Stationäre medizinische Rehabilitation Abhängigkeitskranker

1. Wer trägt die Kosten für die mindestens 24 Wochen dauernde stationäre medizinische Rehabilitation Abhängigkeitskranker?
(Hier, nach der abgeschlossener 14 tägigen Entzugs- und Entgiftungsbehandlung in Krankenhäusern)

2. Auf welcher Grundlage erfolgt die Kostenübernahm.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Februar 2017
  • Frist
    24. März 2017
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Peter Weißenborn
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wer trägt die…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Peter Weißenborn
Betreff
Stationäre medizinische Rehabilitation Abhängigkeitskranker [#20419]
Datum
20. Februar 2017 13:49
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wer trägt die Kosten für die mindestens 24 Wochen dauernde stationäre medizinische Rehabilitation Abhängigkeitskranker? (Hier, nach der abgeschlossener 14 tägigen Entzugs- und Entgiftungsbehandlung in Krankenhäusern) 2. Auf welcher Grundlage erfolgt die Kostenübernahm.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Peter Weißenborn <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Peter Weißenborn << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Weißenborn
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Weißenborn, wunschgemäß bestätige ich den Eingang Ihres unten stehenden Antrags. Mit freu…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Stationäre medizinische Rehabilitation Abhängigkeitskranker [#20419]
Datum
23. Februar 2017 13:27
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Weißenborn, wunschgemäß bestätige ich den Eingang Ihres unten stehenden Antrags. Mit freundlichen Grüßen,

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Peter Weißenborn
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stationäre medizinische Rehabilitation Abhängi…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Peter Weißenborn
Betreff
AW: AW: Stationäre medizinische Rehabilitation Abhängigkeitskranker [#20419]
Datum
31. März 2017 18:05
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stationäre medizinische Rehabilitation Abhängigkeitskranker“ vom 20.02.2017 (#20419) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Peter Weißenborn Anfragenr: 20419 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Peter Weißenborn << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>