Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung L319 Höhe Herlazhofen

Wieso wird die Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung an der L319 auf Höhe Herlazhofen nicht fertiggestellt

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. März 2019
  • Frist
    30. April 2019
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieso wird die…
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung L319 Höhe Herlazhofen [#63261]
Datum
31. März 2019 22:25
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieso wird die Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung an der L319 auf Höhe Herlazhofen nicht fertiggestellt
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Az.: 4-3859.1-0/956 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 31. März 2019. Zuständig…
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff
WG: Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung L319 Höhe Herlazhofen [#63261]
Datum
24. April 2019 08:30
Status
Anfrage abgeschlossen
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24,6 KB


Az.: 4-3859.1-0/956 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 31. März 2019. Zuständigkeitshalber haben wir diese an die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Leutkirch im Allgäu zur Beantwortung übersandt. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Leutkirch im Allgäu
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie, dass ich erst jetzt auf Ihre Anfrage zurückkomme. Die Fert…
Von
Stadt Leutkirch im Allgäu
Betreff
WG: Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung L319 Höhe Herlazhofen [#63261]
Datum
30. April 2019 13:06
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie, dass ich erst jetzt auf Ihre Anfrage zurückkomme. Die Fertigstellung der Geschwindigkeitsmessanlage hat sich verzögert, weil wir noch umfangreiche technische Details im Zusammenhang mit der geplanten Fahrradunterführung klären mussten. Die Abschlussarbeiten wurden nun aber in Auftrag gegeben. Sobald diese ausgeführt sind, wird diese Anlage in Betrieb genommen. Mit freundlichen Grüßen