel 01.100, Titel 422 01, Funktionskennziffer 011, Personalausgaben). Mit freundlichen Grüßen