State Department, Iran Action Group

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Bewertung zum Bericht der Iran Action Group

https://www.state.gov/documents/organization/286410.pdf

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Dezember 2018
  • Frist
    29. Januar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bewertung zum Be…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
State Department, Iran Action Group [#35301]
Datum
25. Dezember 2018 14:03
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bewertung zum Bericht der Iran Action Group https://www.state.gov/documents/organization/286410.pdf
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Z…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: State Department, Iran Action Group, Vg.Nr. 434-2018
Datum
27. Dezember 2018 10:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Zur weiteren Bearbeitung bitte ich um Mitteilung Ihrer zustellfähigen Postanschrift, da ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erstellen ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „State Department, Iran Action Group“ vom 25.12…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG: State Department, Iran Action Group, Vg.Nr. 434-2018 [#35301]
Datum
30. Januar 2019 20:38
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „State Department, Iran Action Group“ vom 25.12.2018 (#35301) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35301 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in ich verweise auf meine E-Mail an Sie vom 27.12.2018, mit der ich um Mitteilung Ihrer …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: State Department, Iran Action Group, Vg.Nr. 434-2018
Datum
1. Februar 2019 10:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich verweise auf meine E-Mail an Sie vom 27.12.2018, mit der ich um Mitteilung Ihrer postalischen Adresse bat. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, es handelt sich hier um eine einfache Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragste…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG: State Department, Iran Action Group, Vg.Nr. 434-2018 [#35301]
Datum
1. Februar 2019 11:14
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, es handelt sich hier um eine einfache Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35301 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Es obliegt dem Auswärtigen Amt zu beurteilen,…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: State Department, Iran Action Group, Vg.Nr. 434-2018
Datum
1. Februar 2019 13:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Es obliegt dem Auswärtigen Amt zu beurteilen, ob es sich bei Ihrer Anfrage um eine einfache Auskunft handelt oder nicht. In Ihrem Fall wäre ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erlassen. Bei dem IFG-Verfahren handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren, für das die Maßstäbe des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) gelten. Der Zugang nach IFG setzt einen Antrag voraus. Mit diesem Antrag tritt der Antragsteller in Rechtsbeziehung zu der Behörde, wodurch zwischen ihm und der Behörde ein Verfahrensrechtsverhältnis begründet wird. Mit der Tätigkeit der Behörde (aufgrund des Antrags) beginnt das Verwaltungsverfahren (vgl. § 22 Satz 2 Nr. 1 VwVfG). Abgesehen davon, dass durch ein Verwaltungsverfahren für die Verfahrensbeteiligten Rechte und Pflichten begründet werden (vgl. §§ 29, 30 VwVfG), kann ein (Verfahrens-) Rechtsverhältnis nur zwischen konkreten, individualisierbaren und beteiligungsfähigen Rechtssubjekten entstehen. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, dass ohne die Übersendung einer zustellungsfähigen Postanschrift keine weitere Bearbeitung Ihres Antrags erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, "kann ein (Verfahrens-) Rechtsverhältnis nur zwischen konkreten, individualis…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG: State Department, Iran Action Group, Vg.Nr. 434-2018 [#35301]
Datum
1. Februar 2019 18:44
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, "kann ein (Verfahrens-) Rechtsverhältnis nur zwischen konkreten, individualisierbaren und beteiligungsfähigen Rechtssubjekten entstehen." Ich bin verwundert, dass Sie einen Bürger dieses Landes als Subjekt bezeichnen und damit einen Sprachduktus verwenden aus einer Zeit, die eigentlich überwunden sein sollte. Konkret besteht eine Verfahrensbeziehung zwischen mir und der BRD. Dieses ist begründet durch meinen Antrag. Ich bin auch "individualisier", denn Sie haben meinen Namen und meine Adresse. Und deshalb darf ich um Beantwortung meiner Anfrage bitten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35301 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „State Department, Iran Action Group“ [#35301] [#35301]
Datum
1. August 2019 07:04
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/35301 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil zu UNrecht eine Postadresse verlangt wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 35301.pdf Anfragenr: 35301 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-722/002 II#0326 Sehr geehrteAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »State Department, Iran Action Group« [#35301] [#35301] # 25-722/002 II#0326
Datum
2. August 2019 10:24
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
486,0 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-722/002 II#0326 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-722/002 II#0326 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „State Department, Iran Action Group“ [#35301] [#35301]
Datum
4. September 2019 11:20
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-722/002 II#0326 Sehr geehrteAntragsteller/in die abschließende Prüfung Ihrer Eingabe wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen, da ich die Hintergründe für die Anforderung einer postalischen Erreichbarkeit derzeit mit dem Auswärtigen Amt erörtere. Nach Abschluss der Prüfung werde ich erneut auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-722/002 II#0326 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „State Department, Iran Action Group“ [#35301]
Datum
31. März 2020 10:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-722/002 II#0326 Sehr geehrteAntragsteller/in nach Auskunft des Auswärtigen Amtes (AA) soll der Ihnen zu erteilende Bescheid mit möglichen amtlichen Informationen auch zwecks Rechtsklarheit im Hinblick auf die Einlegung von Rechtsmitteln mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen werden. Die Anforderung einer postalischen Erreichbarkeit wäre in diesem Fall gerechtfertigt. Die Notwendigkeit für die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung konnte mir das AA jedoch nicht plausibel begründen. Die Frage nach der Zulässigkeit auch von anonymen bzw. pseudonymen Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz befindet sich derzeit gerichtlich in Klärung. Sollte die Gerichtsentscheidung im Sinne der Rechtsauffassung des BfDI ausfallen, rege ich eine erneute Antragstellung beim AA an. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben in einem anderen Verfahren eine Anordnung gegenüber dem BMI erlassen, wona…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „State Department, Iran Action Group“ [#35301]
Datum
5. April 2020 23:39
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben in einem anderen Verfahren eine Anordnung gegenüber dem BMI erlassen, wonach eine Auskunft zu erteilen ist. Beabsichtigen Sie eine solche Anordnung im vorliegenden Verfahren auch gegenüber dem AA? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35301 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/35301

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-722/002 II#0326 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „State Department, Iran Action Group“ [#35301]
Datum
7. April 2020 07:59
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-722/002 II#0326 Sehr geehrteAntragsteller/in eine vergleichbare Maßnahme ist gegenüber dem Auswärtigen Amt nicht geplant. Das von mir bereits genannte Gerichtsverfahren stellt quasi ein Musterverfahren auch für andere Bundesbehörden dar. Mit freundlichen Grüßen