Start up Programm für Nachwuchsfilmer

Aktuelle Unterlagen mit dem letzten Sachstand über den Dialog mit dem Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur RLP Erstlingswerke von Nachwuchsfilmern in Rheinland-Pfalz zu fördern. (Verweis auf: Grußwort des Staatssekretärs im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Andy Becht,anlässlich der Ausstellungseröffnung „Film in Rheinland-Pfalz“ im Foyer Abgeordnetengebäude am 31. August 2016 um 19.30 Uhr: "Wir von Seiten des Wirtschaftsministeriums sind nach wie vor der Ansicht, dass insbesondere der Baustein einer Nachwuchs-/Gründerförderung für Film- /Medienschaffende einen interessanten Ansatzpunkt bietet, so dass junge Filmemacher und Drehbuchautoren nach Abschluss ihres Studiums ein Erstlingswerk erstellen können.Wir werden da den Dialog mit dem Kulturministerium suchen." (Auszug aus dem Redemanuskript)

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  • Datum
    7. April 2017
  • Frist
    9. Mai 2017
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aktuelle Unter…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Start up Programm für Nachwuchsfilmer [#20979]
Datum
7. April 2017 09:15
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktuelle Unterlagen mit dem letzten Sachstand über den Dialog mit dem Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur RLP Erstlingswerke von Nachwuchsfilmern in Rheinland-Pfalz zu fördern. (Verweis auf: Grußwort des Staatssekretärs im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Andy Becht,anlässlich der Ausstellungseröffnung „Film in Rheinland-Pfalz“ im Foyer Abgeordnetengebäude am 31. August 2016 um 19.30 Uhr: "Wir von Seiten des Wirtschaftsministeriums sind nach wie vor der Ansicht, dass insbesondere der Baustein einer Nachwuchs-/Gründerförderung für Film- /Medienschaffende einen interessanten Ansatzpunkt bietet, so dass junge Filmemacher und Drehbuchautoren nach Abschluss ihres Studiums ein Erstlingswerk erstellen können.Wir werden da den Dialog mit dem Kulturministerium suchen." (Auszug aus dem Redemanuskript)
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Sehr geehrte, derartige Unterlagen liegen nicht vor. Vorsorglich weise ich auf § 19 Abs. 2 LTranspG hin. Danach …
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Betreff
Start up Programm für Nachwuchsfilmer [#20979]
Datum
3. Mai 2017 14:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte, derartige Unterlagen liegen nicht vor. Vorsorglich weise ich auf § 19 Abs. 2 LTranspG hin. Danach besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit anzurufen, wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz oder durch einen Informationszugang Ihre Rechte als verletzt ansehen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen